BT-Drucksache 15/3438

Ordnungsgemäßen Ablauf des Abberufungsreferendums in Venezuela sicherstellen

Vom 29. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3438
15. Wahlperiode 29. 06. 2004

Antrag
der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Claudia Nolte, Dr. Friedbert Pflüger,
Dr. Christian Ruck, Hermann Gröhe, Dr. Wolfgang Bötsch, Anke Eymer (Lübeck),
Erich G. Fritz, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Joachim Hörster,
Volker Kauder, Ruprecht Polenz, Dr. KlausRose, Volker Rühe, Bernd Schmidbauer,
Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Hans-Peter Uhl, Arnold Vaatz, Peter Weiß
(Emmendingen), Willy Wimmer (Neuss) und der Fraktion der CDU/CSU

Ordnungsgemäßen Ablauf des Abberufungsreferendums in Venezuela
sicherstellen

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Nach einer zähen Auseinandersetzung im Wege der so genannten Reparo, einer
erneuten Überprüfung einer bereits erfolgten Unterschriftensammlung zur Ab-
haltung eines Abberufungsreferendums gegen Präsident Hugo Chávez, steht
nunmehr fest, dass die demokratische Opposition gegen Präsident Hugo Chávez
ihr Ziel erreicht hat. Gleichzeitig hat die „Bolivarianische Revolution“, die
Hugo Chávez unterstützenden Kräfte, erreicht, dass Abberufungsreferenden ge-
gen neun Oppositionsabgeordnete stattfinden. Trotz einiger Zwischenfälle ver-
liefen die Bestätigungsprozesse weitestgehend sachlich und korrekt, was nicht
zuletzt erheblichem internationalem Druck und der genauen Beobachtung durch
die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und durch das Carter-Zentrum
geschuldet ist.
Die Oberste Wahlbehörde (CNE) hat die Abberufungsreferenden gegen Präsi-
dent Hugo Chávez sowie neun Oppositionsabgeordnete auf den 15. August 2004
festgesetzt. Im Falle seiner Abberufung müssten Präsidentschaftswahlen ausge-
schrieben werden. Dies wäre nicht der Fall, wenn der Präsident erst nach dem
19. August 2004 aus dem Amt schiede, denn ab diesem Datum führe nach der
venezolanischen Verfassung der Vizepräsident – dessen Benennung alleiniges
Recht des Präsidenten ist – die Amtsperiode zu Ende. Es wird befürchtet, dass
die Regierung Hugo Chávez versuchen wird, das Abberufungsreferendum über
das Stichdatum des 19. August 2004 hinaus zu verzögern.
In diesem Zusammenhang spielt die Entscheidung der Obersten Wahlbehörde
eine erhebliche Rolle, bei demReferendum erstmals ein automatisiertes Abstim-
mungsverfahren einzuführen. Obschon die Oberste Wahlbehörde stets ihre Au-
tonomie betont, ist festzustellen, dass sie damit einer Forderung der „Bolivaria-
nischen Revolution“ nachgekommen ist. Der Vizepräsident der Obersten Wahl-
behörde, Ezequiel Zamora, hat bereits befürchtet, dass es zu Schwierigkeitenmit
den Wahlmaschinen kommen kann. Anlass zur Sorge gibt, dass die von der
Mehrheit der Wahlbehörde CNE ausgewählte Firma unter venezolanischer Füh-
rung und 28-prozentiger staatlicher Anteilseignerschaft keine Erfahrung mit
Wahlprozessen hat und Zweifel bestehen, ob die erforderlichen Maschinen frist-
gerecht geliefert, installiert und erprobt werden können.

Drucksache 15/3438 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Des Weiteren haben führende Vertreter der „Bolivarianischen Revolution“ sich
gegen eine weitere Beobachtung des Wahlprozesses durch OAS und Carter-
Zentrum ausgesprochen, denen sie Parteilichkeit vorwerfen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. gegenüber beiden Konfliktparteien, der Regierungsseite und der demokra-

tischen Opposition, ferner gegenüber den beim Abberufungsreferendum ent-
scheidenden Institutionen Oberste Wahlbehörde und Oberstes Gericht deut-
lich die Erwartung auszudrücken, dass sie sich gemäß dem Abkommen vom
29. Mai 2003 und der OAS-Resolution 833 verfassungsgemäß verhalten, den
ordnungsgemäßen Ablauf des Referendums, insbesondere die einwandfreie
und nachprüfbare Auszählung der Stimmen, garantieren und damit von Ver-
suchen absehen, nachträglich die Prüfkriterien des Referendums zu ändern
sowie von anderen möglichen Manipulationen, insbesondere Verzögerung
durch Vorschieben „technischer Probleme“, Abstand nehmen;

2. in Abstimmung mit der Europäischen Union darauf zu drängen, dass die in
Venezuela erfahrene OAS und Carter-Zentrum ihre wichtige Beobachterrolle
beibehalten;

3. in Abstimmung mit der Europäischen Union gegenüber der venezolanischen
Regierung darauf hinzuwirken, dass Wahlbeobachter der EU zum baldmög-
lichsten Zeitpunkt zur Beobachtung des weiteren Ablaufs des Referendums
zugelassen werden;

4. gegenüber der venezolanischen Regierung darauf hinzuwirken, dass bei An-
wendung computerunterstützer „Wahlmaschinen“ nur Wahlhelfer entsandt
werden, die fachlich in der Lage sind, den korrekten Verlauf zu gewährleisten
sowie eventuellen Manipulationen vorzubeugen; ebenso sollten die interna-
tionalen Wahlbeobachter in die Lage versetzt werden, den korrekten Verlauf
bewerten zu können;

5. die venezolanische Regierung aufzufordern, die uneingeschränkte Bewe-
gungsfreiheit von OAS und Carter-Zentrum sowie aller internationalen
Wahlbeobachter zu garantieren;

6. beide Konfliktparteien zu ermahnen, den Ausbruch von Gewalt in jedem Fall
zu verhindern und das Militär oder andere bewaffnete Gruppen nicht zu
instrumentalisieren.

Berlin, den 29. Juni 2004
Klaus-Jürgen Hedrich
Claudia Nolte
Dr. Friedbert Pflüger
Dr. Christian Ruck
Hermann Gröhe
Dr. Wolfgang Bötsch
Anke Eymer (Lübeck)
Erich G. Fritz
Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Joachim Hörster
Volker Kauder

Ruprecht Polenz
Dr. Klaus Rose
Volker Rühe
Bernd Schmidbauer
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Peter Weiß (Emmendingen)
Willy Wimmer (Neuss)
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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