BT-Drucksache 15/362

Umsetzung der deutsch-französischen Initiative zur Gewährung einer doppelten Staatsangehörigkeit

Vom 29. Januar 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/362
15. Wahlperiode 29. 01. 2003

Antrag
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Jörg van Essen,
Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Helga Daub, Otto Fricke,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich
Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Markus Löning, Günther Friedrich
Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Rainer
Stinner, Carl-Ludwig-Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der FDP

Umsetzung der deutsch-französischen Initiative zur Gewährung einer doppelten
Staatsangehörigkeit

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. mit Frankreich zu vereinbaren, dass das Übereinkommen des Europarats

vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die
Wehrpflicht von Mehrstaatern von französischer Seite zeitnah gekündigt
wird und beide Staaten das Europäische Übereinkommen über die Staats-
angehörigkeit vom 6. November 1997 ratifizieren. Dabei ist auf eine zügige
Umsetzung der Vereinbarungen zu achten;

2. die Voraussetzung der Gegenseitigkeit im Sinne von § 87 Abs. 2 Ausländer-
gesetz zu schaffen und mit Frankreich einen entsprechenden Vertrag zu
schließen.

Berlin, den 23. Januar 2003

Begründung
Die in der gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrages
vorgesehene deutsch-französische Initiative, den Bürgern, die im jeweils ande-
ren Staat leben, die doppelte Staatsangehörigkeit zu gewähren, ist Ausdruck
und Ergebnis der engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit beider Staaten.
Durch die zum 22. Dezember 2002 wirksam gewordene Kündigung des Über-
einkommen des Europarats vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehr-
staatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern durch Deutschland ist

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Drucksache 15/362 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
bereits das erste Hindernis für ein solches Projekt beseitigt. Das noch zu ratifi-
zierende Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vom
6. November 1997 stellt die Zulassung von Mehrstaatigkeit ausdrücklich in das
Ermessen des einzelnen Vertragstaates und schränkt diesbezügliche Initiativen
nicht ein. Ferner eröffnet § 87 Abs. 2 Ausländergesetz unter der Voraussetzung
der Gegenseitigkeit die Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit eines
Bürgers der Europäischen Union.
Rund 110 000 Franzosen leben in Deutschland und schätzungsweise 150 000
Deutsche in Frankreich. Für die deutsch-französische Freundschaft leisten sie
einen ganz besonderen Beitrag. Das 40-jährige Jubiläum des Elysée-Vertrags
ist der richtige Zeitpunkt, ihnen die doppelte Staatsangehörigkeit und damit das
Wahlrecht ausschließlich in dem Land, in dem sie leben, zu ermöglichen. Dies
darf nicht ein Versprechen bleiben, sondern muss möglichst schnell umgesetzt
werden.
Die zeitnahe Einführung eines deutsch-französischen „Doppelpasses“ ist auch
notwendig und sinnvoll, um das Zusammenwachsen der Europäischen Union
zu fördern und langfristig den Weg für eine europäische Staatsangehörigkeit zu
ebnen. Gerade der vielbeschworene „Motor der Europäischen Union“ muss in
diesem Zusammenhang eine Vorreiterstellung einnehmen und Vorbild für die
übrigen EU-Staaten sein.

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