BT-Drucksache 15/3396

Jugend in Deutschland

Vom 16. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3396
15. Wahlperiode 16. 06. 2004

Große Anfrage
der Abgeordneten Andreas Scheuer, Maria Eichhorn, Thomas Dörflinger,
Dr. Günter Krings, Dr. Maria Böhmer, Antje Blumenthal, Norbert Barthle,
Helge Braun, Klaus Brähmig, Alexander Dobrindt, Georg Fahrenschon,
Ingrid Fischbach, Eberhard Gienger, Tanja Gönner, Markus Grübel, Karl-Theodor
Freiherr von und zu Guttenberg, Olav Gutting, Holger Haibach, Bernd Heynemann,
Ernst Hinsken, Klaus Hofbauer, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa, Julia Klöckner,
Kristina Köhler (Wiebaden), Manfred Kolbe, Michael Kretschmer, Dr. Martina
Krogmann, Peter Letzgus, Walter Link (Diepholz), Dorothee Mantel, Dr. Conny
Mayer (Baiersbronn), Stephan Mayer (Altötting), Maria Michalk, Bernward Müller
(Gera), Stefan Müller (Erlangen), Michaela Noll, Dr. Georg Nüßlein, Melanie
Oßwald, Rita Pawelski, Daniela Raab, Dr. Peter Ramsauer, Peter Rauen, Katherina
Reiche, Klaus Riegert, Hannelore Roedel, Albert Rupprecht (Weiden), Anita
Schäfer (Saalstadt), Dr. Ole Schröder, Wilhelm Josef Sebastian, Marion Seib,
Thomas Silberhorn, Jens Spahn, Christian Freiherr von Stetten, Antje Tillmann,
Marco Wanderwitz, Willi Zylajew und der Fraktion der CDU/CSU

Jugend in Deutschland

Junge Menschen sind die Zukunft einer Gesellschaft. Sie bilden die Grundlage
für den Fortbestand und die Weiterentwicklung eines Landes.
Die 14. Shell-Jugendstudie beweist: Junge Menschen in Deutschland sind leis-
tungsbereit, zukunftsorientiert und engagiert. Wenn aber die Politik der Bundes-
regierung Bedingungen und Zukunftsaussichten für die junge Generation
massiv negativ beeinträchtigt, drohen selbst für optimistische Jugendliche Ver-
unsicherung und Perspektivlosigkeit.
In Deutschland finden gesellschaftliche Veränderungen statt. Chancen und Per-
spektiven ergeben sich, wenn es gelingt, dieWeichen für ein junges Deutschland
richtig zu stellen. Zu Recht fordern Jugendliche lautstark – wie zum Beispiel bei
den Studentenprotesten des vergangenen Herbstes – ihre Rechte und ihre Mit-
wirkung ein.
Um jungen Menschen heute und morgen Perspektiven und optimale Möglich-
keiten zu eröffnen, muss Bestehendes hinterfragt und Neues versucht werden.
Ziel undMaßstab von Politik muss es sein, der jungen Generation optimale Teil-
habe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben zu ermög-
lichen. Der Standort Deutschland hat die besten Chancen im globalen Wettbe-
werb mit einer leistungsstarken jungen Generation, die gut ausgebildet,
motiviert und innovativ ist.
Dabei kommt der Erziehung, Bildung und Ausbildung eine herausragende Be-
deutung zu. Diese Standortfaktoren gewährleisten in entscheidendem Maße,

Drucksache 15/3396 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

dass anstelle von Stagnation und Zukunftsangst wieder Wettbewerbsfähigkeit
und Optimismus treten. Human- und Sozialkapital sind die wichtigsten Ressour-
cen Deutschlands.
Insgesamt braucht die Jugendpolitik der Bundesregierung eine neue Richtung
und einen höheren Stellenwert. Jugendpolitik ist keine Klientelpolitik, sondern
Querschnitts-, Langzeit- und Zukunftsaufgabe. Jugend in Deutschland braucht
keine Marketingmaßnahmen, sondern Zukunftschancen.

Wir fragen die Bundesregierung:
I. Bedeutung und Zielrichtung von Jugendpolitik
1. Welchen Stellenwert nimmt die Jugendpolitik in der Arbeit der Bundesre-

gierung ein, und durch welche Maßnahmen der Bundesregierung wird die-
ser Stellenwert deutlich?

2. Welche Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ju-
gendpolitik?

II. Soziales und bürgerschaftliches Engagement
3. Wie hoch ist in Deutschland der Anteil Jugendlicher, unterteilt nach Alters-

gruppen, die sich ehrenamtlich engagieren (Angaben absolut und prozen-
tual)?
In welchen Bereichen erfolgt dieses ehrenamtliche Engagement?

4. Durch welche Maßnahmen versucht die Bundesregierung, junge Menschen
für bürgerschaftliches Engagement zu begeistern, um der hohen gesell-
schaftlichen und sozialen Bedeutung gerecht zu werden?

5. Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung Jugendliche an die grenz-
überschreitende ehrenamtliche Arbeit herangeführt werden, wenn die Auf-
lagen überfordernd anspruchsvoll sind, z. B. das vorrangige Fördern von
Veranstaltungen, die mindestens fünf Tage dauern?

6. Wie bemisst sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Verweildauer von Jugendlichen innerhalb ehrenamtlicher Arbeit?

7. Wie hoch ist der Prozentsatz an Kindern und Jugendlichen, die sich aktiv an
ehrenamtlichen Aktivitäten im Rahmen religiöser Gemeinschaften engagie-
ren?
Gibt es eine Aufschlüsselung nach Bundesländern?

8. Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über ein verändertes Freizeitver-
halten Jugendlicher im Vergleich zum Jahr 1990, und wenn ja, worin zeigt
sich dies?
Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche signifikante Entwicklungen?

9. In welchem Umfang und von wem wurden 2003 die Angebote der Freiwil-
ligendienste genutzt?
Gibt es eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Schulabschluss?

10. In welcher Höhe hat sich die Bundesregierung im Jahr 2003 an der Förde-
rung der Freiwilligendienste für junge Menschen beteiligt und in welchem
Verhältnis steht dies zu den Gesamtkosten für Freiwilligendienste?
Auf welche Weise und in welcher Höhe wird sich die Bundesregierung zu-
künftig an der Förderung der Freiwilligendienste für junge Menschen in
Deutschland beteiligen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3396

III. Mitwirkung und Verantwortung
11. Welche Jugendverbände werden aus Mitteln des Bundes finanziell unter-

stützt?
12. In welcher Weise sollen nach Auffassung der Bundesregierung Jugendliche

gefördert werden?
Soll insbesondere die finanzielle Förderung institutionell oder projektorien-
tiert erfolgen?

13. Inwieweit hat die Bundesregierung die Zuschüsse an politische Jugendver-
bände seit 1998 erhöht, und inwieweit plant die Bundesregierung diese Zu-
schüsse in 2004 und 2005 fortzuentwickeln?

14. Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil an „institutioneller Förderung“ und
„projektbezogener Förderung“?

