BT-Drucksache 15/377

Reformen im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Vom 29. Januar 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/377
15. Wahlperiode 29. 01. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Jürgen
Koppelin, Sibylle Laurischk, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Dr. Christian Eberl, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke,
JoachimGünther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan,
Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dirk Niebel, Günther
Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef
Parr, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Marita Sehn, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig
Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Reformen im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Am 22. September 1997 beschloss die Lenkungsgruppe „Reform der WSV
(Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes)“ beim Bundesministerium
für Verkehr (BMV) ein Konzept zur Reform der WSV, das vom damaligen
Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, akzeptiert wurde. In der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP
(Bundestagsdrucksache 14/7019) erklärte das Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), an den Reformplänen festhalten zu
wollen. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Frak-
tion der FDP (Bundestagsdrucksache 14/7697) werden die Grundsätze der
WSV-Reform dargelegt.
In der Antwort auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Hans-Michael
Goldmann auf Bundestagsdrucksache 15/288 erklärt die Parlamentarische
Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
Angelika Mertens, am 23. Dezember 2002, dass der Reformstab im BMVBW
am 6. November 2002 nach 5-jähriger „erfolgreicher“ Arbeit aufgelöst wurde.
Der aktuelle Reformprozess der WSV läuft seit einer Grundsatzentscheidung
im BMV über die Vergabe von planbaren Aufgaben an Dritte seit 1988, er
dürfte nicht unerhebliche Haushaltsmittel gekostet und einen großen Arbeits-
einsatz der beteiligten Mitarbeiter mit sich gebracht haben.
Die Fraktion der FDP hat in den letzten 21/2 Jahren immer wieder parlamenta-risch nach dem Fortgang der Reform gefragt und ihre Vertreter haben sich in
vielen Besuchen in den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und Wasser- und
Schifffahrtsämtern ein Bild von den Problemen vor Ort gemacht. Nach diesen
Erfahrungen herrscht der Eindruck vor, dass der Reformprozess bei weitem
noch nicht abgeschlossen ist, in einigen Bereichen nicht einmal begonnen
wurde.
Die Folgen der 1,5 %igen kegelgerechten Einsparvorgaben bei den Personal-
mitteln werden immer dramatischer, ohne dass erkennbare interne Veränderun-
gen bzw. Anpassungen vorgenommen werden. Auch die Übertragung von plan-

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baren Aufgaben an Dritte und die Vergleichbarkeit der Leistungen der WSV mit
denen von Dritten sind nach den der FDP zur Verfügung stehenden Informatio-
nen noch nicht zufriedenstellend gelöst.
Ende der 70er Jahre wurde bereits entschieden, dass aus Wirtschaftlichkeits-
gründen 75 % aller anfallenden Nassbaggerarbeiten von Dritten auszuführen
seien. In einem Brief des Hauptpersonalrates (HPR) des BMVBW an den Ab-
geordneten Hans-Michael Goldmann vom 13. September 2002 wird erklärt,
dass diese Übertragung an Dritte im Ergebnis zu einer weit höheren Haushalts-
belastung geführt habe, als vor der Vergabe und dass der HPR die Verwaltung
bereits mehrmals darauf hingewiesen habe.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was war der genaue Auftrag des am 6. November 2002 aufgelösten

Reformstabes, insbesondere seit dem Regierungswechsel 1998?
2. Was sind die Ergebnisse der 5-jährigen Arbeit des Reformstabes in Bezug

auf die Umsetzung der inneren und äußeren Aufbauorganisation?
3. Warum, da die Arbeit nach Angaben der Bundesregierung ja erfolgreich

war, wurden die Ergebnisse der Arbeit nicht durch einen Abschlussbericht
dokumentiert?

4. Bedeutet die Auflösung des Reformstabes den vorläufigen Abschluss des
Reformprozesses (innere und äußere Reform) im Bereich des BMVBW
oder wie sonst ist die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche
Frage des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (Bundestagsdrucksache
15/288) zu verstehen, wonach „weitere sich ergebende Reformaufgaben“
künftig federführend von der Zentralabteilung des BMVBW wahrgenom-
men würden?

5. Sind die in großem Umfang mit den Beschäftigten erarbeiteten Leitbild-
prozesse einschließlich des Rahmenleitbildes abgeschlossen und wird in
allen Dienststellen danach verfahren?

6. Wie groß ist die Summe der Haushaltsmittel die seit Beginn des aktuellen
Reformprozesses für die Reform im BMVBW (einschließlich Berater-
kosten) aufgewendet wurden?

7. Gibt es in der WSV inzwischen ein durchgängiges Controlling und eine
einheitliche Kosten-Leistungsrechnung, und wenn nein, warum noch nicht
und bis wann soll dies erfolgen?

8. Ist der Prozess der Umsetzung der Leitlinie zum Personalmanagements im
Bereich des BMVBW abgeschlossen, wenn nein, warum noch nicht und bis
wann soll dies erfolgen?

9. Wie weit ist der Prozess der Anpassung und Vereinfachung von Verwal-
tungsvorschriften im Bereich des BMVBW gediehen?

10. Inwieweit gibt es in der WSV jetzt eine dezentrale Ressourcenverantwor-
tung?

11. Trifft es zu, dass ein Ziel der Reform der WSV war, durch eine erfolgreiche
Gesamtreform die Einsparvorgabe von jährlich 1,5 % der Personalmittel
aufzuheben und wurde dieses Ziel erreicht?

12. Wenn die 1,5 %-Einsparvorgabe weiterhin Bestand hat, welche Verände-
rungen nimmt das BMVBW bei der Personalmittelverteilung vor, um die
Sicherheit und Leichtigkeit auf den Binnen- und Seewasserstraßen zu ge-
währleisten?

13. Wie ist die Entwicklung der Baggermengen der Nassbaggerei seit 1990?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/377

14. Wie ist die Entwicklung der Haushaltsmittel für Aufwendungen zur Nass-
baggerei seit 1990?

15. Wenn die Aussage des HPR des BMVBW gegenüber dem Abgeordneten
Hans-Michael Goldmann zutreffend sein sollte, wonach für die Nassbagge-
rei seit der Vergabe an Dritte mehr Haushaltsmittel aufgewendet werden als
vorher, wann wurde der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
darüber in Kenntnis gesetzt?

Berlin, den 28. Januar 2003
Hans-Michael Goldmann
Horst Friedrich (Bayreuth)
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Dr. Christian Eberl
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Christel Happach-Kasan
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Günter Rexrodt
Marita Sehn
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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