BT-Drucksache 15/3537

Zuständigkeit des Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Vom 30. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3537
15. Wahlperiode 30. 06. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Horst Friedrich (Bayreuth), Daniel
Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga
Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann,
Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich
Heinrich, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Günther Friedrich
Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz,
Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Zuständigkeit des Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen
und Raumordnung

Der Präsident des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Florian
Mausbach, hat in dem aktuellen Jahrbuch des Amtes Entwürfe einer städtebau-
lichen Neuorientierung des Kulturforums am Kemperplatz in Berlin veröffent-
licht. Darin werden u. a. ein 250 Meter hoher „Bibliotheksturm“ und ein
150 Meter hoher „Diplomatenturm“ vorgeschlagen. Seit Jahren ist die Voll-
endung dieser städtebaulichen Planung ein Thema im Abgeordnetenhaus von
Berlin und soll nun – durch eigenmächtige Entscheidung einer obersten Bundes-
behörde – ohne vorherige sonst übliche Ausschreibung eines städtebaulichen
Ideenwettbewerbs entschieden werden. In einer Veranstaltung des Bundes deut-
scher Architekten antwortete der Präsident auf die Frage, wie er die Eigenini-
tiative begründe, ohne Auftrag Architekten für „Planspiele“ zu beauftragen:
„Ich möchte auch mal mit Bauklötzchen spielen.“

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei der Planung des

Kulturforums amKemperplatz in Berlin um eine städtebauliche Planung han-
delt?

2. Wenn ja, wie erklärt sie das Handeln des Präsidenten der Bundesanstalt für
Bauwesen und Raumordnung, Florian Mausbach, sich mit dieser kommuna-
len Aufgabe zu beschäftigen?

3. Wenn nein, auf welcher Grundlage kann das Bundesamt derartige Aufträge
vergeben?

4. Inwieweit sind die planerischen Überlegungen des Bundesamtes mit dem
Senat von Berlin abgestimmt, dessen Ergebnisse eines eigenen Planungs-
verfahrens bereits in der Senatsbroschüre vom Juni 2004 veröffentlicht
sind?

Drucksache 15/3537 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
5. In welcher Höhe fallen für das vom Bundesamt geplante Vorhaben Kosten an
und wer trägt sie?

Berlin, den 23. Juni 2004
Joachim Günther (Plauen)
Horst Friedrich (Bayreuth)
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Gisela Piltz
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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