BT-Drucksache 15/3473

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Caesar, Dr. Wolfgang Götzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/302- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Graffiti-Bekämpfungsgesetz - b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/63- Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz des Eigentums c) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -15/404- Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes -Graffiti-Bekämpfungsgesetzes- (... StrÄndG)

Vom 30. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3473
15. Wahlperiode 30. 06. 2004

Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Caesar,
Dr. Wolfgang Götzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/302 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
– Graffiti-Bekämpfungsgesetz –

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/63 –

Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz des Eigentums

c) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/404 –

Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes –
Graffiti-Bekämpfungsgesetz- (… StrÄndG)

A. Problem
Die Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben zum Ziel,
die sog. Graffiti-Schmierereien an öffentlichen und privaten Hauswänden und
an Einrichtungen der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen sowie der Deut-
schen Bahn AG mit strafrechtlichen Mitteln effektiver zu bekämpfen. Der Ge-
setzentwurf des Bundesrates soll darüber hinaus normverdeutlichend in Rich-
tung auf die meist jugendlichen Täter einwirken und die Aufgabe der Jugend-
und Stadtentwicklungspolitik in der Auseinandersetzung mit dem Phänomen
Graffiti betonen.

Drucksache 15/3473 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Lösung
Die Entwürfe der Fraktionen der CDU/CSU (Drucksache 15/302) und FDP
(Drucksache 15/63) sehen vor, die Tatbestände der Sachbeschädigung und der
gemeinschädlichen Sachbeschädigung um das Merkmal des „Verunstaltens“ zu
erweitern. Der Entwurf der Fraktion der FDP sieht darüber hinaus vor, den Tat-
beständen noch das Merkmal des größeren Beseitigungsaufwandes hinzuzu-
fügen. Die Gesetzentwürfe der beiden Fraktionen wollen unter dem Begriff des
Verunstaltens alle Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes der Sache
erfassen, wobei die Brauchbarkeit bzw. Sachsubstanz der Sache nicht beein-
trächtigt sein muss. „Verunstalten“ soll die nachteilige Veränderung einer Sa-
che, also auch Bemalen, Beschmutzen oder Beschmieren derselben beinhalten.
In Abgrenzung zum bisherigen Recht soll „Verunstaltung“ nicht eine Einwir-
kung auf die Substanz der Sache voraussetzen, sondern den rechtswidrigen Ein-
griff in die durch den Berechtigten gewählte Gestaltung. Lediglich bagatell-
hafte Veränderungen des Erscheinungsbildes sollen unerheblich bleiben.
Der Entwurf des Bundesrates (Drucksache 15/404) schlägt vor, die Tatbestände
der Sachbeschädigung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung um die
Worte „oder das Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen des Eigentü-
mers oder sonst Berechtigten nicht nur unerheblich verändert“ zu ergänzen. Der
Entwurf sieht den Tatbestand der Sachbeschädigung auch dann erfüllt, wenn
die Veränderung dem ästhetischen Empfinden eines Beobachters unter Umstän-
den mehr entgegenkommt als die ursprüngliche Gestaltung. Der Berechtigte
soll davor geschützt werden, dass ihm eine bestimmte Gestaltung der Sache
aufgezwungen wird.

C. Alternativen
Beibehaltung der bisherigen Regelung.

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3473

Bericht des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (Mülheim)

I.
Die Fraktion der CDU/CSU hat gemäß § 62 Abs. 2 der Ge-
schäftsordnung einen weiteren Zwischenbericht des Rechts-
ausschusses über den Stand der Beratungen der Gesetzent-
würfe – Drucksachen 15/302, 15/63 und 15/404 – beantragt.
Die Voraussetzungen für eine erneute Berichterstattung lie-
gen vor.

II.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/302 in seiner 22. Sitzung am 30. Januar 2003, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/63 in seiner 17. Sitzung
am 20. Dezember 2002 und den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/404 in seiner 28. Sitzung am 20. Februar 2003
jeweils in erster Lesung beraten und zur federführenden
Beratung dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem
Innenausschuss und dem Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen überwiesen. Die Vorlagen auf Druck-
sachen 15/302 und 15/404 hat der Deutsche Bundestag zu-
sätzlich zur Mitberatung dem Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit und dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen
und Jugend überwiesen.

III.
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/302
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
26. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP beschlossen zu
empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage
in seiner 43. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP beschlossen zu
empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat die Vorlage in seiner 27. Sitzung am 11. Februar
2004 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzu-
lehnen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat noch keine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abge-
geben.
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/63
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
26. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetz-
entwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat noch keine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abge-
geben.
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/404
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
26. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP beschlossen zu
empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage
in seiner 43. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetz-
entwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat die Vorlage in seiner 27. Sitzung am 11. Februar
2004 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzu-
lehnen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat noch keine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abge-
geben.

IV.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 12. März
2003 beschlossen, zu den Gesetzentwürfen am 21. Mai
2003 eine öffentliche Anhörung durchzuführen. An der An-
hörung haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Hinsichtlich der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Pro-
tokoll der 19. Sitzung des Rechtsausschusses mit den anlie-
genden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.
Die für die 20. Sitzung am 20. Juni 2003 angesetzte Be-
ratung der Gesetzentwürfe wurde einvernehmlich vertagt

PD Dr. Stefan
Braum

Johann-Wolfgang Goethe-Universität,
Lehrstuhl für Kriminologie und Straf-
recht, Frankfurt am Main

Karl-Georg Ernst Oberstaatsanwalt, Berlin
Mario Hein Kriminaloberrat, Landesschutzpolizei-

amt Berlin
Marko Moritz Kriminaloberkommissar,

Landesschutzpolizeiamt Berlin
Dr. Markus Jäger Regierungsdirektor, Staatsministerium

für Justiz, Dresden
Prof. Dr. Dr.
Kristian Kühl

Eberhard-Karls-Universität,Lehrstuhl
für Strafrecht, Strafprozessrecht und
Rechtsphilosophie, Tübingen

Detlef Manger Zentralverband der Haus-, Wohnungs-
und Grundeigentümer, Berlin

Norbert Weise Generalstaatsanwalt, Koblenz

Drucksache 15/3473 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

und die Durchführung eines erweiterten Berichterstatter-
gesprächs beschlossen.
In der 35. Sitzung am 10. Dezember 2003 beantragte die
Fraktion der SPD erneut die Vertagung der Gesetzent-
würfe bis zur Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs. Die
Fraktion der SPD begründete den Vertagungsantrag da-
mit, dass innerhalb der Koalition bisher keine Einigung
darüber erzielt werden konnte, ob eine Neuregelung des
§ 303 des Strafgesetzbuchs erforderlich sei. Die Fraktion
der CDU/CSU widersprach dem Antrag, da in dieser An-
gelegenheit schon seit einem Jahr beraten werde und dies
weder zu einer Einigung auf Seiten der Koalitionsfraktio-
nen noch gar zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzent-

wurfs geführt habe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN äußerte Zweifel, ob eine gesetzliche Neurege-
lung des § 303 Strafgesetzbuchs tatsächlich zu einem
Rückgang der Sachbeschädigungen durch Graffiti-Schmie-
rereien führen werde. Der Rechtsausschuss beschloss
daraufhin mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP, die Beratung der
Gesetzentwürfe zu vertagen.
In der 53. Sitzung des Rechtsausschusses am 30 Juni 2004
stellten die Fraktionen fest, dass hinsichtlich ihrer jeweili-
gen Positionen keine Veränderungen zu verzeichnen seien
und vertagten die Beratung der Gesetzentwürfe.

Berlin, den 30. Juni 2004

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

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