15. Wie entwickelte sich seit 1998 in diesen Programmen der Anteil von Pro-
jektförderung und institutioneller Förderung (absolut und prozentual)?

16. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, nur noch Organisationen ab
4 000 Mitgliedern zu unterstützen und kleineren Vereinen die Mittel zu
kürzen?
Wenn ja, warum?

17. Mit welchen Programmen und Maßnahmen fördert die Bundesregierung
seit 1998 Jugendpolitik und Jugendverbandsarbeit?

18. Welchen Zielen widmeten sich seit 1998 die Programme der Bundesregie-
rung zur Förderung der Jugendpolitik und Jugendverbandsarbeit?

19. Wie koordiniert die Bundesregierung die verschiedenen Programme für
Jugendliche?
Gibt es eine Erfolgskontrolle mittels Benchmark – und wie sieht diese aus
bzw. warum erfolgt diese nicht?

20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Beantragung, Durchführung
und Evaluation von Projektmaßnahmen notwendigerweise mehr Bürokratie
bei den Jugendverbänden provozieren als institutionelle Förderung?

21. Plant die Bundesregierung eine Novellierung der Richtlinien zum Kinder-
und Jugendplan (KJP), und wenn ja, mit welchem Ziel?

22. Weshalb wird innerhalb des KJP das „Projekt P“ mit bis zu 2 Mio. Euro ge-
fördert, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es das gleiche
Ziel verfolgt, das die politischen Jugendverbände mit ihren rund 200 000
ehrenamtlichen Mitgliedern effizienter erreichen können?

23. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der von der Bundesregierung bereitge-
stellten Haushaltsmittel für Jugendprogramme seit 1998?

24. Wie hoch ist bei diesem Gesamtvolumen der Anteil für die Evaluierung die-
ser Programme?

25. Wer zeichnet für die Evaluierungen dieser Jugendprogramme im Einzelnen
verantwortlich?

26. Welchen Förderrahmen umfasste das Programm „Chancen im Wandel“
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ)?

27. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf des Programms „Chancen
im Wandel“?
Auf welche Daten stützt sie sich dabei?

Drucksache 15/3396 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

28. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Shell-Jugendstudie
2002, nach der 52 Prozent der Jugendlichen in den neuen Bundesländern
eine „kritische Einstellung zur demokratischen Praxis in Deutschland“ ein-
nehmen?
Worin bestehen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für sinken-
des Vertrauen der Jugend in Politik sowie Politikerinnen und Politiker?
In welchemMaße trägt hierbei die Bundesregierung auch selbst Verantwor-
tung?

29. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf des Programms „Civitas –
Initiativ gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern“?
Gibt es hier eine Erfolgskontrolle, und wenn ja, wie sieht diese aus?
Wenn nein, warum nicht?

30. Wie entwickelten sich in den Regionen bzw. Kommunen, in denenMaßnah-
men nach dem Programm „Civitas“ zur Anwendung kamen, im Anschluss
die Fallzahlen von ausländerfeindlichen und antisemitischen Straftaten
durch Personen unter 35 Jahren?
Weicht diese Entwicklung von der Entwicklung solcher Straftaten in allen
Altersklassen ab?

31. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf des Programms „Entimon –
Gemeinsam gegen Gewalt und Rechtsextremismus“?

32. Wie entwickelten sich in den Regionen bzw. Kommunen, in denenMaßnah-
men nach dem Programm „Entimon“ zur Anwendung kamen, im weiteren
Verlauf die Fallzahlen von ausländerfeindlichen, rechtsextremistischen und
antisemitischen Straftaten durch Personen unter 35 Jahren?

33. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf des Programms „Xenos –
Leben und Arbeiten in Vielfalt“?

34. Wie entwickelten sich in den Regionen bzw. Kommunen, in denenMaßnah-
men nach dem Programm „Xenos“ zur Anwendung kamen, im Anschluss
die Fallzahlen von ausländerfeindlichen, rechtsextremistischen und anti-
semitischen Straftaten durch Personen unter 35 Jahren?

35. Gibt es im Rahmen der Programme unter dem Dach von „Jugend für Tole-
ranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit
und Antisemitismus“ empirische Daten oder repräsentative Umfragen unter
teilnehmenden Jugendlichen, die einen Erfolg der Programme bestätigen?
Welche Ergebnisse gibt es – und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung
daraus?
Welche Kosten sind seit Anlauf der Programme entstanden?

36. Erreichen die Programme unter dem Dach von „Jugend für Toleranz und
Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Anti-
semitismus“ die intendierte Zielgruppe fremdenfeindlicher Jugendlicher?
Wie und mit welchem Ergebnis wird die Effizienz der Programme über-
wacht?

IV. Jugend und politische Bildung
37. Wie hoch ist der Anteil Jugendlicher bis zum 30. Lebensjahr in Deutsch-

land, die sich in demokratisch organisierten politischen Jugendorganisatio-
nen engagieren (Angaben absolut und prozentual)?

38. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung zum Umfang der gesell-
schaftspolitischen Grundkenntnisse von Jugendlichen in Deutschland?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3396

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um diese Grundkennt-
nisse zu verbessern?

39. Wie viele Kinder und Jugendliche werden durch das Informationsangebot
der Bundeszentrale für politische Bildung erreicht?

40. Wie hoch sind die Ausgaben für die erreichten Jugendlichen pro Kopf?
Wie hoch sind im Vergleich dazu die Ausgaben pro Kopf für die übrigen er-
reichten Personen?

41. Wie viele Personen nutzen das Angebot www.fluter.de?
Welche Gesamtkosten entstehen für das Internetangebot und das Heft
„Fluter“?

42. Wie oft wird das Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung durch-
schnittlich in Schulen genutzt, aufgeschlüsselt nach Klassen und Schul-
arten?

43. Welche konkreten Maßnahmen sollen aus der Ende 2003 angekündigten
„Beteiligungskampagne“ der Bundesregierung entstehen?

44. Inwieweit unterscheidet sich die 2003 beschlossene Beteiligungskampagne
von der Initiative „Ich mache Politik“ der Jahre 2001 und 2002?
Hat die Bundesregierung bei der Konzeption der Beteiligungskampagne
Fehler, Mängel und Erfahrungen der vorangegangenen Initiative ausrei-
chend miteinbezogen?
Wenn ja, welche waren dies?

45. Wie sind in der geplanten „Beteiligungskampagne“ die demokratisch orga-
nisierten politischen Jugendorganisationen eingebunden?

V. Jugend und Bildung
46. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Zahl der Schul-

abbrecherinnen und Schulabbrecher an Gesamtschulen im Vergleich zu
Haupt-, Realschulen und Gymnasien ist?
Welcher Prozentsatz der Schülerinnen und Schüler verlässt die Gesamt-
schule mit einem Haupt- oder Realschulabschluss bzw. dem Abitur?

47. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Schülerinnen und
Schüler je Schulart nach Einkommensgruppen der Eltern verteilen?
Gibt es einen statistischen Zusammenhang zwischen Einkommen der Eltern
und Bildungsweg der Kinder?

48. In welcher Höhe sind seit Inkrafttreten des Investitionsprogramms „Zukunft
Bildung und Betreuung 2003–2007“ Schulen, aufgeschlüsselt nach Schul-
arten, bis zum Schuljahresbeginn 2004/2005 gefördert worden?

49. Ist der Bundesregierung die Anzahl der Jugendlichen bekannt, die als
Schulverweigerer gelten, wenn ja, wie teilt sich diese nach Bundesländern
auf?
Sind der Bundesregierung Maßnahmen bekannt, die die einzelnen Bundes-
länder ergriffen haben, um gegen „Schulschwänzer“ vorzugehen?

50. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Schüler die Hoch-
schulreife über den zweiten Bildungsweg erreichen?
Wie viele von diesen Schülerinnen und Schülern hatten zuvor schon ein
Gymnasium besucht?

Drucksache 15/3396 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

51. In welcher Art und Weise werden Schulen in die Programme „Soziale
Stadt“, „E&C“ sowie „Privates Kapital für Soziale Zwecke“ miteinbezo-
gen?

52. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie groß der Anteil der Schul-
absolventen pro Jahrgang ist, der eine erste, bzw. zweite oder dritte Fremd-
sprache beherrscht?
Wie groß ist der Anteil an Schülerinnen und Schülern, die keine Englisch-
kenntnisse besitzen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Daten für
die Zukunft der Jugend im globalen Wettbewerb?

53. Welche Maßnahmen und Programme der Länder sind der Bundesregierung
bekannt, um hochbegabte Schülerinnen und Schülern schon früh zu för-
dern?
Welche Maßnahmen und Programme auf Länderebene hierzu sind der Bun-
desregierung bekannt?

54. Welche deutschlandweiten Daten besitzt die Bundesregierung über das Bil-
dungsniveau von Abiturientinnen und Abiturienten?
Gibt es hierbei Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Wenn ja, woran liegt dies?

55. Wie beurteilt die Bundesregierung das ökonomische Grundverständnis und
das volkswirtschaftliche Grundwissen bei Jugendlichen?

56. Besitzt die Bundesregierung Daten darüber, wie häufig neue Medien (Com-
puter, Internet) im alltäglichen Schulunterricht zum Einsatz kommen?
Wie viele Schüler kommen in Deutschland im Schnitt auf einen Schulcom-
puter?
Gibt es dabei eine Aufschlüsselung nach Bundesländern?

57. Wie viele der etwa 50 000 Jugendeinrichtungen wurden bisher durch die im
September 2002 gestartete Initiative der Bundesregierung „Jugend ans
Netz“ auf ihrem Weg ins Internet unterstützt?
In welcher Form erfolgte die Unterstützung?

58. Welche außerschulischen Bildungsangebote wurden im Rahmen von
„Jugend ans Netz“ zur Erhöhung der Bildungschancen für alle Jugendlichen
geschaffen?

59. Welche Akzeptanz verzeichnen die eLearning-Angebote der Initiative
„Jugend ans Netz“ zur Stärkung der Kompetenzen bei Hard- und Soft-
ware?
Wie viele Jugendliche nahmen an Workshops zum Thema teil und was un-
ternimmt die Bundesregierung um die Teilnehmerzahl zu erhöhen?

60. Welche medienpädagogischen Qualifizierungsangebote hat die Initiative
„Jugend ans Netz“ welcher Zielgruppe gegenüber gemacht?
Wie wurden diese Angebote von der Zielgruppe angenommen?

61. Inwiefern hat diese Initiative die Aktivitäten der außerschulischen Jugend-
arbeit durch Beratung und Information sowie Vernetzung und transparente
Darstellung wirksam unterstützt?

62. Was unternimmt die Bundesregierung, um bei Jugendlichen ein Bewusst-
sein für Innovationen zu schaffen, ein positives Bild von Technik und

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3396

Naturwissenschaften, Neugierde und eigenverantwortlicher Aktivität zu
fördern und über die Bedeutung von Zukunftstechnologien zu informieren?

63. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Wettbewerb „Jugend
forscht“ bei und in welcher Form unterstützt sie diesen?

64. In welchen der sieben Fachbereiche von „Jugend forscht“ und dessen Un-
terprogramm „Schüler experimentieren“ sieht die Bundesregierung Nach-
holbedarf und wie kann im Rahmen dieses Wettbewerbes die Ausbildung
und Heranführung von Jugendlichen an die Forschung, an aktuelle Proble-
me und neue Technologien verbessert werden?

65. Durch welche Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Teilnehmerin-
nen und Teilnehmer des Wettbewerbs bei dem Schutz ihrer Forschungs-
ergebnisse, deren Umsetzung zur Marktreife und Verbreitung und wie kann
diese Unterstützung nach Auffassung der Bundesregierung intensiviert wer-
den?

66. Welche weiteren Innovationswettbewerbe für Jugendliche gibt es, welchen
Erfolg haben sie, gibt es Überschneidungen und sollen diese Programme
ausgeweitet werden?

67. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg des Projekts „INSTI – Inno-
vationsstimulierung“ des Institutes der Deutschen Wirtschaft bei der Ziel-
gruppe junger Menschen, Schulen und Universitäten?

68. Wie will die Bundesregierung über das Projekt „INSTI“ hinaus Jugendliche
verstärkt für die Schaffung geistigen Eigentums begeistern, den Respekt vor
geistigen Eigentums- und Patentrechten stärken, um die im internationalen
Vergleich hohe Zahl an Patentanmeldungen in Deutschland auch in Zukunft
zu gewährleisten?

69. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um das Bewusstsein un-
ter Jugendlichen für kreative Leistungen und geistiges Eigentum zu stär-
ken?

70. Durch welche besonderen Einrichtungen unterstützt die Bundesregierung
Minderjährige bei dem gewerblichen Schutz von Erfindungen, bei Unter-
nehmensgründungen sowie bei der Beschaffung von Risikokapital?
Welche Sonderregelungen gibt es für die wegen Minderjährigkeit nur be-
schränkt geschäftsfähigen Forschenden und Erfinder?

71. Wie viele Jugendliche haben nach Abschluss ihrer Schulausbildung ein Stu-
dium aufgenommen, aufgegliedert nach Fachhochschulen und Universitä-
ten, nach Fächern bzw. Fachgruppen und nach sozialer Herkunft?

72. Wie beziffert die Bundesregierung den zusätzlichen Finanz- und Ausbaube-
darf an Hochschulen in den nächsten fünf Jahren angesichts des anstehen-
den Andrangs von geburtenstarken Jahrgängen?
Wie lassen sich vor diesem Hintergrund die Absenkungen der Hochschul-
baufördermittel des Bundes in der mittelfristigen Finanzplanung begrün-
den?

73. Wie erklärt sich die Bundesregierung den anhaltenden Mangel an Ingenieu-
rinnen und Ingenieuren sowie Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissen-
schaftlern?
Wie begegnet sie diesem Problem aktiv?

