BT-Drucksache 15/3967

zu dem Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Petra Ernstberger, Lothar Bindig (Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Marianne Tritz, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1786- Verhinderung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen durch Abrüstung und kooperative Rüstungskontrolle

Vom 20. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3967
15. Wahlperiode 20. 10. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Petra Ernstberger, Lothar Binding
(Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Marianne Tritz, Volker Beck (Köln),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/1786 –

Verhinderung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen durch Abrüstung
und kooperative Rüstungskontrolle

A. Problem
Multilaterale, rechtlich bindende, verifizierbare Abkommen haben zur Kon-
trolle, Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen beige-
tragen. Durch Abrüstung und Rüstungskontrolle sind über einen langen Zeit-
raum große Erfolge erzielt worden. Rüstungskontrollverträge und internatio-
nale Konventionen müssen gestärkt und ausgebaut werden, um sie der sich
wandelnden sicherheits- und geopolitischen Lage anzupassen. In der Vergan-
genheit ging es vor allem um Begrenzung des Rüstungswettlaufs und die Ver-
hinderung einer militärischen Konfrontation zwischen den beiden Blöcken.
Heute ist die Gefahr der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen an neue
staatliche, aber auch nichtstaatliche Akteure in den Vordergrund gerückt. Die
Rüstungskontrolle befindet sich in der Krise und bedarf deshalb neuer Impulse.
Das Ziel der Verhinderung der Proliferation muss weiterhin durch vertragliche
Abmachungen verfolgt und gestärkt werden.
Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass eine Stärkung vorhandener Rüstungs-
kontrollmaßnahmen und eine Politik, die auf eine Universalisierung multilate-
raler Abkommen setzt, ohne Alternative ist. Die Gefahr des Missbrauchs von
immer schneller voranschreitenden technologischen Entwicklungen macht es
zudem notwendig, neue, moderne Kontrollinstrumente zu schaffen.

Drucksache 15/3967 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Lösung
Annahme des Antrags in geänderter Fassung mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3967

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/1786 in folgender Fassung anzunehmen:
,Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Multilaterale, rechtlich bindende, verifizierbare Abkommen haben zur Kon-
trolle, Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen beige-
tragen. Vertraglich gestützte Abrüstung ist ein Grundpfeiler internationaler
Sicherheit. Rüstungskontrolle wirkt auch präventiv. Sie kann politische Ent-
spannungsprozesse befördern, indem sie Kooperation und Transparenz steigert
und zur Vertrauensbildung beiträgt.
Durch Abrüstung und Rüstungskontrolle sind über einen langen Zeitraum
große Erfolge erzielt worden. Die Zahl der Atomwaffen ist begrenzt und die
Proliferation von Massenvernichtungswaffen eingedämmt worden. Biologische
und chemische Waffen sind umfassend geächtet. In Europa hat die konventio-
nelle Rüstungskontrolle zur Beendigung militärischer Konfrontation und zum
Prozess der politischen Entspannung wesentlich beigetragen. Effektive Verifi-
kationsregime schaffen Vertrauen in die Einhaltung solcher Abkommen und
sind damit eine Basis für kooperative Sicherheit.
Rüstungskontrollverträge und internationale Konventionen müssen gestärkt
und ausgebaut werden, um sie der sich wandelnden sicherheits- und geopoliti-
schen Lage anzupassen. Rüstungskontrolle wandelt sich. In der Vergangenheit
ging es vor allem um Begrenzung des Rüstungswettlaufs und die Verhinderung
einer militärischen Konfrontation zwischen den beiden Blöcken. Heute ist die
Gefahr der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen an neue staatliche aber
auch nichtstaatliche Akteure in den Vordergrund gerückt. Indien und Pakistan
als Nicht-NVV-Staaten haben sich Atomwaffen zugelegt und entwickeln ihre
jeweiligen Nuklear- und Raketensysteme weiter. Nordkorea hat den NVV auf-
gekündigt und droht offen mit nuklearer Aufrüstung. Iran steht im Verdacht, ein
geheimes Nuklearwaffenprogramm zu verfolgen. Regionale Krisenherde be-
drohen die internationale Sicherheit. Zur Kontrolle und Verhinderung solcher
Gefahren bleibt Abrüstung und Rüstungskontrolle weiterhin unverzichtbar. Ein
Konzept militärischer Präemption ist zur Verhinderung von Proliferation nicht
geeignet und birgt unkalkulierbare Eskalationsgefahren.
Die Rüstungskontrolle befindet sich in der Krise und bedarf deshalb neuer Im-
pulse. Unilaterale Maßnahmen, um Sicherheit lediglich militärisch zu gewähr-
leisten, sind kein geeigneter Weg. Das Ziel der Verhinderung der Proliferation
und neuer Rüstungswettläufe muss weiterhin durch vertragliche Abmachungen
verfolgt und gestärkt werden. Durch eine Einbeziehung nuklearer Waffen in die
operative militärische Planung besteht die Gefahr, dass die Schwelle zur poten-
tiellen Anwendung nuklearer Waffen deutlich gesenkt wird. Zugleich könnten
die negativen Sicherheitsgarantien gegenüber Nichtatomwaffenstaaten in Frage
gestellt werden. Es ist zu befürchten, dass dann auch Staaten, die bislang keine
eigene nukleare Bewaffnung anstreben, solche Waffen besitzen wollen.
Es ist weiter darauf zu drängen, dass die Nuklearwaffenstaaten ihren im Vertrag
über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) eingegangenen Verpflich-
tungen nachkommen, Atomwaffen vollständig abzurüsten, Atomwaffentests
endgültig einzustellen, ein Ende der Produktion waffenfähiger Spaltmaterialien
vertraglich festzuschreiben und an einer Stärkung der nuklearen Sicherungs-
maßnahmen mitzuwirken. Diese Zusagen haben sie gegenüber den anderen
NVV-Mitgliedern im Kontext der unbegrenzten Verlängerung des Vertrages

