BT-Drucksache 15/3780

Entwicklungsperspektiven des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Vom 22. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3780
15. Wahlperiode 22. 09. 2004

Große Anfrage
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Claudia Winterstein,
Jürgen Türk, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich,
Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Entwicklungsperspektiven des Raumes der Freiheit, der Sicherheit
und des Rechts

Der am 1. Mai 1999 in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam über die Euro-
päische Union bestimmt, dass
l die EU als ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten

und weiterzuentwickeln ist;
l der freie Personenverkehr in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Be-

zug auf Kontrollen an den Außengrenzen, Asyl, Einwanderung sowie Verhü-
tung und Bekämpfung von Kriminalität gewährleistet wird.

Der Europäische Rat hat im Oktober 1999 in Tampere/Finnland ein umfangrei-
ches Maßnahmenprogramm verabschiedet, um das vom Amsterdamer Vertrag
vorgegebene Projekt eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und
des Rechts voranzutreiben. Die erste im Vertrag vorgesehene Fünf-Jahres-Peri-
ode ist am 1. Mai 2004 abgelaufen. Am 2. Juni 2004 legte die Europäische Kom-
mission ihren Bericht zu den Ergebnissen des Tampere Programms vor.
Verstärkt durch die Ereignisse am 11. September 2001 und am 11. März 2004
wurden eine Vielzahl von Einzelentscheidungen zur engeren Zusammenarbeit
im Zivil- und Strafrecht zwischen den Strafverfolgungsbehörden, insbesondere
hinsichtlich der operativen Aspekte der Bekämpfung der schweren Kriminalität
und des Terrorismus, getroffen. Sie betreffen institutionelle, verfahrensrecht-
liche und materiellrechtliche Fragen. Ein klares Konzept über die Grundlagen
für einen europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fehlt.
Mit der Verständigung auf das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung in der
strafrechtlichen Zusammenarbeit besteht vielmehr die Gefahr, dass die notwen-
dige Integration nicht im ausreichenden Maße vorangetrieben wird. Dieses Vor-
gehen ist problematisch, solange im Straf- und Zivilrecht noch erhebliche
Unterschiede in den einzelnenMitgliedstaaten bestehen und noch keine Abstim-
mung über eine Harmonisierung notwendiger verfahrensrechtlicher und
rechtsstaatlicher Mindeststandards stattgefunden hat.

Drucksache 15/3780 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Eine klare Konzeption, die auf eine relative Angleichung der Rechtsgrundlagen
abzielt, ist unverzichtbar für das weitere Vorgehen bei der Schaffung des Rau-
mes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Bilanz und Perspektiven von Tampere: Auswirkungen in/auf Deutschland
Der Aufbau eines europäischen Rechtsraums in Zivilsachen
1. Hat die Richtlinie des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zu-

gangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch
Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in
derartigen Streitsachen bereits Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bür-
ger sowie die Unternehmen in Deutschland gehabt?
Wenn ja, in welcher Form und inwiefern auf die Anzahl der genehmigten
bzw. abgelehnten Anträge und die Höhe der genehmigten Prozesskosten-
hilfe?

2. Welche Auswirkungen hat die Verordnung zur Regelung der internationalen
Zuständigkeit der Gerichte (Verordnung „Brüssel I“) bisher in Deutschland
gehabt?
Und wie hat sich das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, welches die-
sem Rechtsakt zu Grunde liegt, aus Sicht der Bundesregierung bewährt?

3. Welche Auswirkungen hat die Verordnung über die Anerkennung von
Scheidungsurteilen (Verordnung „Brüssel II“) bisher in Deutschland ge-
habt?
Und wie hat sich das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, welches die-
sem Rechtsakt zu Grunde liegt, aus Sicht der Bundesregierung bewährt?

4. Welche Ergebnisse konnte das Europäische Justizielle Netz für Zivilsachen
bisher erzielen?
Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den Zivilgerichten und dem
Europäischen Justiziellen Netz für Zivilsachen?

5. Welche Vorstellung hat die Bundesregierung zur Weiterentwicklung des
Europäischen Justiziellen Netzes für Zivilsachen?

6. Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument des Europäischen Zah-
lungsbefehls im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verord-
nung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Eu-
ropäischen Mahnverfahrens vom 19. März 2004 (KOM (2004) 173 vom
19. März 2004)?

7. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung dem Aufbau eines Rechtsraums
für Zivil- und Handelssachen insgesamt mehr Aufmerksamkeit geschenkt
werden und welche konkreten Maßnahmen schlägt die Bundesregierung
vor?

8. Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung Risiken für die Empfänger
des Europäischen Zahlungsbefehls, und wenn ja, welche?

Der Aufbau eines europäischen Rechtsraums in Strafsachen
9. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Entwicklung eines europä-

ischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts?
10. Welche generelle Bilanz zieht die Bundesregierung in Bezug auf die bisher

beschlossenen Rechtsakte?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3780

11. Sieht die Bundesregierung bei den bisherigen Maßnahmen zum Aufbau ei-
nes europäischen Rechtsraums die Rechtsordnungen und Rechtstraditionen
der einzelnen Mitgliedstaaten als hinreichend beachtet an, und wie begrün-
det sie ihre diesbezügliche Auffassung?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die demokratische Legitimation der die
Bürger häufig in ihren Grundrechten betreffenden Rahmenbeschlüsse in
diesem Bereich?

13. Welche Auswirkungen hat der Rechtsakt zur Beitreibung von Geldbußen
bisher in Deutschland gehabt?

14. Welche Ergebnisse wurden bei der europäischen Bekämpfung der Geld-
wäsche in Deutschland erzielt?

15. Welche Auswirkungen haben die Abkommen zwischen der Europäischen
Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe und über
Auslieferung vom 19. Juli 2003 in Deutschland bisher gehabt?

16. Welche Garantien hat die Bundesregierung erlangt, um den Schutz der
Grundrechte ihrer Staatsbürger, insbesondere imHinblick auf die Todesstra-
fe, in den USA zu sichern?

17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung über die allgemeinen Fortbil-
dungsmaßnahmen hinaus ergriffen, um die Kenntnis der Rechtssysteme und
Verfahren für eine effektive justizielle Zusammenarbeit zwischen Richtern,
Anwälten und Staatsanwälten zu verbessern?

18. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kom-
mission für einen Rahmenbeschluss des Rates über bestimmte Verfahrens-
rechte in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union (KOM (2004)
328 vom 28. April 2004)?

19. Welche Position nimmt die Bundesregierung insbesondere zum Vorschlag
der Europäischen Kommission ein,
a) das Recht auf einen – kostenlosen – Pflichtverteidiger bereits in einem

frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens auszuweiten,
b) das Recht auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers und die

Übersetzung von Dokumenten näher zu regeln,
c) bestimmte Beschuldigte, die aufgrund ihres Alters oder psychischer oder

physischer Probleme dem Verfahren nicht folgen können, „besondere
Aufmerksamkeit“ zu geben,

d) ein EU-einheitliches Belehrungsformular herauszugeben, in dem Be-
schuldigte von der Polizei über ihre Rechte unterrichtet werden,

e) hinsichtlich der Überwachung und der Bewertung der Einhaltung des
Rahmenbeschlusses?

20. Wird die Bundesregierung den Vorschlag in der vorliegenden Fassung un-
terstützen?
Wenn nein, welche Verbesserungsvorschläge wird sie in die gegenwärtigen
Verhandlungen einbringen?

21. Welche Regelungen sind nach Ansicht der Bundesregierung im Entwurf
eines Rahmenbeschlusses des Rates über bestimmte Verfahrensrechte in
Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union unpraktikabel und zu kos-
tenintensiv?

22. Welches Gewicht hat der Schutz des Betroffenen in Strafverfahren gegen-
über Effizienz- und Kostenüberlegungen?

Drucksache 15/3780 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

23. Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung ihre Stellungnahme zum
Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Rahmenbeschluss über
bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren dahin, dass die Schaffung
vergleichbarer Mindeststandards in der EU im Hinblick auf die Beschuldig-
tenrechte wichtige Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung ge-
richtlicher Entscheidungen in Strafsachen ist, mit ihrer Zustimmung zum
Europäischen Haftbefehl ohne das Vorliegen dieser Mindeststandards ver-
einbaren?

