BT-Drucksache 15/3608

zu den Überprüfungsverfahren nach § 44b des Abgeordnetengesetzes (AbgG) Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Veranwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Vom 16. Juli 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3608
15. Wahlperiode 16. 07. 2004

Zweiter Bericht
des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
(1. Ausschuss)

zu den Überprüfungsverfahren nach § 44b des Abgeordnetengesetzes (AbgG)

Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium
für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik

I. Rechts- und Verfahrensgrundlagen
Gemäß § 44b des Abgeordnetengesetzes (Anlage 1) über-
prüft der 1. Ausschuss auch in der 15. Wahlperiode Mit-
glieder des Deutschen Bundestages auf eine Tätigkeit oder
politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst der
ehemaligen DDR.
§ 44b des Abgeordnetengesetzes liegt der Gedanke zu-
grunde, dass grundsätzlich jedes Mitglied des Bundestages
selbst entscheiden soll, ob es sich auf eine Tätigkeit oder
politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst der
ehemaligen DDR überprüfen lassen will. Dementsprechend
bestimmt § 44b Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes als Re-
gelfall, dass solche Überprüfungen nur auf einen entspre-
chenden Antrag des jeweiligen Mitglieds des Bundestages
durchgeführt werden. Lediglich dann, wenn der 1. Aus-
schuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglie-
der das Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für den
Verdacht einer Stasi-Verstrickung feststellt, erfolgt die
Überprüfung gemäß § 44b Abs. 2 des Abgeordnetenge-
setzes auch ohne Zustimmung des betroffenen Mitglieds.
Die gesetzliche Regelung wird durch die diesem Bericht als
Anlage 2 beigefügten, vom Plenum beschlossenen „Richt-
linien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische
Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt
für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demo-
kratischen Republik“ und die vom 1. Ausschuss beschlos-
sene, als Anlage 3 beigefügte „Absprache zur Durchführung

der Richtlinien gemäß § 44b des Abgeordnetengesetzes“
ergänzt.
(Zur Entwicklungsgeschichte der für das Überprüfungsver-
fahren maßgeblichen Vorschriften vgl. u. a. die Ausführun-
gen in dem Bericht des 1. Ausschusses vom 13. April 2000
(14. Wahlperiode) – Bundestagsdrucksache 14/3228.)

II. Ergebnisse
Zu Beginn der 15. Wahlperiode hatten zunächst 97 Mit-
glieder des Deutschen Bundestages eine Überprüfung auf
eine mögliche Stasi-Verstrickung beantragt. Diese Überprü-
fungsverfahren sind ohne eine Verwendung der so genann-
ten „Rosenholz“-Unterlagen – welche die noch vom Staats-
sicherheitsdienst mikroverfilmten Karteien der ehemaligen,
vornehmlich für Auslandsspionage zuständigen „Hauptver-
waltung Aufklärung“ (HVA) umfassen – abgeschlossen
worden (vgl. hierzu den Bericht vom 13. November 2003 –
Bundestagsdrucksache 15/2029).
Die „Rosenholz“-Unterlagen enthalten aus der gesamten
Zeit der HVA-Tätigkeit bis zum Zeitpunkt der Verfilmung
1988 ca. 290 000 Datensätze zu verschiedenen Karteien.
Die Datensätze beziehen sich sowohl auf Bundesbürger als
auch auf Bürger der ehemaligen DDR. (Zu den „Rosen-
holz“-Unterlagen vgl. auch: Sechster Tätigkeitsbericht der
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicher-
heitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen

Drucksache 15/3608 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Republik (2003), Bundestagsdrucksache 15/1530, S. 18 f.
und S. 65 ff.)
Seit Abschluss der im o. g. Bericht genannten Überprü-
fungsverfahren sind im Hinblick auf die inzwischen gege-
bene Nutzbarkeit der „Rosenholz“-Unterlagen 373 Anträge
auf eine Überprüfung gestellt worden. In 78 Fällen handelte
es sich um eine erneute Antragstellung.
Zu diesen Überprüfungsverfahren ist Folgendes mitzuteilen:
In zwei Fällen fand das Überprüfungsverfahren seine Erle-
digung dadurch, dass die Antragsteller zwischenzeitlich
verstorben sind.
In 14 Fällen konnte dem Mitteilungsersuchen aus gesetz-
lichen Gründen nicht nachkommen werden, weil die An-
tragsteller zum Zeitpunkt der Auflösung des Staatssicher-
heitsdienstes mit Stichtag vom 12. Januar 1990 das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und insofern eine
Auskunftserteilung unzulässig ist (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 und 7

