BT-Drucksache 15/384

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordnten Peter Götz, Dr. Michael Meister, Friedrich Merz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/30- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -15/109- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)

Vom 30. Januar 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/384
15. Wahlperiode 30. 01. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Peter Götz, Dr. Michael Meister,
Friedrich Merz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/30 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung
der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)

b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/109 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung
der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)

A. Problem
Im Zuge der Verabschiedung des Steuersenkungsgesetzes 2000 wurde auch die
stufenweise Anhebung der Gewerbesteuerumlage vorgesehen. Diese Erhöhung
sollte eine angemessene Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung der
durch die Unternemensteuerreform beabsichtigten Nettoentlastung sicherstel-
len. Die Finanzposition der Gemeinden sollte sich gleichwohl im Vergleich zu
Bund und Ländern nicht verschlechtern. Das Gewerbesteueraufkommen ist
aber in seiner weiteren Entwicklung stark zurückgegangen. Dies belastet die
Haushalte der Gemeinden.
Die Gesetzentwürfe fordern zur Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden die
Rückführung der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage auf
den Stand vor Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes.

B. Lösung
Ablehnung beider Gesetzentwürfe mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/384 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/30 – abzulehnen,
b) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/109 – abzulehnen.

Berlin, den 29. Januar 2003

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Bernd Scheelen
Berichterstatter

Heinz Seiffert
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/384

Bericht der Abgeordneten Bernd Scheelen und Heinz Seiffert

1. Verfahrensablauf
a) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU

– Drucksache 15/30 –
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU zur Ände-
rung des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen
– Drucksache 15/30 – ist dem Finanzausschuss in der
10. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. November
2002 zur federführenden Beratung sowie dem Innenaus-
schuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Wirt-
schaft und Arbeit und dem Haushaltsausschuss zur Mitbera-
tung überwiesen worden. Der Rechtsausschuss und der
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit haben sich in ihren Sit-
zungen am 18. Dezember 2002, der Innenausschuss in sei-
ner Sitzung am 15. Januar 2003, mit der Vorlage befasst.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung
am 29. Januar 2003 beraten. Im Finanzausschuss ist der Ge-
setzentwurf am 18. Dezember 2002 behandelt worden.
b) Gesetzentwurf des Bundesrates

– Drucksache 15/109 –
Den Gesetzentwurf des Bundesrates – Drucksache 15/109 –
hat der Deutsche Bundestag in seiner 16. Sitzung am
19. Dezember 2002 dem Finanzausschuss zur federführen-
den Beratung sowie dem Innenausschuss, dem Rechtsaus-
schuss sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur
Mitberatung überwiesen. Der Innenausschuss hat die Vor-
lage in seiner Sitzung am 15. Januar 2003 beraten. Die an-
deren mitberatenden Ausschüsse haben sich in ihren Sitzun-
gen am 29. Januar 2003 mit der Vorlage befasst. Im Finanz-
ausschuss ist der Gesetzentwurf ebenfalls am 29. Januar
2003 behandelt worden.

2. Inhalt der Vorlagen
Ziel der Gesetzentwürfe, die in Wortlaut und Begründung
übereinstimmen, ist die Senkung der Gewerbesteuerumlage.
Mit der Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes soll
der Bundesvervielfältiger ab dem Jahr 2003 auf 19 v. H.,
der Landesvervielfältiger für die Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen auf 25 v. H. sowie für die übrigen Länder auf
54 v. H. reduziert werden.

3. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
a) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU

– Drucksache 15/30 –
Der Innenausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.
Der Rechtsausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt die
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Koali-

tionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Ablehnung des Ge-
setzentwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.
b) Gesetzentwurf des Bundesrates

– Drucksache 15/109 –
Der Innenausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.
Der Rechtsausschuss empfiehlt den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU ab-
zulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt, den
Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP abzulehnen.