24. Teilt die Bundesregierung die Vorschläge der Europäischen Kommission im
Grünbuch der Europäischen Kommission zu Verfahrensgarantien in Straf-
verfahren innerhalb der Europäischen Union, dass folgende Personengrup-
pen als besonders schutzbedürftig einzustufen sind:
a) Ausländische Staatsangehörige,
b) Kinder,
c) Personen, die eine mentale oder emotionale Behinderung im weitesten

Sinne aufweisen,
d) Körperlich Behinderte oder Kranke,
e) Mütter/Väter von Kleinkindern,
f) Des Lesens oder Schreibens unkundige Personen,
g) Flüchtlinge und Asylbewerber
h) Alkoholiker und Drogenabhängige?

Wenn ja, sollten nach Auffassung der Bundesregierung weitere Perso-
nengruppen diesem Katalog hinzugefügt werden?
Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung bei der jeweiligen Perso-
nengruppe keine besondere Schutzbedürftigkeit?

25. Wie steht die Bundesregierung zu der Überlegung der Europäischen Kom-
mission im Grünbuch der Europäischen Kommission zu Verfahrensgaran-
tien in Strafverfahren innerhalb der EU, ein Qualitätssicherungssystem
bezüglich der Befähigung und Erfahrung unentgeltlicher rechtlicher Vertre-
tung in einem Strafverfahren einzuführen?
Erachtet sie derartige Regelung für notwendig?
Wenn ja, wie sollte diese nach Meinung der Bundesregierung ausgestaltet
sein?

26. Wurden nach Auffassung der Bundesregierung alle bestehenden Verfah-
rensrechte, die als wesentlich anzusehen sind, von der Europäischen Kom-
mission im Grünbuch benannt und sichtbar gemacht?
Wenn nein, welche fehlen nach Ansicht der Bundesregierung?

27. Wie bewertet die Bundesregierung die in dem Vorschlag für einen Rahmen-
beschluss des Rates über die Europäische Beweisanordnung zur Erlangung
von Sachen, Schriftstücken und Daten zur Verwendung in Strafverfahren
(KOM (2003) 688 vom 14. November 2003) geplante Einführung einer
Europäischen Beweisanordnung?

28. Welche Änderungsvorschläge bringt die Bundesregierung in die Beratun-
gen ein?

29. Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung der Europäischen Kom-
mission, einen Rechtsrahmen zur Verbesserung des Informationsaustauschs
zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zu schaffen?

30. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung dazu unterbreitet?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3780

II. Europäische Staatsanwaltschaft – Eurojust – Europol
31. In welchem Umfang hat die Tätigkeit von Eurojust in Deutschland Auswir-

kung auf Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden gehabt?
32. Welche Aufgaben sollte die Europäische Staatsanwaltschaft nach Ansicht

der Bundesregierung wahrnehmen?
33. Sollte sie auf den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Uni-

on begrenzt werden?
Wenn ja, welche materiellen, nicht verfahrensrechtliche Gründe sollten da-
für sprechen?

34. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es für die Errichtung einer Euro-
päischen Staatsanwaltschaft einen ausreichenden gemeinsamen Sockel an
Verfahrensrechten gibt, der die gegenseitige Anerkennung von Ergebnissen
in Ermittlungsverfahren rechtfertigt?

35. Wie soll das Verhältnis zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft und
der nationalen Justiz ausgestaltet werden?

36. In welchem Verhältnis stehen Eurojust und die Pläne zur Errichtung einer
Europäischen Staatsanwaltschaft zueinander?

37. Wie soll die Kompetenzabgrenzung zwischen Eurojust und der Europäi-
schen Staatsanwaltschaft gezogen werden?

38. Wie könnte nach den Plänen der Bundesregierung die Zusammenarbeit ei-
ner Europäischen Staatsanwaltschaft mit den deutschen Justiz- und Polizei-
behörden aussehen?

39. Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegung, die Europäische Staats-
anwaltschaft aus Eurojust heraus zu entwickeln?

40. Sollte die Europäische Staatsanwaltschaft weisungsgebunden arbeiten?
Wenn ja, welche Stellen sollten weisungsbefugt sein?

41. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung ein effizienter Rechts-
schutz der von Entscheidungen der Europäischen Staatsanwaltschaft Be-
troffenen sichergestellt werden?
Welchen Rechtsweg sollten die Betroffenen nach Ansicht der Bundesregie-
rung beschreiten können?

42. Welche Vorschläge wird die Bundesregierung unterbreiten, um die Transpa-
renz der Tätigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft zu gewährleisten?

43. Wie bewertet die Bundesregierung die Beratungen der Europäischen Kom-
mission zum Ausbau einer Europäischen Grenzpolizei?
Mit welchem Konzept vertritt sie dabei deutsche Sicherheitsinteressen?

44. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskussion um den Aufbau eines
eigenen EU-Geheimdienstes?

45. Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung der Europäischen Kom-
mission, einen Rechtsrahmen für die Umwandlung von Europol in eine
Agentur der Union – einschließlich der Finanzierung aus dem Gemein-
schaftshaushalt – zu schaffen?

46. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Sicherheits-
behörden auf EU-Ebene?
Mit welchen eigenen Vorschlägen ist sie an den Beratungen beteiligt?

Drucksache 15/3780 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

47. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die neuen EU-Mitglied-
staaten durch finanzielle, logistische und personelle Hilfe zu unterstützen,
um die Leistungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden zu fördern?
Liegen dazu schon Konzepte vor, wenn ja, wie sehen diese aus?

48. Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung der Europäischen Kom-
mission, in ein innereuropäisches Informationsaustauschnetz, an dem Euro-
pol und Eurojust in vollemUmfang beteiligt sein sollten, auch die Nachrich-
tendienste einzubeziehen?

49. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, zumindest den Grundsatz der Tren-
nung der Arbeit der Polizei und der Nachrichtendiensten aufrechtzuerhalten
und klare Rechtsgrundlagen für einen zweckgebundenen Informationsaus-
tausch zu begründen?

50. Mit welchen Personen und in welcher Anzahl ist Deutschland in der Opera-
tive Task-Force der europäischen Polizeichefs vertreten?
Wie sieht die praktische Zusammenarbeit mit Europol aus?

51. Welche Pläne hat die Bundesregierung in der Europäischen Union, um die
Handlungsbefugnisse der Polizei (in Bezug auf die Verfolgung, Überwa-
chung und Festnahme) im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats zu
verbessern?

III. Biometrische Merkmale
52. Hat die Bundesregierung Vorschläge zur Schaffung einer Rechtsgrundlage

für die Aufnahme biometrischer Daten in die Pässe aller EU-Bürgern unter-
breitet?
Wenn ja, welche Inhalte haben sie?

53. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, damit in der vom Bun-
desminister des Innern, Otto Schily, angegebenen Frist bis Ende 2005 bio-
metrische Daten in den Pässen der deutschen Unionsbürger enthalten sind?

54. Wann soll die notwendige Rechtsverordnung in Kraft treten?
55. Befürwortet die Bundesregierung die Aufnahme von Fingerabdrücken als

zweites Merkmal neben der Gesichtserkennung?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

56. Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung der Europäischen Kom-
mission, ein Europäisches Zentralregister der ausgestellten Pässe (und mög-
licherweise anderer Reisedokumente) zu schaffen?

57. Wie verhält sich diese Überlegung der Europäischen Kommission zu dem
Verbot einer Referenzdatei in Deutschland?

58. Hat die Bundesregierung im Planungsverfahren eine Kosten-Nutzen-Analy-
se vor dem Hintergrund der Verwendung verschiedener biometrischer Ver-
fahren durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?

59. Welche Kosten entstehen demBundeshaushalt durch die Einführung biome-
trischer Merkmale in den Pässen von deutschen Unionsbürgern?

60. Sind diese Kosten bereits im Haushalt 2005 enthalten?
61. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, den Schutz

personenbezogener Daten zu gewährleisten?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3780

IV. Visa-Informationssystem (VIS)
62. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung für eine künftige Rechtsvor-

schrift unterbreitet, um die inhaltliche Ausgestaltung und Verwendung des
Visa-Informationssystems (VIS) festzulegen?