bzw. § 21 Abs. 1 Nr. 6 und 7 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
(StUG)).
Inzwischen sind 183 Überprüfungsverfahren abgeschlossen
worden.
In keinem Fall war eine hauptamtliche oder inoffizielle Tä-
tigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für
Nationale Sicherheit (Nr. 6 der Absprache – Feststellungs-
kriterien – i. V. m. § 6 Abs. 4 Nr. 1 und 2 des StUG) bzw.
eine politische Verantwortung der Überprüften für den
Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR festzustellen.
Von den somit überprüften 183 Mitgliedern des Bundes-
tages erklärten auf Befragen 170, dass sie in dem Bericht
des 1. Ausschusses zu den abgeschlossenen Überprüfungs-
verfahren namentlich erwähnt werden wollen (vgl. An-
lage 4), während 13 Abgeordnete keine namentliche Erwäh-
nung wünschten.
Nach Abschluss der restlichen Überprüfungsverfahren wird
der Ausschuss erneut berichten.

Berlin, den 9. Juli 2004

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Erika Simm
(Vorsitzende)

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3608

Anlage 1
§ 44b Abgeordnetengesetz (AbgG)

Überprüfung auf Tätigkeit oder politische
Verantwortung für das Ministerium

für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(1) Mitglieder des Bundestages können beim Präsidenten

schriftlich die Überprüfung auf eine hauptamtliche oder in-
offizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung für den
Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demo-
kratischen Republik beantragen.

(2) Eine Überprüfung findet ohne Zustimmung statt,
wenn der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung das Vorliegen von konkreten Anhaltspunk-
ten für den Verdacht einer solchen Tätigkeit oder Verant-
wortung festgestellt hat.

(3) Das Verfahren wird in den Fällen der Absätze 1 und 2
vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
ordnung durchgeführt.

(4) Das Verfahren zur Feststellung einer Tätigkeit oder
Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt
für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demo-
kratischen Republik legt der Deutsche Bundestag in Richt-
linien fest.

Drucksache 15/3608 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anlage 2

Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das
Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik vom 13. Dezember 2001 (BGBl. 1992 I S. 76), geändert am 1. Oktober
1999 (Bekanntmachung vom 7. Oktober 1999, BGBl. I S. 2072), für die 15. Wahlperiode in der
1. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Oktober 2002 übernommen

Gemäß § 44b des Abgeordnetengesetzes werden die folgen-
den Richtlinien erlassen:
1. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-

schäftsordnung (1. Ausschuss) ist zuständig für Über-
prüfungen gemäß § 44b des Abgeordnetengesetzes.
Dem 1. Ausschuss sind die Mitteilungen des Bundesbe-
auftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiens-
tes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(Bundesbeauftragter) und sonstige Unterlagen zur Über-
prüfung eines Mitgliedes des Bundestages unmittelbar
zuzuleiten.
Er kann aus seiner Mitte Mitglieder mit der Durchsicht
von Unterlagen beauftragen.
Entscheidungen nach § 44b Abs. 2 des Abgeordnetenge-
setzes, Entscheidungen über Ersuchen um zusätzliche
Auskünfte des Bundesbeauftragten und Entscheidungen
zur Feststellung des Prüfungsergebnisses trifft der
1. Ausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner
Mitglieder.

2. Das betroffeneMitglied kann Einsicht in die beim 1. Aus-
schuss befindlichen Unterlagen verlangen. Es kann sich
einer Vertrauensperson bedienen.
Im Übrigen dürfen Einsicht in die zu den Überprüfungs-
verfahren geführten Akten des 1. Ausschusses nur die
Ausschussmitglieder sowie die mit der Bearbeitung der
Vorgänge befassten Sekretariatsmitarbeiter nehmen.
Bei den Beratungen des 1. Ausschusses zu den Überprü-
fungsverfahren ist das Zutrittsrecht für Mitglieder des
Bundestages auf die ordentlichen Ausschussmitglieder
und deren Stellvertreter beschränkt. Der 1. Ausschuss
kann im Einzelfall Ausnahmen beschließen.

