BT-Drucksache 15/34

Opferschutz bei Terrorakten im Ausland verbessern

Vom 6. November 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/34
15. Wahlperiode 06. 11. 2002

Antrag
der Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, Otto Fricke, Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Helga Daub, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael
Goldmann, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther
Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef
Parr, Cornelia Pieper, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion der FDP

Opferschutz bei Terrorakten im Ausland verbessern

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Terroranschläge auf eine jüdische Synagoge in Djerba, Tunesien, und auf
Bali haben gezeigt, dass die Bekämpfung des internationalen Terrorismus wich-
tiger ist denn je. Dabei dürfen jedoch auf keinen Fall die Opfer dieser An-
schläge aus den Augen verloren gehen. Die in Tunesien durch den Anschlag ge-
töteten und verletzten deutschen Touristen sind die Opfer eines Anschlages, der
sich auch gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet hat. Es muss daher
die Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland sein, diesen Opfern entspre-
chende Hilfe und Unterstützung zur Seite zu stellen.
Das deutsche Opferentschädigungsgesetz (OEG) sieht einen Anspruch auf
Leistungen bisher jedoch nur in solchen Fällen vor, in denen die Gewalttat,
durch die das Opfer geschädigt wurde, im Inland geschieht, nicht jedoch bei
Schädigungsfällen im Ausland. Diese gesetzliche Regelung bedarf daher drin-
gend einer Änderung.
Im europäischen Raum besteht der Rahmenbeschluss des Rates vom 15. März
2001, wonach gemäß Artikel 9 die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die
Opfer einer Straftat ein Recht darauf haben, innerhalb einer angemessenen Frist
eine Entscheidung über die Entschädigung durch den Täter, also keine Unter-
stützung durch den Staat, im Verlauf des Strafverfahrens zu erwirken, es sei
denn, im jeweiligen Staat existiert eine anderweitige Regelung. Letzteres ist in
Deutschland nicht der Fall; im Übrigen läuft der Rahmenbeschluss im Ergebnis
nur auf eine Effektuierung des Adhäsionsverfahrens gemäß §§ 403 ff. StPO
hinaus, verpflichtet aber nicht zu weitergehenden Schritten.
In Österreich hingegen bestehen die Regelungen des Verbrechensopfergesetzes
(VOG). Danach erhalten österreichische Staatsangehörige Unterstützung bei
der rechtlichen Verfolgung ihrer Ansprüche und daneben unter Umständen eine
Entschädigung, unabhängig davon, wo die Straftat erfolgte bzw. die Opfersitua-
tion entstand.

Drucksache 15/34 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,
1. den Anspruch aus dem Opferentschädigungsgesetz auch auf diejenigen Fälle

zu erweitern, in denen deutsche Staatsangehörige von terroristischen Ge-
waltakten im Ausland betroffen sind. Der Anspruch sollte dabei grundsätz-
lich denselben Umfang haben, wie er bei den bisher geregelten Fällen für in-
ländische Straftaten gilt und so eine „sekundäre Viktimisierung“, also Fälle,
in denen die Versorgung durch die Kranken- oder Rentenkasse nicht oder
nur unzureichend greift, vermeiden.

2. zu prüfen, inwieweit Opfer von Terroranschlägen durch die Bundesregie-
rung oder deutsche Botschaften besser unterstützt werden können, wenn
diese rechtliche Ansprüche im Ausland verfolgen.

Berlin, den 5. November 2002
Jörg van Essen
Rainer Funke
Otto Fricke
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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