63. Welche Kategorien von Daten sollen erfasst werden?
64. Zu welchen Zwecken sollen die Daten erfasst werden?
65. Unter welchen Bedingungen sollen die Daten eingetragen werden?
66. Welche Regeln sollen für den Inhalt der VIS-Eintragungen aufgestellt wer-

den?
67. Welche Behörden sollen Zugang zu den Daten erhalten?
68. Welche Behörde soll die Aktualisierung der Daten sicherstellen?
69. Wie soll der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet werden?
70. Wer übernimmt die Kontrolle über das Informationssystem?
71. Ist eine Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Kontrolle vorge-

sehen?
72. Welche zusätzlichen Funktionen soll das VIS nach Plänen der Bundesregie-

rung erfüllen?
73. Hält die Bundesregierung die Einbeziehung biometrischer Daten in das VIS

für sinnvoll?
Wenn ja, welche finanziellen Auswirkungen hätte die Einbeziehung biome-
trischer Daten auf den Bundeshaushalt?

74. Hält die Bundesregierung die Einbeziehung einer Komponente für die Nut-
zung eingescannter Dokumente für sinnvoll?

75. Welche Behörde in Deutschland wird als nationale Schnittstelle (National
Interface, NI-VIS) fungieren?

76. Welche Konzepte bestehen für die Anpassung der deutschen Schnittstelle an
das VIS?

77. Welche Kosten fallen für die Entwicklung einer nationalen Schnittstelle und
deren Anpassung an das VIS an?

78. Sind diese Kosten bereits in den Haushalt 2005 eingestellt?
79. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung hinsichtlich der Ausgestaltung

der Zusammenarbeit zwischen dem zentralen Visa-Informationssystem
(Central Visa Information System, CS-VIS), der nationalen Schnittstelle in
Deutschland (National Interface, NI-VIS) und der Kommunikationsinfra-
struktur zwischen CS-VIS und den nationalen Schnittstellen?

80. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung zur Vertiefung der konsulari-
schen Zusammenarbeit bisher unterbreitet?

81. Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung der Europäischen Kom-
mission eine gemeinsame Visumstelle einzurichten?

82. Was hält die Bundesregierung von einer gemeinsamen technischen Platt-
form für das Visa-Informationssystem (VIS) und das Schengener Informa-
tionssystem der zweiten Generation (SIS II)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine solche gemeinsame tech-
nische Plattform sinnvoll ist?
Wenn ja, wo liegen die Synergien zwischen beiden Systemen und wie soll
die Kontrolle über beide Systeme und der Schutz personenbezogener Daten
gewährleistet werden?

Drucksache 15/3780 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

V. Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II)
83. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Zusammenarbeit der

Schengen-Staaten?
84. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen, dass bereits im Jahr 2003

die öffentliche Ausschreibung zur hard- und softwareseitigen Entwicklung
von SIS II eingeleitet worden ist, ohne gleichzeitig die notwendigen recht-
lichen Grundlagen für die vorgesehenen Funktionen zu schaffen?

85. Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Entwicklungsstand des
SIS II?

86. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung zur Schaffung der erforder-
lichen europäischen Rechtsakte für das SIS II unterbreitet?

87. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung zur Erstellung einer detaillier-
ten Konzeption des SIS II unterbreitet?

88. Wer vertritt die Bundesregierung im SIS-II-Ausschuss?
89. Wie fördert die Bundesregierung die Anbindung der neuenMitgliedstaaten

an das SIS II?
90. Welche Fahndungsmöglichkeiten im SIS II unterstützt die Bundesregie-

rung?
91. Wie bewertet die Bundesregierung die Absicht, einen Online-Zugang zum

Schengener Informationssystem für Nachrichtendienste, Kfz-Zulassungs-
stellen und nicht-staatliche Stellen (wie etwa Kreditinstitute und Flugge-
sellschaften) zu schaffen?

92. Welche rechtlichen und politischen Bedenken hat die Bundesregierung
gegen diese Pläne?

93. Wie bewertet die Bundesregierung eine Aufnahme von Instrumenten zur
biometrischen Identifikation in das SIS II?

94. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer politischen Ver-
antwortung den Deutschen Bundestag über SIS II zu informieren?

95. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die demokratische Legitimation
und Kontrolle des Schengener Informationssystems zu gewährleisten?
Hat die Bundesregierung Pläne für eine stärkere Einbeziehung des Euro-
päischen Parlaments und/oder der nationalen Parlamente?

96. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Gemeinsame
Kontrollinstanz so früh wie möglich in die Planung, Entwicklung und Ver-
waltung des Systems einzubeziehen?

97. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, den Schutz
personenbezogener Daten zu gewährleisten?

98. Welche Kosten fallen für die Entwicklung des SIS II für die Bundesrepu-
blik Deutschland an?

99. Sind diese Kosten bereits im Haushalt 2005 enthalten?

VI. Passagierdaten
100. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung im Rat nicht dafür ein-

gesetzt, die Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofes zu den daten-
schutzrechtlichen Bedenken des Europäischen Parlaments gegen das inter-
nationale Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den
Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastda-
tensätzen und deren Übermittlung durch die Fluggastgesellschaften an das

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/3780

Bureau of Customs and Border Protection des US Department of Home-
land Security abzuwarten?

101. Wie bewertet die Bundesregierung die Klage des Europäischen Parlaments
gegen das internationale Abkommen zur Übermittlung von Flugpassagier-
daten an das Heimatschutzministerium der Vereinigten Staaten von Ame-
rika?

102. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bisher in der Zusammenar-
beit mit dem Heimatschutzministerium der Vereinigten Staaten von Ame-
rika gemacht?

103. Auf welcher Grundlage sieht die Bundesregierung einen angemessenen
Schutz der Daten gewährleistet?

104. Kann eine rechtlich nicht verbindliche Verpflichtungserklärung der Verei-
nigten Staaten von Amerika einen derartigen Schutz begründen?

105. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass die Vereinigten Staa-
ten von Amerika auch in anderen Bereichen, z. B. beim Versand von Pake-
ten in die USA, auf die Übermittlungen von Daten drängen, und wenn ja,
wie bewertet die Bundesregierung derartige Pläne in datenschutzrecht-
licher Hinsicht und im Hinblick auf den Grundrechtsschutz deutscher
Staatsangehöriger?

106. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Zweckbindung der Fluggast-
daten ausreichend im Übereinkommen präzisiert?

107. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die Zwecke der
Datenübermittlung auf die Bekämpfung terroristischer Straftaten und spe-
zifischer, zu definierender Straftaten mit Terrorismusbezug beschränken
sollten?

108. Ist nach Auffassung der Bundesregierung auch ein angemessener Schutz
derjenigen Daten gewährleistet, die das US-Heimatschutzministerium im
Rahmen seines Ermessens an andere in- und ausländische Behörden über-
mittelt?

109. Wenn ja, in welcher Art undWeise lässt sich die zweckbestimmte und frist-
gerechte Verwendung der Daten sicherstellen und kontrollieren?

110. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung auch für die Europäische
Union ein derartiges System der Fluggastdatenübermittlung errichtet wer-
den?
Wenn ja, welche nationalen und europäischen Behörden sollten Zugriff auf
den Datenpool erhalten?

VII. EU-Antiterrorkoordinator
111. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an den Antiterrorkoordina-

tor?
112. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Amt des Antiter-

rorkoordinators die Effizienz im Kampf gegen den Terrorismus gesteigert
werden?

113. Wie gestaltet sich nach Ansicht der Bundesregierung die Zusammenarbeit
zwischen dem Antiterrorkoordinator und den zuständigen Behörden in
Deutschland?

114. Welches nationale Konzept ist dazu von der Bundesregierung erstellt wor-
den?

Drucksache 15/3780 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

115. Auf welche Informationen kann der Antiterrorkoordinator in Deutschland
zurückgreifen?

116. Welche Behörden in Deutschland sind Ansprechpartner des Antiterrorko-
ordinators?

117. Gibt es direkte Kontakte zwischen den Länderbehörden und dem Antiter-
rorkoordinator?

118. Wann wird die Bundesregierung erstmals den Deutschen Bundestag über
die Auswirkung der Arbeit des Antiterrorkoordinators in Deutschland un-
terrichten?

Berlin, den 21. September 2004
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dr. Claudia Winterstein
Jürgen Türk
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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