74. Was unternimmt die Bundesregierung um der jungen Generation, die mit
sinkendem Wohlstand, steigender Arbeitslosigkeit und gestiegenem Ren-
tenaufkommen konfrontiert ist, ein positives Klima von Innovation und
Neugierde zu vermitteln?

Drucksache 15/3396 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

75. Wie hoch ist im internationalen Vergleich der Anteil deutscher Studentinnen
und Studenten, aufgegliedert nach Fächern bzw. Fachgruppen, die ihr Stu-
dium vorzeitig abbrechen, und in welchem Semester geschieht dies im
Durchschnitt am häufigsten?

76. Wie hoch ist der Anteil deutscher Studentinnen und Studenten, die innerhalb
der ersten vier Semester einen Studiengangwechsel durchführen?
Worin liegen hierfür die Gründe?

77. Weshalb liegt nach Einschätzung und Erkenntnissen der Bundesregierung
die Abbruchquote in technischen Studiengängen bei über 50 Prozent?

78. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, in insbesondere techni-
schen Studiengängen den Zugang zum Fachhochschul- und Hochschulstu-
dium auch für Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung unge-
achtet der Allgemeinen Hochschulreife zu eröffnen?

79. Wie hat sich das Betreuungsverhältnis zwischen Studenten und Professoren
in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Gibt es eine Zeitbudgetstatistik für Universitätsdozenten und Professoren?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Bezahlungs-Leistungs-Verhältnis
von Professoren und Universitätsdozenten gemessen an den durchschnitt-
lichen Arbeitszeiten und Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland?

80. Wie lang ist die durchschnittliche Dauer eines Studiums in Deutschland,
aufgegliedert nach Universitäten und Fachhochschulen, Fächern und Fach-
gruppen?
Wie stellt sich dies nach Bundesländern aufgeteilt dar?
Welche Maßnahmen betrachtet die Bundesregierung als geeignet, um die
durchschnittliche Studiendauer in Deutschland zu senken?

81. Hält die Bundesregierung die angebotene Berufsberatung von Schulabgän-
gern durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) angesichts der Abbruchquo-
ten für ausreichend?
Wenn nein, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung diesem
Missstand begegnen?

82. Wie viele Studentinnen und Studenten sind in Bachelor- undMasterstudien-
gängen eingeschrieben?
Wie stellen sich die Berufschancen dieser Absolventinnen und Absolventen
im Vergleich zu denen mit Diplom- und Magisterabschluss dar?
Was unternimmt die Bundesregierung, um Absolventen von MA/BA-Stu-
diengängen den Zugang zum Öffentlichen Dienst zu ermöglichen?
Wie viele Einstellungen von Absolventen der MA/BA-Studiengänge sind in
der Verwaltung des Bundes in den vergangenen 12 Monaten getätigt wor-
den?

83. Wie viele Abiturienten bewerben sich um Ausbildungsplätze im dualen
System (prozentual und absolut)?
Wie hat sich die Zahl dieser Bewerber in den vergangenen fünf Jahren ent-
wickelt?

84. Welchen Einfluss hat die Situation auf dem Ausbildungsmarkt auf die Stu-
dierneigung der Jugendlichen?
Wie hat sich die Zahl der Studienplatzbewerber in den vergangenen fünf
Jahren entwickelt?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/3396

85. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Studienbewerber
entwickelt, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen
können?
Wie hat sich in diesem Zusammenhang das Durchschnittsalter der Studien-
bewerber entwickelt?
Wie lange sind Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung durch-
schnittlich berufstätig, bevor sie eine akademische Ausbildung beginnen?

86. Welche Studienabbrecherquote weisen Studierende mit und ohne abge-
schlossener Berufsausbildung auf (prozentual und absolut)?

87. Wie verteilen sich Studienbewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung
auf Universitäten bzw. Fachhochschulen (prozentual und absolut), und gibt
es eine Fächerpräferenz dieser Studierendengruppe?

88. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die staatlichen Hoch-
schulen, ihre Einnahmen zu steigern?

89. Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Bemühungen, eine Einführung von
Studienbeiträgen in Deutschland zu verhindern, angesichts von Akademi-
kerquoten in Ländern mit Studiengebühren, wie USA und Großbritannien,
die zehn Prozentpunkte über derjenigen in Deutschland liegen?

90. Plant die Bundesregierung das Hochschulrahmengesetz zu entschlacken,
sodass der Weg zur Selbstauswahl von Studentinnen und Studenten, zu
Strukturreformen und zur Möglichkeit der Erhebung von Studienbeiträgen
frei wird?

91. Welchem Prozentsatz der Studierenden in Deutschland wird die Förderung
von Eliteuniversitäten, die die Bundesregierung seit den Studentenprotesten
Anfang 2004 zur Diskussion gestellt hat, indirekt oder direkt zugute kom-
men?

92. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Elite“?
93. Wie hoch ist der Anteil der Jugendlichen, die während ihres Studiums Ab-

schnitte der Ausbildung im Ausland bestreiten, aufgeschlüsselt nach Bun-
desländern und Ausbildungsländern?
Wie viele dieser Jugendlichen bleiben in der Folge im Ausland?

94. Wie hoch ist der derzeitige Anteil Studierender an deutschen Hochschulen,
deren Studium über ein Stipendium gefördert wird, aufgeschlüsselt nach
Studienrichtungen?

95. Wie viele Studierende deutscher Hochschulen beantragen während ihres
Studiums einen Bildungskredit, aufgeschlüsselt nach Studiengängen und
dem Semester der Beantragung?

96. Wie hoch ist das derzeitige Gesamtvolumen der vergebenen Bildungs-
kredite und wie hat es sich seit 1998 entwickelt?

97. Wie hoch ist die Studienabbruchquote in Deutschland, aufgegliedert nach
Bildungsin- und -ausländern sowie Fächern bzw. Fächergruppen?
Wo sieht die Bundesregierung die Ursachen für die Abbrüche?

98. Wie ist nach Informationen der Bundesregierung die soziale Lage von Schü-
lern und Schülerinnen und Studentinnen und Studenten in Deutschland und
wie beurteilt sie das?

99. Wie viele Jugendliche arbeiten neben ihrem Studium und wie beurteilt die
Bundesregierung das?

Drucksache 15/3396 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

100. Wie ist die Altersstruktur der deutschen Hochschulabsolventen im interna-
tionalen Vergleich, und wie beurteilt die Bundesregierung diese in Bezug
auf die Arbeitsmarktchancen in der globalisierten Wirtschaft als auch in
Bezug auf die Lage unserer Sozialsysteme?

VII. Arbeit und berufliche Ausbildung
101. Kann die Bundesregierung Angaben über den Erfolg ihres Programms

„JUMP“ machen?
Welcher Anteil an „JUMP“-Teilnehmern ist in der Vollbeschäftigung ge-
landet, wie hoch ist der Anteil der in weiteren Fördermaßnahmen verblie-
benen Jugendlichen?
Wie bewertet die Bundesregierung im Rückblick die „JUMP“-Bilanz?
Worin sieht sie die Gründe für diese Bilanz?

