BT-Drucksache 15/3523

Finanzielle Auswirkungen auf kommunale Haushalte durch Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Vom 30. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3523
15. Wahlperiode 30. 06. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Klaus Haupt, Ina Lenke, Rainer Funke, Daniel Bahr
(Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg),
Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald
Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich
Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Finanzielle Auswirkungen auf kommunale Haushalte durch Maßnahmen
der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Mit der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VIII) wird Kindern, Jugendlichen und Familien in vielfältiger Weise
Unterstützung und Hilfe gewährt. Das Regelungswerk umfasst wichtige und
notwendige Leistungen wie die Kindertagesbetreuung, Leistungen zur Hilfe zur
Erziehung oder Maßnahmen der Jugendarbeit. Die Förderung des Kindes steht
dabei im Mittelpunkt des staatlichen Auftrags.
Die Ausgaben für die Jugendhilfe sind im Laufe der Jahre erheblich, von insge-
samt 14,3 Mrd. Euro im Jahr 1992 auf über 20,2 Mrd. Euro im Jahr 2002, ange-
stiegen. Das bedeutet eine Zunahme von 41,3 %. Träger der öffentlichen
Jugendhilfe sind gemäß § 69 SGB VIII die Landkreise und die kreisfreien Städ-
te. Die Kostensteigerung trifft damit die örtlichen Träger in einem erheblichen
Umfang.
Auch die Ausgaben bei der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII im Rah-
men der Kinder- und Jugendhilfe sind erheblich angestiegen. Mit der Eingliede-
rungshilfe soll seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen unter anderem
die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft, die Ausübung eines Berufs oder die
Unabhängigkeit von der Pflege ermöglicht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die finanziellen Auswirkungen des An-

stiegs der Kosten der Jugendhilfe, insbesondere der Eingliederungshilfe nach
§ 35a SGB VIII, auf die kommunalen Haushalte?

2. WelcheMaßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um die Kostenlast der
Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Eingliederungshilfe nach § 35a
SGB VIII, zu reduzieren?

Drucksache 15/3523 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Mittel der Kinder-
und Jugendhilfe zielgerechter einzusetzen, damit die Kommunen finanziell
entlastet werden?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um für Kinder und
Jugendliche, die seelisch behindert oder von solch einer Behinderung be-
droht sind, mögliche Leistungen verschiedener Träger, wie schulische För-
derung, Maßnahmen im Rahmen der Sozialhilfe, der Arbeitsförderung oder
der Krankenversicherungen, durch Gesetzesänderungen oder andere Maß-
nahmen besser aufeinander abzustimmen und damit zu Kostenoptimierun-
gen zu kommen?

5. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Regelungen des SGB VIII
zur Kostenheranziehung von Leistungsberechtigten, insbesondere nach
§ 35a SGB VIII, und von deren Eltern im Sinne einer stärkeren Kostenbe-
teiligung leistungsfähiger Familien geändert werden, und wenn nein, wie
beurteilt die Bundesregierung die momentane Gesetzeslage?

6. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe die Elternverantwortung gestärkt werden, und wenn ja, wie will
die Bundesregierung dieses zukünftig sicherstellen?

7. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Kinder- und Jugendhilfe orts-
und sachnah ausgestaltet werden, und wenn ja, wie will die Bundesregie-
rung dieses sicherstellen?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung, dass durch richterliche
Anordnungen im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes der örtliche Träger
der öffentlichen Jugendhilfe verstärkt für die Finanzierung entsprechender
Maßnahmen verantwortlich gemacht wird?

9. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung zur Reduzierung des in
Frage 8 angesprochenen Kostenaufwands für die örtlichen Träger treffen?

10. Könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung des strikten Kon-
nexitätsprinzips im Grundgesetz eine sichere Kostenentlastung zugunsten
der Kommunen gewährleisten, und wenn ja, plant die Bundesregierung eine
Initiative zur Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz, bzw.
wenn nein, warum nicht?

11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Kinder- und Jugend-
hilfegesetz den Vorschlägen verschiedener Bundesländer entsprechend zu
flexibilisieren?

Berlin, den 29. Juni 2004
Gisela Piltz
Klaus Haupt
Ina Lenke
Rainer Funke
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke

Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Christoph Hartmann (Homburg)
Ulrich Heinrich
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Harald Leibrecht
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr.WolfgangGerhardt und Fraktion

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