BT-Drucksache 15/4004

Befristungsregeln im Forschungsbereich in Deutschland

Vom 20. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4004
15. Wahlperiode 20. 10. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Daniel Bahr (Münster), Rainer
Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich
Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich
L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr,
Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP

Befristungsregeln im Forschungsbereich in Deutschland

Die zurzeit geltende 5-Jahres-Befristungsregel und die vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) geplante Wiedereinführung der 12- bzw.
15-Jahres-Befristungsregel behindern die Arbeit junger Forscher in Deutsch-
land. Ein Großteil der Forschung wird im Rahmen projektbezogener und zeitlich
begrenzter Arbeitsverhältnisse durchgeführt. Die Beschränkung dieser Anstel-
lungen auf einen bestimmten Zeitraum führt nicht wie ursprünglich geplant zur
unbefristeten Beschäftigung von Wissenschaftlern, sondern verhindert in vielen
Fällen, dass junge Wissenschaftler weiter in Deutschland in der Forschung
arbeiten können. Dies leistet der Abwanderung von qualifiziertenWissenschaft-
lern aus Deutschland weiteren Vorschub.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Wissenschaftler arbeiten zurzeit in Deutschland an akademischen

Forschungseinrichtungen mit befristeten Arbeitsverträgen (inklusive Uni-
versitäten)?

2. Welches Konzept hat die Bundesregierung, um Wissenschaftler nach Ablauf
befristeter Arbeitsverträge weiter in der deutschen akademischen For-
schungslandschaft halten zu können?

3. Plant die Bundesregierung eine Wiedereinführung einer zeitlichen Befris-
tungsregel (z. B. zwölf Jahre), gültig für ganz Deutschland und nicht institu-
tionell begrenzt, wenn ja, mit welcher Begründung?

4. Plant die Bundesregierung eine Regelung, nach der mit Ablauf einer zeit-
lichen Befristungsregel (z. B. zwölf Jahre) trotz Gewährleistung der Finan-
zierung eine weitere Anstellung mit befristeten Arbeitsverträgen in der aka-
demischen Forschung nur über das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
möglich ist?

Drucksache 15/4004 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Wiedereinführung einer zeit-
lichen Befristungsregel für ganz Deutschland Lehre und Forschung durch
qualifizierte Assistenten aufrechterhalten bleibt?

6. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, bessere Bildung, Förderung
der Exzellenz durch eine erhöhte Zahl von Professoren oder Assistenten pro
Studenten zu erreichen?

7. Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, ein eigenes Berufsbild für Wissen-
schaftler ohne Habilitation oder Juniorprofessur in der akademischen For-
schung zu etablieren und gegebenenfalls zu erweitern?

8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dass trotz starrer Zeit-
fristen innovative Forschung in Deutschland betrieben wird?

9. Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, dass trotz deutscher Befris-
tungsregeln und deutschen Kündigungsschutzes hoch qualifizierte ausländi-
sche Wissenschaftler nach Deutschland kommen und bleiben?

10. Wodurch sieht die Bundesregierung Hinderungsgründe, eine wissenschafts-
adäquate Anstellung von Wissenschaftlern (außer Professoren oder unbe-
fristeten Assistentenstellen) über eine vorgegebene Zeitfrist hinaus in
Deutschland zu ermöglichen?

11. Welche deutschen oder europäischen Gesetze stehen einer Regelung ent-
gegen, nach der gewährleistet werden kann, dass in der akademischen For-
schung uneingeschränkt befristet beschäftigt werden kann?

12. Welche Änderungen müssten deutsche oder europäische Gesetze erfahren,
um es der Bundesregierung zu ermöglichen, drittmittelfinanzierte befristete
Arbeitsverträge über eine zeitliche Befristungsregel (z. B. zwölf Jahre)
hinaus installieren zu können?

13. Liegen der Bundesregierung statistische Erhebungen vor, die die These stüt-
zen, dass ein Zeitraum von zwölf Jahren (inkl. Promotion) in der deutschen
wissenschaftlichen Praxis ein realistischer Zeitrahmen ist, um eine Profes-
sur besetzen oder eine unbefristete Assistentenstelle erhalten zu können?

Berlin, den 19. Oktober 2004
Ulrike Flach
Cornelia Pieper
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer

Hellmut Königshaus
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Rainer Stinner
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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