Drucksache 15/3967 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

1995 gemacht. Eine Nichteinhaltung dieser Vertragsverpflichtungen würde eine
erhebliche Schwächung des Nichtverbreitungsregimes bedeuten.
Der Deutsche Bundestag stellt ferner fest, dass eine Stärkung vorhandener Rüs-
tungskontrollmaßnahmen und eine Politik, die auf eine Universalisierung mul-
tilateraler Abkommen setzt, ohne Alternative ist. Die notwendige Anpassung
von Rüstungskontrollverträgen, etwa durch die Verbesserung von Verifika-
tions- und Sanktionsmechanismen kann nur einvernehmlich von allen Vertrags-
parteien und auf der Grundlage gemeinsamer Regeln vorgenommen werden.
Die Gefahr des Missbrauchs von immer schneller voranschreitenden technolo-
gischen Entwicklungen macht es zudem notwendig, neue, moderne Kontroll-
instrumente zu schaffen. Solche Instrumente sind langfristig nur dann wirksam,
wenn sie von allen betroffenen Staaten unterstützt werden.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich weiterhin für den Erhalt, die vollständige Implementierung und die

Fortentwicklung bewährter Abrüstungs- und Rüstungskontroll- und Nicht-
verbreitungsregime einzusetzen;

2. ihre politischen Bemühungen zur Eindämmung der Proliferation von Mas-
senvernichtungswaffen verstärkt fortzusetzen und hierfür bei ihren interna-
tionalen Partnern zu werben. Dazu gehören unter anderem:
l die Stärkung des nuklearen Nichtverbreitungsregimes durch die Umset-

zung der Verpflichtungen, die in den Dokumenten der Überprüfungskon-
ferenz aus dem Jahr 2000 enthalten sind;

l auf die Staaten, deren Ratifizierung Voraussetzung für das Inkrafttreten
des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT)
ist, einzuwirken, die erforderlichen Schritte zu unternehmen und bis zu
diesem Zeitpunkt keine Atomversuche oder sonstige Kernexplosionen
durchzuführen und auch sonst alles zu unterlassen, was die Ziele des Ver-
trags gefährden könnte;

l sich dafür einzusetzen, dass die im Rahmen des Vertrags über die Redu-
zierung der strategischen Offensivwaffen (Moskauer Vertrag) gemachten
Zusagen irreversibel und transparent gestaltet werden, damit auch bereits
bestehende Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime nicht beschädigt
oder ausgehöhlt und zukünftige Regime nicht behindert werden;

l gemeinsam mit anderen Partnern mit großem Nachdruck darauf zu beste-
hen, dass Nuklearwaffen mit der Perspektive vollständiger Abrüstung
weiter reduziert werden;

l mit Nachdruck darauf zu drängen, dass keine neuen Nuklearwaffen – wie
z. B. so genannte Mini-Nukes oder Bunker Busters – entwickelt werden;