4. Stellungnahme der Bundesregierung zum
Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/109 –

Die Bundesregierung lehnt die Gesetzesinitiative ab. Die
Anhebung der Gewerbesteuerumlage sei seinerzeit erfor-
derlich gewesen, um die Gemeinden an den Nettoentlastun-
gen durch das Steuersenkungsgesetz zu beteiligen. Das Ge-
werbesteueraufkommen sei durch die finanzierenden Maß-
nahmen des Steuersenkungsgesetzes gestärkt worden, von
der Senkung der Körperschaftsteuer sei das kommunale
Steueraufkommen nicht berührt. Eine einseitige Finanzie-
rung der Steuerreform durch Bund und Länder sei nicht be-
absichtigt gewesen. Hieran sei selbst in Zeiten konjunkturell
bedingten, geminderten Steueraufkommens festzuhalten.
Ohnehin unterschreite der Anteil der Kommunen an der
durch das Steuersenkungsgesetz herbeigeführten Unterneh-
menentlastung ihren tatsächlichen Anteil an allen Steuerein-
nahmen. Am Finanzierungsvolumen der Steuerentlastung
seien die Gemeinden im Durchschnitt der Jahre 2001 bis
2006 mit lediglich 8,9 % beteiligt, obgleich ihr Anteil am
gesamten Steueraufkommen nach der damaligen Steu-
erschätzung im Jahre 2000 noch 12,2 % betragen habe.
Das geminderte Gewerbesteueraufkommen sei vor allem
strukturell bedingt. Deshalb habe die Bundesregierung
durch Kabinettbeschluss vom 27. März 2002 eine Kommis-
sion zur Reform der Gemeindefinanzen eingesetzt. Den Er-
gebnissen dieser Kommission, die bis Mitte 2003 zu erwar-
ten seien, solle zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorge-
griffen werden. Die Bundesregierung strebe an, die Ge-
meindefinanzreform mit Wirkung ab dem Jahr 2004 in Kraft
zu setzen.
Außerdem habe die Bundesregierung die finanziellen In-
teressen der Gemeinden angemessen berücksichtigt. Das
Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts
habe u. a. Streubesitzdividenden und die Veräußerung von

Drucksache 15/384 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Mitunternehmeranteilen der Gewerbesteuer unterworfen,
was zu Mehreinnahmen von mehr als 1 Mrd. Euro führe.
Zudem versage das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz
die gewerbesteuerliche Organschaft zwischen Sach- und
Lebensversicherern. Hierdurch seien alle Mindereinnahmen
mehr als kompensiert. Dies gelte auch für die aufgescho-
bene Anpassung der Branchenabschreibungstabellen.
Nach dem Regierungsentwurf zum Steuervergünstigungs-
abbaugesetz sei ferner geplant, die gewerbesteuerliche Or-
ganschaft vollständig aufzuheben, was zu weiteren Entlas-
tungen um rd. 0,6 Mrd. Euro in 2003 ansteigend auf rd. 3,6
Mrd. Euro in 2006 führen werde.
Schließlich sei zu bedenken, dass die Vorlage des Bundesra-
tes zu einer einseitigen Begünstigung finanzstarker Gemein-
den führe. Nach Senkung der Umlage sei der in den Ge-
meinden verbleibende Gewerbesteueranteil umso größer, je
mehr Gewerbesteuer zuvor vereinnahmt worden sei. Dieser
Effekt entfalle bei strukturschwachen Gemeinden, die auf-
grund geringen Gewerbesteueraufkommens folglich nur zur
Abführung einer geringen Umlage verpflichtet seien.