102. Sollte die Ausbildungsplatzabgabe erhoben werden, wie beabsichtigt die
Bundesregierung mit Betrieben zu verfahren, denen trotz nachweislichem
Bemühen keine ausbildungswilligen oder nur unzureichend ausbildungs-
fähige Bewerber zur Verfügung stehen?

103. Was unternimmt die Bundesregierung, wenn die geplante Ausbildungs-
platzabgabe ihre Wirkung verfehlt?

104. In welcher Größenordnung werden nach Einschätzung der Bundesregie-
rung durch die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe per Saldo zu-
sätzliche Lehrstellen geschaffen?

105. Mit welcher Summe beziffert die Bundesregierung die kurz-, mittel- und
langfristigen Verwaltungs- und Überwachungskosten für die öffentlichen
Kassen, die zur Aufrechterhaltung einer Ausbildungsplatzabgabe nötig
sind?

106. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung neben der Einführung der
Ausbildungsplatzabgabe, um den Rückgang der betrieblichen Ausbildung
zu stoppen?

107. Wie stellt sich das Verhältnis von benachteiligten Jugendlichen, die An-
spruch auf Leistungen im Rahmen der Berufsausbildung nach § 240 ff.
Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) haben, zu Jugendlichen ohne die-
sen Anspruch, aufgeschlüsselt nach Ländern, dar?

108. Wie prognostiziert die Bundesregierung die Entwicklung theoriegemin-
derter Berufe für die nächsten zehn Jahre?

VIII. Jugend und Existenzgründung
109. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Tatsache, dass sich nach einer

Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung („Berufswahl,
Berufsperspektiven und Existenzgründungen“, 2001) nur 9 % der Studie-
renden ausreichend über eine mögliche Existenzgründung informiert füh-
len?

110. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung eine Aufklärung und Informa-
tion über die Möglichkeit einer Existenzgründung verbessert werden?

111. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Existenz-
gründungen wieder attraktiver zu gestalten?
Wie können junge Menschen in Deutschland bei einer Existenzgründung
wirkungsvoller unterstützt werden?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/3396

112. Wie viele Existenzgründungen junger Menschen konnten im Jahr 2003 in
den ländlichen Räumen verzeichnet werden?
Wie ist die geographische Verteilung?

113. Wie hoch ist die Zahl der „gescheiterten“ Existenzgründungen?
Nach welchem Zeitraum scheitern die meisten Existenzgründungen?
Welche Unterstützungsleistungen wären notwendig, um das Scheitern von
Existenzgründungen zu reduzieren?

114. Wie will die Bundesregierung Existenzgründungen im Rahmen der Unter-
nehmensnachfolge bei mittelständischen Familienunternehmen unterstüt-
zen?

115. Wie hoch ist der Anteil von jungen Menschen bis zum 35. Lebensjahr bei
der Gründung von „Ich-AGs“?

116. Wie hoch ist bei dieser Altersgruppe der Anteil der in der Folge geschei-
terten „Ich-AGs“?

IX. Ehe und Familie
117. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Prozent der deutschen Jugend-

lichen sich vorstellen können, eine Ehe einzugehen?
118. Gibt es erkennbare Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bun-

desländern in der Neigung, eine Ehe einzugehen?
119. Liegen der Bundesregierung Daten vor, welcher Anteil deutscher Jugend-

licher eine nachhaltige Partnerschaft als notwendig betrachtet, um Kinder
zu erziehen?

120. Lassen sich in den letzten Jahren positive Tendenzen erkennen, was die
Bereitschaft junger Deutscher angeht Eltern zu werden?
Wenn nicht, was will die Bundesregierung tun, um einem negativen Trend
in der Zukunft und einer „Unterjüngung“ unserer Gesellschaft entgegenzu-
wirken?

121. Gibt es im Bildungsbereich Programme, die jungen Menschen das Thema
Familie und Kinder näher bringen?
Wenn ja, nach welchen Grundsätzen verfahren diese Programme?

X. Jugendaustausch
122. Was unternimmt die Bundesregierung, um Jugendliche über internationale

Zusammenhänge aufzuklären?
123. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um den inter-

nationalen Austausch von Jugendlichen zu fördern?
124. Welche Austauschprogramme sind vorgesehen, um besonders außereuro-

päische Partnerschaften/Beziehungen zu stärken?
125. Gedenkt die Bundesregierung angesichts der EU-Osterweiterung beste-

hende Austauschprogramme mit den neuen Mitgliedstaaten zu intensivie-
ren oder auszubauen sowie darauf hinzuwirken, dass die neuen Mitglied-
staaten auch verstärkt Ziel von Schul- und Klassenfahrten werden?

126. Sind Projekte/Maßnahmen vorgesehen, die zum gegenseitigen Verständnis
von Jugendlichen unterschiedlicher Religionsgemeinschaften beitragen
sollen?

Drucksache 15/3396 – 12 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

127. Sieht die Bundesregierung aufgrund vermehrter Beschwerden über die
mangelnde Seriosität mancher Anbieter von Schüleraustauschen und
Schülerfahrten Handlungsbedarf?
Wenn nein, mit welcher Begründung?

XI. Integration von jugendlichen Spätaussiedlern und ausländischen
Jugendlichen

128. Wie verteilt sich die Zuwanderung von Spätaussiedlern, und darunter der
Anteil der Jugendlichen regional in der Bundesrepublik Deutschland?

129. Lässt sich feststellen, dass trotz des bis 2009 verlängerten Wohnungs-
zuweisungsgesetzes zur gleichmäßigen regionalen Verteilung von Spät-
aussiedlern weiterhin Ballungsgebiete als soziale Brennpunkte beste-
hen?

130. Sind nach Ansicht der Bundesregierung die jugendlichen Spätaussiedler in
die deutsche Gesellschaft integriert?
Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um jugendlichen Spät-
aussiedlern eine verbesserte Integration zu ermöglichen und soziale
Brennpunkte zu entschärfen?

131. Welche speziellen Programme zur Integration von jugendlichen Spätaus-
siedlern sind der Bundesregierung bekannt?
Liegen Erkenntnisse darüber vor, wie erfolgreich diese Programme
sind?

132. Liegen der Bundesregierung Daten über Integrationsprogramme von Ge-
meinden vor?

133. Kann die Bundesregierung Zahlen vorlegen, wie viel Prozent der Jugend-
lichen mit Migrationshintergrund eine weiterführende Schule ohne Ab-
schluss verlassen?
Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen hierfür?

134. Wie viel Prozent der Jugendlichen mit Migrationshintergrund haben nach
Einschätzung der Bundesregierung so gravierende Defizite in der deut-
schen Sprache, dass der erfolgreiche Abschluss einer weiterführenden
Schule gefährdet ist?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, und wenn ja, wie soll
nach Ansicht der Bundesregierung dieses Problem gelöst werden?