l sich dafür einzusetzen, dass die Frage der Abrüstung substrategischer und
taktischer Nuklearwaffen in einem transparenten Verhandlungsprozess
angegangen wird, um diese erhebliche Lücke im nuklearen Abrüstungs-
prozess zu schließen;

l sich gemeinsam mit anderen Partnern und bilateral dafür einzusetzen,
dass alle NVV-Mitglieder umfassende Safeguards-Abkommen und Zu-
satzprotokolle zu diesen Abkommen mit der Internationalen Atomener-
gie-Organisation (IAEO) abschließen und diese zügig in Kraft setzen;

l internationale Regime und internationale Zusammenarbeit im Bereich
der Exportkontrolle gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaf-
fen zu verstärken;

l die internationale Abrüstungszusammenarbeit weiter auszubauen;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3967

l den politischen Dialog zu Nichtverbreitung, Abrüstung, Rüstungs-
kontrolle insbesondere mit Staaten in kritischen Weltregionen zu vertie-
fen;

l sich dafür einzusetzen, dass die Volksrepublik China in die multilateralen
Verhandlungen und Initiativen stärker eingebunden wird;

l zur Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Verein-
ten Nationen, die sich mit der Verhinderung der Proliferation von Massen-
vernichtungsmitteln an nichtstaatliche Akteure befasst, beizutragen;

3. die im Rahmen der „Globalen Partnerschaft“ der G8-Staaten gemachten
Zusagen des deutschen Beitrages in Höhe von bis zu 1,5 Mrd. Euro über die
nächsten zehn Jahre einzuhalten, die darin vorgesehenen Programme zügig
umzusetzen sowie Maßnahmen, die der Abrüstung und Nichtverbreitung
dienen, hohe Priorität einzuräumen. Die bisher erfolgreich durchgeführten
Projekte im Bereich der Chemiewaffenvernichtung sollten daher mit ver-
stärktem Mittelansatz ausgeweitet werden. Darüber hinaus sollten künftig
ein substanzieller Beitrag zur Sicherung spaltbarer Stoffe und daneben eben-
falls Beiträge zur Stärkung von Exportkontrollen gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen und zur Beschäftigung ehemaliger Rüstungs-
wissenschaftler geleistet werden;

4. sich gemeinsam mit anderen Partnern und bilateral dafür einzusetzen, dass
die Handels- und Beschaffungsmöglichkeiten von nichtstaatlichen Akteuren
mit kriminellen oder terroristischen Absichten durch bessere Sicherung der
Arsenale, durch strengere Kontrolle von illegalen Lieferungen und effizien-
tere Zusammenarbeit der Geheimdienste eingeschränkt werden;

5. bilateral und in internationalen Gremien auf Indien und Pakistan einzuwir-
ken, ihr Atomtest-Moratorium beizubehalten, die Bemühungen zur Herstel-
lung der militärischen Einsatzfähigkeit von Atomwaffen einzustellen und
sich dem CTBT (Comprehensive Test Ban Treaty – Atomtestverbotsvertrag)
anzuschließen, durch die Entwicklung eines umfassenden Netzes vertrau-
ens- und sicherheitsbildender Maßnahmen zur Erhaltung der Stabilität in
Südasien beizutragen und die Grundlagen für eine umfassende Abrüstungs-
politik zu schaffen, sowie dem NVV (Nichtverbreitungsvertrag) als Nicht-
kernwaffenstaaten beizutreten;

6. bilateral und in internationalen Gremien auf eine friedliche Lösung der Krise
um das nordkoreanische Nuklearprogramm hinzuwirken, die die wirtschaft-
lichen und Sicherheitsinteressen aller Beteiligten berücksichtigt. Die Bun-
desregierung sollte auf Nordkorea einwirken, die Ankündigung des Austritts
aus dem NVV zurückzunehmen und wieder vollständige Sicherungsmaß-
nahmen der IAEO zuzulassen;

7. auf eine schnelle Wiederaufnahme internationaler Waffenkontrollen im
Sinne eines effizienten Langzeit-Monitoring im Irak hinzuwirken. Dabei
sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die operativen und per-
sonellen Kapazitäten der UN Monitoring, Verification and Inspection Com-
mission (UNMOVIC) und der IAEO-INVO (INVO = Iraq Nuclear Verifi-
cation Office) auch in Zukunft für die Kontrolle des Irak genutzt werden;