3. Der Präsident des Deutschen Bundestages ersucht den
Bundesbeauftragten um Mitteilung von Erkenntnissen
aus seinen Unterlagen über ein Mitglied des Bundes-

tages und um Akteneinsicht, falls dieses Mitglied des
Bundestages es verlangt.
Er ersucht den Bundesbeauftragten auch, falls der 1. Aus-
schuss konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht einer
hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit oder politi-
schen Verantwortung eines Mitgliedes des Bundestages
für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Natio-
nale Sicherheit (MfS/AfNS) der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik festgestellt hat.
Das Mitglied des Bundestages ist über das Ersuchen in
Kenntnis zu setzen.

4. Der 1. Ausschuss trifft auf Grund der Mitteilungen des
Bundesbeauftragten und auf Grund sonstiger ihm zu-
geleiteter oder von ihm beigezogener Unterlagen die
Feststellung, ob eine hauptamtliche oder inoffizielle Mit-
arbeit oder eine politische Verantwortung für das Minis-
terium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit
(MfS/AfNS) der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik als erwiesen anzusehen ist.

5. Vor Abschluss der Feststellungen gemäß Nummer 4 sind
die Tatsachen dem betroffenen Mitglied des Bundes-
tages zu eröffnen und mit ihm zu erörtern.
Der Vorsitzende des 1. Ausschusses unterrichtet den Prä-
sidenten des Deutschen Bundestages und den Vorsitzen-
den derjenigen Fraktion oder Gruppe, der das betroffene
Mitglied des Bundestages angehört, über die beabsich-
tigte Feststellung des 1. Ausschusses.

6. Die Feststellung des 1. Ausschusses über ein Mitglied
des Bundestages wird unter Angabe der wesentlichen
Gründe als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. In die
Bundestagsdrucksache ist auf Verlangen eine Erklärung
des betroffenen Mitgliedes des Bundestages in angemes-
senem Umfang aufzunehmen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3608

Anlage 3

Absprache zur Durchführung der Richtlinien gemäß § 44b AbgG, für die 15. Wahlperiode
in der 2. Sitzung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
am 14. November 2002 übernommen

1. Einzelfallüberprüfung
Die Einzelfallüberprüfung übernehmen Berichterstatter-
gruppen.
Die Berichterstattergruppen bestehen jeweils aus dem Vor-
sitzenden und seinem Stellvertreter sowie je einem Mitglied
der Fraktionen und Gruppen.
Es werden vier Berichterstattergruppen gebildet. Die Zu-
weisung der Überprüfungsvorgänge an die einzelnen Grup-
pen nimmt der Ausschussvorsitzende vor.
Jedes Mitglied des Ausschusses kann sich an der Aktenein-
sicht beim Bundesbeauftragten beteiligen.
Den Bericht der Berichterstattergruppe und den Entwurf des
Entscheidungsvorschlages für den Einzelfall an den Aus-
schuss legt der Vorsitzende vor.
Die Feststellung des Ausschusses wird vom Vorsitzenden
ausgefertigt.

2. Anhörung des Betroffenen
Termin und Ort bestimmt der Vorsitzende, er gibt dies in
einer Ausschusssitzung bekannt.
Die Anhörung wird von der Berichterstattergruppe durch-
geführt; jedes Ausschussmitglied kann teilnehmen.
Die Einladung erfolgt schriftlich mit dem Hinweis, dass das
betroffene Mitglied des Bundestages vorher Einsicht in die
Akten des Ausschusses nehmen kann.
Das betroffene Mitglied des Bundestages kann nach Ende
der Anhörung dem Ausschuss eine schriftliche Stellung-
nahme zuleiten. Ob und inwieweit diese Stellungnahme für
die Antragstellung gemäß Nummer 5 der Richtlinien bewer-
tet wird, muss zum Zeitpunkt der Abfassung der Beschluss-
empfehlung entschieden werden.

3. Überprüfung von Amts wegen
Die Überprüfung von Mitgliedern des Bundestages gemäß
§ 44b Abs. 2 AbgG kann von jedem Ausschussmitglied be-
antragt werden.
Dem Antrag sind Belegmaterialien beizufügen.
Der Vorsitzende unterrichtet den Ausschuss über Anregun-
gen anderer Mitglieder des Bundestages.

