BT-Drucksache 15/3532

Offenlegungspflicht der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Kreditvergaben im Mittelstand

Vom 30. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3532
15. Wahlperiode 30. 06. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Hans-Michael Goldmann, Dr. Hermann Otto
Solms, Ernst Burgbacher, Dirk Niebel, Dr. Christel Happach-Kasan, Gudrun Kopp,
Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Helga Daub,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Joachim Günther (Plauen), Christoph
Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Hans-
Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen
Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP

Offenlegungspflicht der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Kreditvergaben
im Mittelstand

Im klassischen Kreditgeschäft der Banken und Sparkassen für gewerbliche Kun-
den ist derzeit viel Sand im Getriebe. Dabei spielen konjunkturelle Risiken so-
wohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite ebenso eine Rolle wie
geschäftspolitische Entscheidungen der Großbanken oder strukturelle Bran-
chenkrisen, wie im Baugewerbe. Hinzu treten aber auch stärker controlling-
orientierte Kreditvergabeentscheidungen, die vor allem bei gewerblichen Klein-
kunden persönliche Kriterien vermehrt durch standardisierte Rating-Kriterien
ersetzen. Das ist gesetzgeberisch gewollt und unter anderem im § 18 des Geset-
zes über das Kreditwesen (KWG) mit der Verpflichtung zur Offenlegung der
wirtschaftlichen Verhältnisse niedergelegt. Ein gewerblicher Kreditnehmer, der
mehr als 250 000 Euro Kredit aufnimmt, muss seine wirtschaftlichen Verhält-
nisse unter anderem durch Vorlage des Jahresabschlusses offen legen. Diese
gesetzliche Verpflichtung wird durch die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgefüllt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie genau sieht die Verwaltungspraxis der BaFin zur Ausführung des § 18

Abs. 1 KWG aus?
2. Wie viele Anträge und Formulare muss der Kreditnehmer in der Regel auf-

grund der entwickelten Verwaltungspraxis dem Kreditinstitut vorlegen?
3. Welche konkreten Unterlagen hält die Bundesregierung für „unverzichtbare

Informationen für die bei Kreditvergabeentscheidungen notwendige Risiko-
einschätzung“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP „Bürokratie im Kreditgewerbe“ Bundestagsdruck-
sache 15/1864)?

Drucksache 15/3532 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
4. Wie viel Arbeitszeit verbringt nach Schätzung der Bundesregierung ein
Kreditsachbearbeiter mit dem Ausfüllen und Bearbeiten von Formularen
und Anträgen im Zusammenhang mit dem § 18 KWG und der Verwaltungs-
praxis der BaFin?

5. Sieht die Bundesregierung bei § 18 KWG einen Reformbedarf?
6. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Basel II, nach dem

Kredite an kleine und mittlere Unternehmen bis zu 1 Mio. Euro wie Privat-
kundenkredite behandelt werden können, einen Änderungsbedarf bei der
Offenlegungsgrenze des § 18 KWG?

7. Wenn nein, warum nicht?
8. Kann die Bundesregierung eine Inkonsistenz zwischen Basel II und § 18

KWG ausschließen?
9. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der § 18 KWG spätestens nach

Umsetzung von Basel II in eine Europäische Richtlinie entbehrlich?
10. Plant die Bundesregierung eine Reform oder eine Streichung des § 18 KWG

spätestens nach Umsetzung von Basel II in eine Europäische Richtlinie?

Berlin, den 30. Juni 2004
Rainer Brüderle
Hans-Michael Goldmann
Dr. Hermann Otto Solms
Ernst Burgbacher
Dirk Niebel
Dr. Christel Happach-Kasan
Gudrun Kopp
Birgit Homburger
Daniel Bahr (Münster)
Angelika Brunkhorst
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Joachim Günther (Plauen)
Christoph Hartmann (Homburg)
Ulrich Heinrich

Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.