8. bilateral und im Verbund mit Partnern darauf hinzuwirken, dass der Iran das
Zusatzprotokoll zu den Safeguards-Abkommen nach der Unterzeichnung
auch ratifiziert und umsetzt. In diesem Zusammenhang sollte der Iran ermu-
tigt werden, durch zusätzliche Maßnahmen einen Prozess der Vertrauens-
und Sicherheitsbildung zu befördern;

9. sich für die Wiederbelebung der multilateralen Gespräche über kooperative
Rüstungskontrolle im Nahen Osten einzusetzen, wie es auch die Road Map
des Nahost-Quartetts vorsieht;

Drucksache 15/3967 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

10. bei der Genfer Abrüstungskonferenz sich weiterhin intensiv darum zu be-
mühen, dass endlich ein umfassendes Arbeitsprogramm vereinbart wird, so
dass unter anderem über einen Vertrag zum Stopp der Produktion waffen-
fähigen Spaltmaterials – unter der Einbeziehung der bisherigen Arbeitser-
gebnisse – zügig verhandelt werden kann. Unabhängig davon sollten die
Themen allgemeine nukleare Abrüstung und Verhinderung der Militarisie-
rung des Weltraumes mit dem Ziel behandelt werden, hierüber in Zukunft
entsprechende Verträge bzw. Abkommen abzuschließen;

11. darauf zu drängen, dass alle Chemiewaffenbesitzer ihre Verpflichtungen
zur Zerstörung vorhandener Chemiewaffenbestände zügig umsetzen um so
ihre Verpflichtungen aus dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) zu er-
füllen. Insbesondere Russland muss seinen Verpflichtungen zügig nach-
kommen;

12. die vereinbarten Treffen der Experten und der Mitgliedstaaten des Überein-
kommens über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ) bis 2006 aktiv zu
nutzen, um eine effektive Stärkung des BWÜ und eine Überführung der na-
tional getroffenen Maßnahmen in ein multinationales Abkommen zu errei-
chen, mit dem Ziel einer baldigen Wiederaufnahme von Verhandlungen
über ein rechtlich bindendes, multilaterales Verifikationsprotokoll zum
BWÜ;

13. die Umsetzung der europäischen Nichtverbreitungs- und Sicherheitsstrate-
gie zu nutzen, um die Bedeutung vertraglich verankerter und kooperativer
Rüstungskontrolle zu stärken, die Rolle der EU beim Ausbau multilateraler
Rüstungskontrollregime zu bekräftigen und eine präemptive Militärschläge
abzulehnen;

14. sich dafür einzusetzen, dass vermutete Vertragsverletzungen auf der Grund-
lage internationaler Verifikationsabkommen untersucht werden und solche
Verdachtsfälle gemeinsam mit den betroffenen Staaten und unter Rückgriff
auf vorhandene internationale und diplomatische Mechanismen zur Ver-
trauensbildung geklärt werden. Wenn auf der Grundlage internationaler
Verifikationsmechanismen klare und schwerwiegende Vertragsverletzun-
gen festgestellt werden, können solche Fälle durch die dafür zuständigen
internationalen Gremien an den VN-Sicherheitsrat überwiesen werden;

15. sich dafür einzusetzen, dass neben bundesdeutschen Einrichtungen, wie
dem Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr auch internatio-
nale Organisationen und Gremien, die mit der Implementierung, Überwa-
chung und Stärkung von Rüstungskontrollverträgen beauftragt sind, wie
die Internationale Atomenergie-Organisation, die Internationale Atomtest-
stoppbehörde, die Organisation für das Verbot chemischer Waffen, die
Abrüstungsabteilung der Vereinten Nationen und die Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über ausreichende
finanzielle, technische und personelle Ressourcen verfügen, um ihre Auf-
gaben wahrzunehmen;

16. aktiv im Rahmen der EU und internationaler Gremien dazu beizutragen,
dass bessere Möglichkeiten zur Überwachung der Vertragstreue von Mit-
gliedern von Abrüstungsverträgen geschaffen werden. Multilaterale, völ-
kerrechtlich bindende Verifikationsmechanismen bieten die beste Möglich-
keit, verlässliche und belastbare Informationen über mögliche Vertragsver-
letzungen zu gewinnen. Insbesondere sollte darauf gedrängt werden, dass
Kapazitäten zur kurzfristigen Durchführung von Vor-Ort-Inspektionen
gestärkt oder geschaffen werden, denn solche Sofortinspektionen sind ein
unverzichtbares Mittel, um festzustellen, ob Vertragsverletzungen statt-
gefunden haben oder stattfinden. Wenn keine vertraglich geregelten Mög-
lichkeiten zur Untersuchung von Vertragsverletzungen vorhanden sind