4. Aktenaufbewahrung und Akteneinsicht
Die Originale bleiben im Sekretariat. Sie können dort von
jedem Ausschussmitglied eingesehen werden.
Für das Überprüfungsverfahren werden grundsätzlich nur
zwei Kopien gezogen, die ebenfalls im Sekretariat verblei-
ben. Der Ausschuss kann beschließen, den Berichterstattern

für ihre Arbeit außerhalb der Sekretariatsräume jeweils eine
weitere Kopie zur Verfügung zu stellen.
Einsicht in die Akten des Ausschusses wird dem betrof-
fenen Mitglied des Bundestages nur in den Räumen des
Ausschusses gewährt. Bei der Einsichtnahme müssen der
Vorsitzende oder von ihm beauftragte Mitglieder des Aus-
schusses oder des Sekretariats anwesend sein. Anonymi-
sierte Kopien werden dem betroffenen Mitglied des Bun-
destages auf Verlangen ausgehändigt. Aufzeichnungen kann
sich das betroffene Mitglied des Bundestages anfertigen.

5. Öffentlichkeit
Die Mitglieder des Ausschusses sind zur Verschwiegenheit
über schutzwürdige persönliche Daten überprüfter Abge-
ordneter verpflichtet.
Presseerklärungen über die inhaltliche Bewertung von Ein-
zelfällen werden nicht abgegeben.
Hörfunk- und Fernsehaufzeichnungen im Sitzungssaal wäh-
rend der Sitzungen und Gespräche sind unzulässig.

6. Feststellungskriterien
Feststellungskriterien für den Ausschuss sind:
A. hauptamtliche Tätigkeit für das MfS/AfNS (vgl. § 6

Abs. 4 Nr. 1 StUG);
B. inoffizielle Tätigkeit für das MfS/AfNS (vgl. § 6 Abs. 4

Nr. 2 StUG);
von dieser kann in der Regel insbesondere dann ausge-
gangen werden,
I. wenn eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung

vorliegt, es sei denn, es liegt Geringfügigkeit („Ba-
gatellfall“) nach § 19 Abs. 8 Nr. 2 StUG vor oder
ein tatsächliches Tätigwerden kann wegen fehlender
Unterlagen nicht festgestellt werden,

II. wenn nachweislich Berichte oder Angaben über
Personen außerhalb offizieller Kontakte geliefert
wurden,

III. wenn ein Tätigwerden für das MfS/AfNS auf sons-
tige Weise zweifelsfrei belegt wird; Indizien hierfür
sind beispielsweise
a) die nachgewiesene Entgegennahme von Zuwen-

dungen, Vergünstigungen, Auszeichnungen oder
Vergleichbarem,

b) eine nachgewiesene Eintragung in den Karteien,
insbesondere
– falls unterschiedliche Registriernachweise

miteinander korrelieren,

Drucksache 15/3608 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

– korrelierende Registriernachweise auf eine
längere Zeit der inoffiziellen Zusammen-
arbeit hindeuten,

– oder während der Dauer der Erfassung die
Führungsoffiziere wechselten;

IV. von dieser Indizwirkung kann in der Regel dagegen
nicht ausgegangen werden, wenn Hinweise darauf
bestehen, dass Unterlagen zu Lasten Betroffener
manipuliert worden sind;

C. politische Verantwortung für das MfS/AfNS oder seine
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

D. Sind durch eine Tätigkeit oder politische Verantwortung
für das MfS/AfNS Einzelpersonen nachweislich weder
mittelbar noch unmittelbar belastet oder benachteiligt
worden, ist dies in die Feststellungen aufzunehmen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3608

Anlage 4

Liste der Abgeordneten, die eine namentliche Erwähnung in dem Bericht des 1. Ausschusses
zu den abgeschlossenen Überprüfungsverfahren wünschen