135. Wie hoch ist die Zahl der Jugendlichen mit Migrationshintergrund (dauer-
hafter Aufenthalt), die in den Herkunftsländern ihrer Eltern ihre Schulaus-
bildung absolvieren?
Stellt dies nach Ansicht der Bundesregierung ein Problem dar?
Wenn ja, wie könnte dieses Problem gelöst werden?

136. Wie viel Prozent der Jugendlichen mit Migrationshintergrund haben im
Vermittlungsjahr 2003 keinen Ausbildungsplatz gefunden?
Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Gründe dafür?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Wenn ja, wie plant die Bundesregierung Jugendlichen mit Migrationshin-
tergrund verstärkt Ausbildungsperspektiven zu eröffnen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/3396

137. Wie hoch ist der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund (ohne
Gaststudenten) an der Zahl der Studierenden in Deutschland?
Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie hoch der Anteil von Jugend-
lichen mit Migrationshintergrund an den Studienabbrechern in Deutsch-
land ist?
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass
Jugendliche mit Migrationshintergrund ihr Studium abbrechen?

138. Wie hoch ist der Anteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mi-
grationshintergrund an der entsprechenden Arbeitslosenquote?
Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Gründe für die Ar-
beitslosigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrations-
hintergrund?

139. Sind der Bundesregierung Studien bekannt, die Auskunft darüber geben,
inwieweit sich Jugendliche mit Migrationshintergrund mit dem „gesell-
schaftlichen Wertekonsens“ (vor allem den Rechten und Pflichten des
Grundgesetzes und der Rechtsordnung) identifizieren?
Wenn ja, gibt es eine Aufschlüsselung nach Herkunftsländern?
Gibt es hier nach Ansicht der Bundesregierung Handlungsbedarf?
Wenn ja, was könnte nach Ansicht der Bundesregierung getan werden?

140. Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, die Aufschluss da-
rüber geben, welche spezifischen Probleme weibliche Jugendliche mit
Migrationshintergrund haben?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?

141. Wie hoch ist der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die
erstmals eine Straftat begehen, an der Gesamtzahl der jugendlichen Erst-
täter?
Wie hoch ist der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die
wiederholt eine Straftat begehen, an der Gesamtzahl der jugendlichenWie-
derholungstäter?
Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung Gründe für Straftaten
von Jugendlichen mit Migrationshintergrund?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Wenn ja, welche Maßnahmen sollten ergriffen werden?

142. Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Zahl der in
Deutschland noch befindlichen Jugendlichen aus Kriegs- oder Bürger-
kriegsregionen? Kann die Bundesregierung Angaben über Programme zur
Behandlung traumatisierter Flüchtlingskinder machen?

143. Wird die Lebenssituation von Jugendlichen mit Migrationshintergrund
nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend erforscht und im deutschen
Bildungssystem berücksichtigt?

144. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen des interkultu-
rellen Dialogs, angekündigt in ihrem Jugendprogramm 2001, getroffen?
Mit welchen Kosten waren diese verbunden?
Bestehen Daten zur Evaluierung bereits getroffener Maßnahmen?
Welche Ergebnisse gibt es bzw. warum ist keine Bilanzierung möglich?

Drucksache 15/3396 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

XII. Jugend und Migration
145. Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich grundsätzlich Erfolge bzw. Ef-

fekte des zweijährigen Programms „Jugend bleibt“ feststellen lassen?
146. Wie entwickelten sich in den Regionen bzw. Kommunen, in denen Maß-

nahmen nach dem Programm „Jugend bleibt“ zur Anwendung kamen, im
Anschluss die Wanderungsbewegungen der Einwohner bis 35 Jahre?

147. Hält die Bundesregierung die Nachhaltigkeit des Programms „Jugend
bleibt“ für sichergestellt, ohne ein Anschlussprogramm zu initiieren?
Wenn ja, durch welche besonderen Maßnahmen soll dies gewährleistet
werden? Wenn nein, weshalb unterbleibt ein Anschlussprogramm?

148. Lassen sich in bestimmten Regionen der alten Bundesländer signifikante
Abwanderungsbewegungen junger Menschen feststellen?
Wenn ja, in welchem Umfang ist eine Ausdehnung des Programms
„Jugend bleibt“ bei Fortführung auf die alten Bundesländer denkbar?

149. Wurde in die Initiative „Jugend bleibt“, die schon bestehende Förderpro-
gramme („E&C“, „Soziale Stadt“, etc.) ergänzen soll, auch auf Daten ge-
stützte Erkenntnisse aus vorangegangenen bzw. schon vorhandenen
Jugendinitiativen mit eingebaut?
Wenn ja, welche?

150. Welche Initiativen bietet die Bundesregierung den unmotivierten, perspek-
tivlosen Jugendlichen in den neuen Ländern vor demHintergrund, dass die
Initiative „Wir … hier und jetzt“ laut Eigenangabe gezielt „motivierte,
junge Menschen“ in den neuen Bundesländern anspricht?

151. Wie bewertet die Bundesregierung den Abwanderungsprozess Jugend-
licher aus den neuen Bundesländern, vor allem in den südlichen Raum
Deutschlands, hinsichtlich der Familiengründung und der Konsequenzen
für die Infrastruktur in diesen Ab- und Zuwanderungsgebieten?

152. Gibt es einen Zusammenhang zwischen demAusbildungsgrad und der Ab-
wanderung von Jugendlichen aus den neuen Ländern?

153. Wie hoch sind die Pro-Kopf-Kosten der Bildungsinfrastruktur in den
neuen im Vergleich zu den alten Bundesländern?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Kommunen beim Aufrecht-
erhalt ihrer Bildungsinfrastruktur in Regionen mit starker Abwanderung
junger Menschen?

154. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele junge Universi-
täts- und Fachhochschulabsolventen aus Deutschland abwandern, um im
Ausland ein Arbeitsverhältnis einzugehen?

155. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob ein Zusammen-
hang besteht zwischen den Abschlussnoten der Absolventen und deren
Neigung, ins Ausland abzuwandern?

156. Welche Anreize schafft die Bundesregierung, junge gut ausgebildete Men-
schen im Lande zu halten um so den „brain-drain“ zu stoppen?

XIII. Jugend und ländlicher Raum
157. Wie gestaltet sich die geographische Verteilung der Abwanderung junger

Menschen (bis 27 Jahre) aus den ländlichen Räumen in der Bundesrepu-
blik Deutschland?
Welche ländlichen Räume sind besonders betroffen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15 – Drucksache 15/3396

158. Welche Gründe werden von jungen Menschen für die Abwanderung aus
den ländlichen Räumen genannt?

159. In welchen Fällen wird die Abwanderung aus den ländlichen Räumen
aus öffentlichen Mitteln gefördert und welche Ziele sind damit verbun-
den?

160. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Abwanderung
junger Menschen (bis 27 Jahren) aus den ländlichen Räumen einzuschrän-
ken, um dem Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzmangel in strukturschwa-
chen ländlichen Räumen zu begegnen und Existenzgründungen junger
Menschen zu unterstützen?

