BT-Drucksache 15/3684

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 15/3447, 15/3592- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜAGÄndG 1)

Vom 7. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3684
15. Wahlperiode 07. 09. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/3447, 15/3592 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum
Chemiewaffenübereinkommen (CWÜAGÄndG 1)

A. Problem
Die Ereignisse im Kosovo im März 2004 haben deutlich gemacht, dass der
Bundeswehr in ihren Auslandseinsätzen neben der vorhandenen Bewaffnung
auch Mittel zur Verfügung stehen müssen, die bei Unruhen eingesetzt werden
können und die geeignet sind, eine Eskalation der Lage zu vermeiden. Damit
die Bundeswehr im Rahmen von Einsätzen unterhalb der Schwelle des Schuss-
waffengebrauchs auch Mittel zur Bekämpfung von Unruhen – wie etwa Reiz-
stoffe und Pfefferspray – einsetzen kann, ist eine Änderung des deutschen Aus-
führungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen notwendig. Das Chemie-
waffenübereinkommen selbst gestattet den Einsatz dieser Mittel zum Zweck
der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
Kenntnisnahme einer von der Bundesregierung im Auswärtigen Aus-
schuss abgegebenen Erklärung mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/3684 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Gesetzentwurf auf den Drucksachen 15/3447, 15/3592 unverändert

anzunehmen,
2. die Erklärung der Bundesregierung im Auswärtigen Ausschuss zur Kenntnis

zu nehmen, die Bundeswehr nur mit solchen reizstoffhaltigen Mitteln aus-
zustatten, die bisher schon bei den Polizeien des Bundes und der Länder
eingeführt sind. Diese Stoffe werden von der Bundesregierung gemäß den
Bestimmungen des Chemiewaffenübereinkommens gegenüber der Organi-
sation für das Verbot chemischer Waffen in Den Haag deklariert. Sollte die
Bundesregierung Änderungen bei der Art der von der Bundeswehr ver-
wendeten Mittel planen, so wird sie das Parlament darüber rechtzeitig infor-
mieren.

Berlin, den 7. September 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Uta Zapf
Berichterstatterin

Ruprecht Polenz
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3684

Bericht der Abgeordneten Uta Zapf, Ruprecht Polenz, Dr. Ludger Volmer und
Harald Leibrecht

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetzent-
wurf auf Drucksachen 15/3447, 15/3592 in seiner 118. Sit-
zung am 1. Juli 2004 beraten.
Der Gesetzentwurf wurde an den Auswärtigen Ausschuss
federführend sowie an den Verteidigungsausschuss zur Mit-
beratung überwiesen.

II.
Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 41. Sitzung am 7. September 2004 beraten und emp-
fiehlt einstimmig die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
44. Sitzung am 30. Juni 2004 im Wege der Selbstbefassung
beraten. Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt in seiner
45. Sitzung am 7. September 2004 einstimmig die An-
nahme.
Die Fraktion der SPD hat folgende Erklärung eingebracht:
Zugleich verweist er auf die Erklärung der Bundesregie-
rung im Auswärtigen Ausschuss, die Bundeswehr nur mit
solchen reizstoffhaltigen Mitteln auszustatten, die bisher
schon bei den Polizeien des Bundes und der Länder einge-
führt sind. Diese Stoffe werden von der Bundesregierung
gemäß den Bestimmungen des Chemiewaffenübereinkom-
mens gegenüber der Organisation für das Verbot chemi-
scher Waffen in Den Haag deklariert. Sollte die Bundesre-
gierung Änderungen bei der Art der von der Bundeswehr
verwendeten Mittel planen, so wird sie das Parlament darü-
ber rechtzeitig informieren.
Die Erklärung wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion CDU/CSU zur Kenntnis genommen.

Berlin, den 7. September 2004
Uta Zapf
Berichterstatterin

Ruprecht Polenz
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

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