Adam, Ulrich
Aigner, Ilse
Altmaier, Peter
Andreae, Kerstin
Austermann, Dietrich
Bahr (Neuruppin), Ernst
Barnett, Doris
Barthle, Norbert
Bauer, Dr. Wolf
Baumann, Günter
Beck (Bremen), Marieluise
Beck (Köln), Volker
Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard
Behm, Cornelia
Bellmann, Veronika
Bender, Birgitt
Berg, Ute
Bergner, Dr. Christoph
Bernhard, Otto
Berninger, Matthias
Bertl, Hans-Werner
Bietmann, Dr. Rolf
Binding (Heidelberg), Lothar
Binninger, Clemens
Blank, Renate
Bleser, Peter
Böhmer, Dr. Maria
Bollmann, Gerd Friedrich
Borchert, Jochen
Börnsen (Bönstrup), Wolfgang
Bosbach Wolfgang
Brähmig, Klaus
Brandner, Klaus
Brauksiepe, Dr. Ralf
Bruckmann, Hans-Günter
Brüderle, Rainer
Brüning, Monika
Brunkhorst, Angelika
Brunnhuber, Georg
Burgbacher, Ernst
Butalikakis, Verena
Büttner (Schönebeck), Hartmut
Caesar, Cajus Julius
Carstens (Emstek), Manfred
Carstensen (Nordstrand), Peter-Harry
Connemann, Gitta
Danckert, Dr. Peter
Daub, Helga
Dautzenberg, Leo
Deß, Albert
Dobrindt, Alexander
Dominke, Vera
Dörflinger, Thomas
Dückert, Dr. Thea
Dümpe-Krüger, Jutta
Edathy, Sebastian
Ehrmann, Siegmund

Eichstädt-Bohling, Franziska
Eid, Dr. Uschi
Elser, Marga
Eppelmann, Rainer
Essen, Jörg van
Eymer (Lübeck), Anke
Fahrenschon, Georg
Falk, Ilse
Faust, Dr. Hans Georg
Feibel, Albrecht
Fell, Hans-Josef
Ferlemann, Enak
Fischbach, Ingrid
Fischer (Frankfurt), Joseph
Fischer (Göttingen), Hartwig
Flach, Ulrike
Flachsbarth, Dr. Maria
Flosbach, Klaus-Peter
Frankenhauser, Herbert
Fricke, Otto
Friedrich (Bayreuth), Horst
Fritz, Erich G.
Fromme, Jochen-Konrad
Fuchs, Dr. Michael
Fuchtel, Hans-Joachim
Funke, Rainer
Gehb, Dr. Jürgen
Gewalt, Roland
Gleicke, Iris
Glos, Michael
Gloser, Günter
Göbel, Ralf
Göllner, Uwe
Gönner, Tanja
Göppel, Josef
Götz, Peter
Götzer, Dr. Wolfgang
Gradistanac, Renate
Graf (Rosenheim), Angelika
Granold, Ute
Grill, Kurt Dieter
Grindel, Reinhard
Gröhe, Hermann
Groneberg, Gabriele
Grosse-Brömer, Michael
Grund, Manfred
Hacker, Hans-Joachim
Haibach, Holger-Heinrich
Hajduk, Anja
Hartenbach, Alfred
Hasselfeldt, Gerda
Haupt, Klaus
Hedrich, Klaus-Jürgen
Heiderich, Helmut
Heinen, Ursula
Heinrich, Ulrich
Helias, Siegfried

Hempelmann, Rolf
Hennrich, Michael
Hermann, Winfried
Hermenau, Antje
Hettlich, Peter
Heubaum, Monika
Heynemann, Bernd
Hilsberg, Stephan
Hinsken, Ernst
Hochbaum, Robert
Höfer, Gerd
Hoffmann (Chemnitz), Jelena
Hoffmann (Wismar), Iris
Höfken, Ulrike
Hofmann (Volkach), Frank
Homburger, Birgit
Hoppe, Thilo
Hüppe, Hubert
Hustedt, Michaele
Jaffke, Susanne
Jahr, Dr. Peter
Jonas, Klaus-Werner
Kalb, Bartholomäus
Kampeter, Steffen
Kauder, Volker
Kaupa, Gerlinde
Kelber, Ulrich
Klimke, Jürgen
Kolb, Dr. Heinrich L.
Kolbe, Manfred
Königshofen, Norbert
Koschyk, Hartmut
Krings, Dr. Günter
Krogmann, Dr. Martina
Kubatschka, Horst
Kues, Dr. Hermann
Kuhn (Zingst), Werner
Kuhn, Fritz
Künast, Renate
Küster, Dr. Uwe
Lambrecht, Christine
Lamers (Heidelberg), Dr. Karl A.
Lamp, Helmut
Lange (Backnang), Christian
Lanzinger, Barbara
Laumann, Karl-Josef
Lehder, Christine
Lensing, Werner
Letzgus, Peter
Lietz, Ursula
Link (Diepholz), Walter
Lippold (Offenbach), Dr. Klaus W.
Lips, Patricia
Löning, Markus
Loske, Dr. Reinhard
Luther, Dr. Michael

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