BT-Drucksache 15/3839

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3352- Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. April 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Änderung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze im Bereich der Autobahnbrücke am Grenzübergang Waidhaus - Rozvadov/Roßhaupt

Vom 29. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3839
15. Wahlperiode 29. 09. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/3352 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 17. April 2003
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik
über die Änderung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze
im Bereich der Autobahnbrücke am Grenzübergang
Waidhaus – Rozvadov/Roßhaupt

A. Problem
Auf der Grundlage des Vertrags vom 13. Juli 1995 zwischen der Bundesrepu-
blik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Zusammenschluss
der deutschen Bundesautobahn A 6 und der tschechischen Autobahn D 5 an der
gemeinsamen Staatsgrenze wurde am Grenzübergang Waidhaus – Rozvadov/
Roßhaupt im Grenzabschnitt VI im Bereich zwischen den Grenzzeichen 4/4
und 4/8 über dem Grenzwasserlauf Rehlingbach eine Autobahnbrücke errich-
tet.
Nach Artikel 6 Abs. 1 des Vertrags vom 3. November 1994 zwischen der Bun-
desrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame
Staatsgrenze (BGBl. 1997 II S. 566) folgt die Staatsgrenze hier bei natürlichen
Veränderungen kleineren Umfangs stets der Mittellinie des Wasserlaufs und ist
somit nicht eindeutig. Auf Grund dieser beweglichen Grenzlinie müsste bei be-
sonderen Vorkommnissen, z.B. Unfällen, immer erst eine aufwändige Grenz-
feststellung durchgeführt werden, um zu klären, ob das Recht der Bundesrepu-
blik Deutschland oder das der Tschechischen Republik anzuwenden ist.
Durch den vorliegenden Vertrag vom 17. April 2003 zwischen der Bundesrepu-
blik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Änderung des Ver-
laufs der gemeinsamen Staatsgrenze im Bereich der Autobahnbrücke am
Grenzübergang Waidhaus – Rozvadov/Roßhaupt wird deren beweglicher Cha-
rakter in einen unbeweglichen übergeführt. Das Ziel, die Eindeutigkeit der
Staatsgrenze zu erhalten bzw. zu erlangen, wird durch die Festlegung der
Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen
Republik im Grenzabschnitt VI ab dem Grenzzeichen 4/4 bis zum Grenz-
zeichen 4/8, deutsche Gemeinde Waidhaus, Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab,
einerseits und tschechische Gemeinde Rozvadov/Roßhaupt, Kreis Tachov/

Drucksache 15/3839 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Tachau, andererseits erreicht. Die Bestimmung des Grenzverlaufs wird in den
im Vertrag genannten Bereichen vereinfacht.
Durch das geplante Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des oben genannten Ver-
trags geschaffen werden.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3839

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3352 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 22. September 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
stellv. Vorsitzender

Petra Ernstberger
Berichterstatterin

Dr. Klaus Rose
Berichterstatter

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Drucksache 15/3839 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Petra Ernstberger, Dr. Klaus Rose,
Claudia Roth (Augsburg) und Dr. Rainer Stinner

Berlin, den 22. September 2004
Petra Ernstberger
Berichterstatterin

Dr. Klaus Rose
Berichterstatter

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetzent-
wurf auf Drucksache 15/3352 in seiner 118. Sitzung am
1. Juli 2004 beraten.
Der Gesetzentwurf wurde an den Auswärtigen Ausschuss
federführend sowie an den Innenausschuss und an den Aus-
schuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Mitbera-
tung überwiesen.

II.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 43.
Sitzung am 22. September 2004 beraten und empfiehlt ein-
stimmig die Annahme.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 22. Septem-
ber 2004 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
46. Sitzung am 22. September 2004 beraten und empfiehlt
einstimmig die Annahme.

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