BT-Drucksache 15/3568

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/2926- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VN-Waffenübereinkommens

Vom 5. Juli 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3568
15. Wahlperiode 05. 07. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/2926 –

Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des VN-Waffenübereinkommens

A. Problem
Im Rahmen der vom 11. bis 21. Dezember 2001 erfolgten Zweiten Konferenz
zur Überprüfung des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980 über das Verbot
oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die
übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (VN-Waf-
fenübereinkommen) wurde beschlossen, Artikel 1 des VN-Waffenübereinkom-
mens zu ändern und damit den Anwendungsbereich des Übereinkommens so-
wie der dazugehörigen Protokolle auf nicht internationale bewaffnete Konflikte
auszudehnen. Dadurch bleibt der Schutz gegen unnötige Leiden und die Ge-
währleistung eines Mindestmaßes an Menschlichkeit nicht mehr ausschließlich
auf internationale bewaffnete Konflikte beschränkt. Mit der Annahme der Än-
derung von Artikel 1 des VN-Waffenübereinkommens wird die Ausdehnung
des Anwendungsbereiches des VN-Waffenübereinkommens und der dazugehö-
rigen Protokolle auf nicht internationale bewaffnete Konflikte auch für die
Bundesrepublik Deutschland rechtlich verbindlich.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/3568 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/2926 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 30. Juni 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Petra Ernstberger
Berichterstatterin

Ruprecht Polenz
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3568

Bericht der Abgeordneten Petra Ernstberger, Ruprecht Polenz, Dr. Ludger Volmer
und Harald Leibrecht

I.
DerDeutscheBundestaghat denvorliegendenGesetzentwurf
auf Drucksache 15/2926 in seiner 108. Sitzung am 6. Mai
2004 beraten.
Der Gesetzentwurf wurde an den Auswärtigen Ausschuss
federführend sowie an den Verteidigungsausschuss, an den
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe und
an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.

II.
Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf in
seiner 39. Sitzung am 16. Juni 2004 beraten und empfiehlt
einstimmig die Annahme.

DerAusschuss fürMenschenrechteundHumanitäreHilfe
hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 16. Juni 2004
beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung
am 16. Juni 2004 beraten und empfiehlt einstimmig die An-
nahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
44. Sitzung am 30. Juni 2004 beraten und empfiehlt ein-
stimmig die Annahme.

Berlin, den 30. Juni 2004

Petra Ernstberger
Berichterstatterin

Ruprecht Polenz
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

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