BT-Drucksache 15/3826

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/3710- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 29. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3826
15. Wahlperiode 29. 09. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/3710 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der
Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung
der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001,
1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003)
vom 13. Oktober 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen

A. Problem
Nachdem auf Bitten der afghanischen Regierung die Vereinten Nationen mit
der Resolution 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 die Ausweitung des bis da-
hin auf Kabul und Umgebung begrenzten Engagements von ISAF auf ganz Af-
ghanistan beschlossen hatten, hat auch die Bundesregierung in Umsetzung des
am 2. September 2003 vom Bundeskabinett verabschiedeten Afghanistan-Kon-
zepts und im Rahmen der weiteren Implementierung der „Bonner Vereinba-
rung“ ihr ziviles und militärisches Engagement in Afghanistan im vergangenen
Jahr ausgeweitet. Nunmehr können seit dem 24. Oktober 2003 die deutschen
Streitkräfte in Afghanistan sowohl in Kabul und Umgebung als auch in der Re-
gion Kunduz eingesetzt werden. Insgesamt sind bis zu 2 250 Soldaten hierfür
vorgesehen, davon bis zu 450 in der Region Kunduz. Nach dem Aufbau eines
Provincial Reconstruction Teams (PRT) in Kunduz soll nunmehr auch ein zwei-
tes Team unter deutscher Leitung in Faisabad aufgebaut werden.
Der ISAF-Einsatz hat unverändert das Ziel, die vorläufigen Staatsorgane Af-
ghanistans und ihre Nachfolgeinstitutionen so zu unterstützen, dass diese, wie
auch das Personal der Vereinten Nationen und anderes internationales Zivilper-
sonal, in einem sicheren Umfeld arbeiten können. Die ISAF-Kräfte wirken
auch bei der Absicherung von Wahlen mit. Der Einsatz deutscher Streitkräfte
an der NATO-geführten Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Af-
ghanistan (ISAF) ist bis zum 13. Oktober 2005 befristet. Er erfolgt im Rahmen
der Implementierung der „Vereinbarung über provisorische Regelungen in Af-
ghanistan bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regierungsinstitutionen (Bonner
Vereinbarung)“ vom 5. Dezember 2001 sowie der „Berliner Erklärung“ der In-
ternationalen Afghanistan-Konferenz vom 1. April 2004 und auf der Grundlage
der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom
23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Ok-

Drucksache 15/3826 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

tober 2003 und 1563 (2004) vom 17. September 2004 des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen.
Für die Fortsetzung des Einsatzes gelten die Regelungen des Beschlusses der
Bundesregierung vom 21. Dezember 2001, dem der Deutsche Bundestag am
22. Dezember 2001 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 14/7930 vom
21. Dezember 2001), vom 5. Juni 2002, dem der Deutsche Bundestag am
14. Juni 2002 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 14/9246 vom 5. Juni
2002), vom 3. Dezember 2002, dem der Deutsche Bundestag am 20. Dezember
2002 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 15/128 vom 3. Dezember 2002),
und vom 15. Oktober 2003, dem der Deutsche Bundestag am 24. Oktober 2003
zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 15/1700 vom 15. Oktober 2003), sowie
die Protokollnotiz des Bundesministers des Auswärtigen und die Erklärung des
Bundesministers der Verteidigung vom 22. Oktober 2003 (Bundestagsdruck-
sache 15/1806) fort.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3826

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/3710 anzunehmen.

Berlin, den 29. September 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
stellv. Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Drucksache 15/3826 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Friedbert Pflüger,
Dr. Ludger Volmer und Dr. Werner Hoyer

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/3710 in seiner 126. Sitzung am 23. Septem-
ber 2004 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und Hu-
manitäre Hilfe und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung sowie an
den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 56. Sitzung
am 29. September 2004 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
43. Sitzung am 29. September 2004 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP die Zustimmung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 45. Sitzung am 29. Septem-
ber 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 45. Sitzung am
29. September 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei je einer Stimmenthaltung der Fraktionen CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
47. Sitzung am 29. September 2004 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP die Annahme.

IV.
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 29. September 2004
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

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