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3967

(wie bei den biologischen Waffen), sollten der VN-Sicherheitsrat und der
VN-Generalsekretär verstärkt in die Lage versetzt werden, kurzfristige Un-
tersuchungen von Vertragsverletzungen zu veranlassen. In diesem Zusam-
menhang sollten die operativen Fähigkeiten von UNMOVIC und IAEO-
INVO und das im Verlauf der VN-Inspektionen im Irak gesammelte Wis-
sen für eine Stärkung internationaler Rüstungskontrollmechanismen nutz-
bar gemacht werden;

17. sich dafür einzusetzen, dass die internationale Gemeinschaft auf verläss-
liche und international abgesicherte Informationen über Verletzungen von
Abrüstungs- und Nichtverbreitungsregeln und -normen geschlossen rea-
giert. Ein Beschluss des Sicherheitsrats muss zwingende Voraussetzung für
die Verhängung von Sanktionen bleiben;

18. die „Proliferation Security Initiative“ zur Stärkung der internationalen
Nichtverbreitungsregime im Rahmen des geltenden Völkerrechts zu nut-
zen;

19. in diesem Zusammenhang auf eine Politik des Ausbaus, der Stärkung und
der Universalisierung internationaler Konventionen zu setzen, die
l das nukleare Nichtverbreitungsregime durch das baldige Inkrafttreten

des CTBT, einen umfassenden und überprüfbaren Vertrag über ein voll-
ständiges Ende der Produktion waffenfähiger Spaltmaterialien sowie
einen Ausbau der IAEO-Sicherungsmaßnahmen stärkt,

l auf eine umfassende Umsetzung des CWÜ im Bereich der Abrüstung
chemischer Waffen und der Überwachung des Produktionsverbots ab-
zielt und

l das BWÜ durch eine zügige Wiederaufnahme der Verhandlungen über
einen multilateralen Verifikationsmechanismus stärkt;

20. die internationalen Rüstungsexportkontrollregime zu stärken und weiterzu-
entwickeln und in der Europäischen Union für eine möglichst restriktive,
einheitliche und transparente Rüstungsexportpolitik sowie eine stärkere
Verbindlichkeit des „Code of Conduct“ einzutreten;

21. sich für eine Universalisierung des Verhaltenskodex zur Verhinderung der
Proliferation von Trägertechnologie (HCoC – Hague Code of Conduct) ein-
zusetzen. Die Bundesregierung und gleich gesinnte Partner sollten weiter-
hin mit Nachdruck auf die Staaten einwirken, die bislang nicht Teilnehmer
am HCoC sind, keine Trägertechnologien weiterzuverbreiten und sie zu
einer Unterstützung des internationalen Verhaltenskodexes zu bewegen;

22. sich dafür einzusetzen, dass neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Prolife-
ration von Massenvernichtungswaffen sich im Einklang mit dem Völker-
recht befinden und sich auf der Grundlage internationalen Rechts bewegen.‘

Berlin, den 20. Oktober 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Uta Zapf
Berichterstatterin

Ruprecht Polenz
Berichterstatter

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Drucksache 15/3967 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Uta Zapf, Ruprecht Polenz, Marianne Tritz
und Harald Leibrecht

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/1786 in seiner 69. Sitzung am 23. Oktober
2003 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Verteidigungsausschuss zur Mitberatung
überwiesen.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 26. Sit-
zung am 5. November 2003 an seinenUnterausschussAbrüs-
tung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung zur gutacht-
lichen Stellungnahme überwiesen.

II.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
25. Sitzung am 12. November 2003 beraten und empfiehlt

mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU die Annahme.
Der Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und
Nichtverbreitung hat auf die Abgabe einer gutachtlichen
Stellungnahme verzichtet.

III.
DerAuswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 48. Sit-
zung am 20.Oktober 2004 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU die
Annahme in der geänderten Fassung vom 7. Mai 2004.

Berlin, den 20.Oktober 2004
Uta Zapf
Berichterstatterin

Ruprecht Polenz
Berichterstatter

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Harald Leibrecht
Berichterstatter

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