BT-Drucksache 15/3858

Bürokratieabbau im Melde- und Personenstandswesen

Vom 29. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3858
15. Wahlperiode 29. 09. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Gisela Piltz, Rainer Funke, Jörg van Essen,
Ernst Burgbacher, Dr. Max Stadler, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Christoph
Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard
Otto (Godern), Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Bürokratieabbau im Melde- und Personenstandswesen

Aufgrund des Personenstandsgesetzes (PStG) und des Melderechtsrahmenge-
setzes (MRRG) bestehen zwei personale Registrierungssysteme rechtlich und
zumeist auch verwaltungsmäßig selbständig nebeneinander. Die Führung des
Personenstandes obliegt gemäß § 1 Abs. 1 PStG dem Standesbeamten. Dieser
führt gemäß § 1 Abs. 2 PStG das Familien-, Heirats-, Sterbe- und Geburtenbuch.
Welche Eintragungen im Familienbuch vorgenommen werden müssen, regeln
die §§ 12 bis 15 PStG. Diese Daten entsprechen im erheblichen Umfang den an-
meldepflichtigen Daten gemäß § 2 Abs. 1 MRRG, deren Erhebung gemäß § 1
Abs. 1 MRRG in den Zuständigkeitsbereich der Meldebehörden fällt. Im Mel-
dewesen werden Melderegister geführt, um die Identität und Wohnung einer
Person feststellen und nachweisen zu können. Beiden Zuständigkeiten liegt ein
und derselbe Sachverhalt zugrunde.
Gemäß § 11 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
(PStV) haben die Verlobten dem Standesbeamten eine Bescheinigung der Mel-
debehörde vorzulegen. Sie sind dazu verpflichtet für diese Bescheinigung eine
Gebühr in Höhe von 5 Euro zu entrichten. Bei einer durchschnittlichen Zahl von
400 000 Eheschließungen pro Jahr entsteht dadurch ein Gebührenaufwand von
jährlich ca. 4 Mio. Euro für ca. 800 000 Bescheinigungen. Insgesamt werden im
Jahr ca. 2 Millionen schriftliche Mitteilungen der Standesämter an die Melde-
ämter gegeben über Geburt, Tod und Hochzeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Daten werden zwischen Standesämtern und Meldebehörden weiter-

gegeben?
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit dem Nebeneinander von

zwei personalen Registrierungssystemen im Melde- und Personenstands-
wesen hoher bürokratischer Aufwand entsteht?

Drucksache 15/3858 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
3. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Kosten sind, die für die Bür-
gerinnen und Bürger jährlich durch die im Personenstandsgesetz und Melde-
rechtsrahmengesetz genannten Meldepflichten entstehen?

4. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Forderung,
das Melde- und Personenstandswesen möglichst umfassend zusammen-
zulegen?

5. Welche Rechtfertigung besteht nach Auffassung der Bundesregierung dafür,
zwei personale Registrierungssysteme (Personenstandswesen/Meldewesen)
selbständig nebeneinander bestehen zu lassen?

6. Welche konkreten Vorschläge macht die Bundesregierung, damit die jährlich
in Höhe von ca. 2 Millionen anfallenden schriftlichen Mitteilungen der Stan-
desämter an die Meldebehörden reduziert werden können?

7. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die bereits heute in der PStV ge-
nannte Option, auf weitere Urkunden zu verzichten (z. B. § 25 Satz 4, § 30
Satz 3 PStV), auch auf andere Sachverhalte auszudehnen?

8. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der Forderung, den
Behörden einen verstärkten Online-Zugriff auf Personenstandsbücher zu
ermöglichen, um die Bürgerinnen und Bürger von der Verpflichtung zur
Beibringung von Formularen und Urkunden zu entlasten?

9. Ist die Bundesregierung bereit, mit den Ländern Gespräche über entsprechen-
de Änderungen im Melde- und Personenstandsrecht zu führen?

Berlin, den 27. September 2004
Birgit Homburger
Gisela Piltz
Rainer Funke
Jörg van Essen
Ernst Burgbacher
Dr. Max Stadler
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Helga Daub
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Dr. Werner Hoyer

Hellmut Königshaus
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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