5. Ausschussempfehlung
Der federführende Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetz-
entwurf der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 15/30 –
sowie den Gesetzentwurf des Bundesrates – Drucksache
15/109 – mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP abzu-
lehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU hat ausgeführt, mit dem Ge-
setzentwurf – Drucksache 15/30 – werde auf die drastisch
geminderten Einnahmen der Kommunen bei der Gewerbe-
steuer reagiert. Das Gewerbesteueraufkommen sei im Jahre
2001 bundesweit um 9,2 %, in Einzelfällen sogar um bis zu
50 % zurückgegangen. Entgegen der Steuerschätzung vom
Mai 2002, die von einer Aufkommenssteigerung von 1,3 %
für 2002 und von 4,8 % für 2003 ausgegangen sei, setze
sich die Aufkommensreduzierung weiter fort. Mit ursäch-
lich für die verschlechterte Finanzsituation der Gemeinden
sei die erhöhte Gewerbesteuerumlage in der Fassung des
Artikel 16 des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober
2000 (BGBl. I S. 1433). Ziel dieser Gesetzesänderung sei es
gewesen, die Gemeinden an der Finanzierung der Nettoent-
lastung der Reform im Verhältnis ihres Anteils am gesamten
Steueraufkommen zu beteiligen, da insbesondere die Sen-
kung der Tarifbelastung bei der Körperschaftsteuer das Ge-
werbesteueraufkommen der Gemeinden unberührt gelassen

habe. Die erhöhte Gewerbesteuerumlage habe lediglich
dazu dienen sollen, erwartete Mehreinnahmen der Kommu-
nen abzuschöpfen. Hinzu komme, dass die Koalitionsfrak-
tionen auf die Anpassung der Branchen-Abschreibungs-
tabellen verzichtet hätten, so dass ein wesentlicher Teil der
Gegenfinanzierungsmaßnahmen des Steuersenkungsgeset-
zes entfallen sei. In Anbetracht der verfehlten Aufkom-
mensprognose sei der erhöhten Gewerbesteuerumlage die
Grundlage entzogen, die die Koalitionsfraktionen seinerzeit
zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes veran-
lasst habe. Die Umlage sei daher auf den Prozentsatz zu-
rückzuführen, der vor Inkrafttreten des Steuersenkungs-
gesetzes gegolten habe.
Die Fraktion der FDP hat sich der Argumentation der Frak-
tion der CDU/CSU angeschlossen. Eine Gesetzesänderung
sei dann erforderlich, wenn die ursprünglich mit einer Ge-
setzesänderung verbundenen Erwartungen nicht einträfen.
Das Körperschaftsteueraufkommen habe sich nicht den Er-
wartungen entsprechend entwickelt. Die erhöhte Gewerbe-
steuerumlage habe zu reduzierten Gewerbesteuereinnahmen
der Gemeinden geführt. Die Finanzkraft der Gemeinden
müsse aber gestärkt werden, deshalb unterstütze die Frak-
tion der FDP die Gesetzesinitiative.
Die Koalitionsfraktionen haben betont, die Finanzkraft der
Gemeinden sei auch nach ihrer Auffassung zu stärken. Je-
doch seien die Gemeinden auch in konjunkturell schlechte-
ren Zeiten an den Aufkommensminderungen zu beteiligen.
Außerdem lasse sich mit dem Gesetzentwurf – Drucksache
15/30 – keine gleichmäßige Stärkung der Kommunalfinan-
zen erreichen. Bei einer reduzierten Umlage verbleibe einer
aufkommensstarken Gemeinde ein größerer Gewerbesteuer-
anteil als einer strukturschwachen Kommune, die aufgrund
geringeren Steueraufkommens ohnehin einen geringeren
Umlagebetrag abzuführen habe. Zudem sei der Zeitpunkt
der Gesetzesinitiative verfehlt. Der Gesetzentwurf sei nicht
auf das Gesamtkonzept zur Reform der Gemeindefinanzen
abgestimmt, in das auch die Gewerbesteuerumlage einzube-
ziehen sei. Die hierfür erforderliche, umfassende Diskus-
sion sei vielmehr erst zu führen, nachdem die Kommission
zur Reform der Gemeindefinanzen Mitte 2003 ihren Bericht
vorgelegt habe.
Zum Gesetzentwurf des Bundesrates – Drucksache 15/109 –
hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 29. Januar
2003 keine vertiefte Diskussion geführt, weil nach Meinung
aller Fraktionen die Argumente bereits bei der Diskussion
zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU – Druck-
sache 15/30 – ausgetauscht worden sind.

Berlin, den 29. Januar 2003

Bernd Scheelen Heinz Seiffert
Berichterstatter Berichterstatter

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