161. Wie hoch ist die Jugendarbeitslosigkeit im Verhältnis ländlicher – städti-
scher Raum?

162. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung innerhalb ihres Kompe-
tenzbereichs als gegeben an, um günstige Rahmenbedingungen zur An-
siedlung von Dienstleistungs- und Technologieunternehmen im ländlichen
Raum zu schaffen?
Inwiefern lässt sich dieses Ziel mit der Verkehrspolitik der Bundesregie-
rung vereinbaren?

163. Sind jungeMenschen in den ländlichen Räumen im Verhältnis zu den städ-
tischen Räumen engagierter und aktiver in ihrer Freizeitgestaltung, Berufs-
findung und in ihrem gesellschaftlichen, politischen und sozialen Engage-
ment?

164. Trifft es zu, dass bei mangelhafter Struktur der Freizeitgestaltungsmög-
lichkeiten verstärkt radikale religiöse und politische Gruppierungen auftre-
ten?
In welchen Gebieten sind dabei besondere Auffälligkeiten zu verzeich-
nen?
Welche präventiven Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt?
Inwieweit sind diese auf nachhaltige Wirkung geprüft?
Welche Erkenntnisse liegen über die präventive Wirkungsweise von Pro-
jektansätzen im Vergleich zu dauerhaften Angebotsstrukturen vor?

165. Wie hoch ist der prozentuale Anteil junger Menschen in den ländlichen
Räumen und junger Menschen in den städtischen Räumen, die von Sozial-
hilfe leben müssen?
Wie gestaltet sich die geographische Verteilung von Sozialhilfeleistungen
(in der Bundesrepublik Deutschland) in den ländlichen Räumen?
In welchen Bundesländern sind besonders hohe Werte zu verzeichnen?

166. Welche Fördermöglichkeiten und Unterstützungsleistungen bietet die
Bundesregierung jungenMenschen bei der Berufswahl und bei der Nieder-
lassung in einem agrarischen Beruf?

167. Welche Fördermöglichkeiten und Unterstützungsleistungen bietet die
Bundesregierung jungen Menschen bei der Unternehmensführung eines
agrarischen Betriebs?

168. Wie hoch ist die Anzahl der Betriebsneugründungen in der Landwirtschaft
und im Weinbau im Zeitablauf seit 1994?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einrichtungen?

Drucksache 15/3396 – 16 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

169. Wie häufig gelingen Hofübergaben?
In welchen Fällen gelingen diese nicht?
Welche Unterstützungsleistungen müssten geboten werden, damit Hof-
übergaben erfolgreicher durchgeführt werden könnten?

XIV. Jugend und rechtliche Belange
170. Plant die Bundesregierung eine Fortentwicklung des Jugendstrafrechts?

Sollen dabei auch innovative Formen von Strafsanktionen zugelassen wer-
den, z. B. der Entzug der Fahrerlaubnis für nicht verkehrsbezogene De-
likte?

171. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung als geeignet an, um die
Bevölkerung vor „Härtefällen“ im Sinne von Wiederholungstätern unter
14 Jahren zu schützen?

172. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass straffällig gewordene auslän-
dische Staatsbürger unter 18 Jahren als Folge staatlicher Strafsanktionen
ohne ihre Eltern abgeschoben werden?
Welche anderen probaten, d. h. zielführendenMittel sieht die Bundesregie-
rung?

XV. Jugend und soziale Sicherung
173. Wie viele junge Menschen unter 35 Jahren haben bereits ein staatlich ge-

fördertes Altersvorsorge-Produkt (Angaben: prozentual und absolut) abge-
schlossen?
Welche Erkenntnisse gibt es darüber hinaus über das Vorsorgeverhalten
der jüngeren Generation?

174. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Bereitschaft junger Men-
schen, insbesondere von Berufsanfängern zu steigern, sich schon frühzei-
tig um betriebliche und private Vorsorge zu kümmern?

175. Wie viele Kinder und Jugendliche im Sozialhilfebezug gibt es, absolut und
prozentual, jeweils auch im Vergleich zu Menschen im Rentenalter im So-
zialhilfebezug?
Wie viele Familien sind davon betroffen und welche Familienstrukturen
liegen jeweils vor?

176. Was unternimmt die Bundesregierung, um den Anteil von Kindern und
Jugendlichen im Sozialhilfebezug zu senken?

177. Wie viele junge Menschen haben eine bzw. haben keine Berufsunfähig-
keitsversicherung abgeschlossen, obgleich sie gegenüber der gesetzlichen
Rentenversicherung keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente
mehr haben?

178. Was unternimmt die Bundesregierung, um auf die private Vorsorge im Be-
reich der Berufsunfähigkeitsversicherung hinzuweisen?

179. Welche Bedeutung wird nach Einschätzung der Bundesregierung der pri-
vate Berufsunfähigkeitsschutz zukünftig erlangen?

XVI. Jugendschutz
180. Was unternimmt die Bundesregierung, um vor gewaltverherrlichenden

und pornographischen Webseiten zu warnen sowie Eltern und Lehrer über
die Inhalte aufzuklären?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 17 – Drucksache 15/3396

181. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll und realisierbar, Eltern und Leh-
rer bei der Erziehung zu einem kritischen Umgang mit Medien zu unter-
stützen?
Wenn ja, bestehen Maßnahmen und Programme, um diese Unterstützung
zu gewährleisten?

182. Teilt die Bundesregierung Bedenken, dass Kinder und Jugendliche zu-
nehmend Zielgruppe verstärkter Werbebemühungen der Wirtschaft
sind?
Bestehen innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, um hierauf zu
reagieren?

183. In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung an der gemeinsam von
den Landesjugendministerien eingerichteten staatlichen Stelle für die Be-
achtung des notwendigen Jugendschutzes in den neuen Informations- und
Kommunikationsdiensten?

184. Sieht die Bundesregierung das Verfahren der Stellungnahme der Kommis-
sion für Jugendschutz zu Indizierungsanfragen als geeignet an, um jugend-
gefährdende Inhalte möglichst schnell als solche zu kennzeichnen?

185. Sind der Bundesregierung Programme bekannt, die Schulen in der Wahr-
nehmung des Jugendschutzes – insbesondere durch die Bereitstellung von
geeigneter Filtersoftware – unterstützen?
Wenn nein, hält die Bundesregierung die Bereitstellung von geeigneter Fil-
tersoftware für Schulen und andere Bildungseinrichtungen für eine geeig-
nete und realisierbare Maßnahme?

186. Wird die Maßnahme des Internetauftritts „jugendschutz.net“ der Kommis-
sion für Jugendmedienschutz weiterhin verfolgt und aktualisiert?

187. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll und angemessen, auf „jugend-
schutz.net“ in der Rubrik „Gewaltspiele im Internet“ direkte Links zu re-
levanten Gewaltspiel-Homepages aufzuführen?

188. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahl sowie das
soziale Umfeld alkoholabhängiger Kinder und Jugendlicher vor?
Wie hoch ist der Anteil an Todesfällen bei Kindern und Jugendlichen, bei
denen Alkohol als Ursache gesehen werden muss?

189. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Prozent der Konsumenten von
„Alcopops“ unter 16 Jahre alt sind?

190. Welche Programme der Bundesregierung befassen sich mit einer Auf-
klärung Jugendlicher über legale und illegale Drogen im Straßenver-
kehr?

191. Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Zahl immer jünger
werdender Einsteiger in den Tabak-, Alkohol- und Cannabiskonsum?
Welche konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen hält sie für angebracht,
diese Entwicklung zu bekämpfen?
Gibt es spezielle Programme der Bundesregierung zur Aufklärung
Jugendlicher über die Wirkung „weicher“ Drogen (z. B. Haschisch, Mari-
huana)?
Mit welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 15/3396 – 18 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

192. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der besonderen Situation
von Kindern bei, in deren Elternhaus ein Elternteil Abhängigkeiten von
Tabak, Alkohol oder anderen Drogen entwickelt hat?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, die damit für
die Kinder einhergehenden besonderen psychischen und auch mittelbaren
wie unmittelbaren gesundheitlichen Belastungen zu lindern und zu be-
kämpfen?
Welche Maßnahmen insbesondere ermöglichen, dass die Kinder sucht-
kranker Eltern ein Hilfe- oder Betreuungsangebot erfahren und welche
Institutionen sollen nach Auffassung der Bundesregierung Hilfe leisten?
Wie ist zu gewährleisten, dass der Betreuungsbedarf erkannt wird?
Wäre der Hausarzt nach Ansicht der Bundesregierung und/oder eine sons-
tige Stelle vorrangig zu entsprechender Wahrnehmung geeignet?

193. Kann die Bundesregierung Angaben über eine Zusammenarbeit staatlicher
Stellen und privater Veranstalter zur Aufklärung und Prävention hinsicht-
lich „Partydrogen“ (z. B. Ecstasy) machen?
Welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung hier als zielführend?

194. Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass Symptome,
die auf eine Misshandlung von Kindern und Jugendlichen hindeuten, bei
oberflächlicher Betrachtung leicht mit normalen Verletzungen verwechselt
oder übersehen werden können, den derzeitigen medizinischen Aus- und
Fortbildungsstand bei der Diagnose von Kindesmisshandlungen ein?
Wo gibt es aus Sicht der Bundesregierung Verbesserungsbedarf?

195. Welche Projekte und Maßnahmen, die zur Früherkennung von Gewalt ge-
gen Kinder und Jugendliche beitragen sollen, werden von der Bundesre-
gierung unterstützt?
Welche dieser Projekte sind der Bundesregierung darüber hinaus bekannt?

196. Hält die Bundesregierung einen Leitfaden, der Ärzte und zuständige Be-
schäftigte in Sozial- und Jugendämtern bzw. bei freien Trägern über die
Anzeichen von Kindesmisshandlungen informiert, für ein geeignetes
Instrument, um Gewalt gegen Kinder und Jugendliche früher zu erkennen?

197. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, einen solchen Leit-
faden zum besseren Erkennen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
wie er bereits in mehreren Bundesländern vorliegt, auch auf Bundesebene
zu erarbeiten bzw. die Aspekte der einzelnen Leitfäden im Sinne einer um-
fassenden Darstellung zusammenzuführen?
Wenn ja, welche Inhalte sollten in einem solchen Leitfaden verbindlich
festgelegt werden?

198. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngst veröffent-
lichten Untersuchung des Berliner Politologen Dr. Klaus Schroeder zu
„Rechtsextremismus und Jugendgewalt in Deutschland“?

199. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um präventiv die
Verschuldung Jugendlicher zu vermindern?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um bereits verschuldeten Jugend-
lichen den Weg zurück aus der „Insolvenz“ zu erleichtern, ohne das auf-
wendige Verfahren der Privatinsolvenz durchlaufen zu müssen?
Sieht die Bundesregierung dahin gehend Handlungsbedarf, die Verbrau-
cherschutzbestimmungen speziell mit Blick auf Jugendliche schärfer zu
fassen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19 – Drucksache 15/3396

Welche anderen Maßnahmen werden als geeignet angesehen?

XVII. Jugend und Gesundheit
200. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Schul- und Ausbil-

dungsabbrecherquote von Jugendlichen, die an psychischen Störungen im
Leistungs-, Wahrnehmungs-, Gefühls-, Kontakt- und sonstigen Entwick-
lungsbereichen leiden?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Wartezeit auf ent-
sprechende therapeutische Maßnahmen?
Welche Maßnahmen müssten aus Sicht der Bundesregierung ergriffen
werden, um diesen Jugendlichen präventiv helfen zu können?

201. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl von Kindern
mit Essstörungen (Magersucht und Bulimie), über die Entwicklung der Er-
krankungszahlen und deren Ursachen?

202. Liegt der Bundesregierung eine Studie vor, die belegt, dass es Depressio-
nen bereits bei Kindern und Jugendlichen gibt?
Falls ja, zu welchen Ergebnissen kommt die Studie?
Falls nein, hat die Bundesregierung zu diesem Thema eine Studie in Auf-
trag gegeben und wann ist mit dem Resultat zu rechnen?
Was hat die Bundesregierung bislang zur Prävention dieser Krankheit bei
Kindern und Jugendlichen unternommen?

203. Was muss aus Sicht der Bundesregierung getan werden, um die Ursachen
der Depression, z. B. Beziehungsprobleme der Eltern, Leistungsdruck und
Mobbing in der Schule, als Krankheit bei Kindern und Jugendlichen in Zu-
kunft noch wirksamer zu bekämpfen?

204. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Erkenntnissen und Er-
gebnissen von Untersuchungen bei, dass sich die Zahl übergewichtiger
Kinder in den letzten zehn Jahren verdoppelt habe, und welche Maß-
nahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um dieser besorgnis-
erregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten?

205. Welche Programme hat die Bundesregierung aufgelegt, um Bewegung
durch Sport für Kinder und Jugendliche zu fördern?

206. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Prävention durch Sport
und Bewegung für Kinder und Jugendliche zu und durch welche Pro-
gramme fördert die Bundesregierung Sport und Bewegung bei Kindern
und Jugendlichen?

207. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Bewegungsverhal-
ten von Kindern und Jugendlichen und welche Veränderungen sind in den
letzten 20 Jahren festgestellt worden?

XVIII. Jugendliche mit Behinderungen
208. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele behinderte Jugend-

liche derzeit auf einen Ausbildungsplatz warten?
209. Was unternimmt die Bundesregierung, um benachteiligten und/oder behin-

derten Jugendlichen einen verstärkten Einsatz in Freiwilligendiensten zu
ermöglichen?
Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Frequentierung von Freiwil-
ligendiensten durch benachteiligte Jugendliche vor?

Drucksache 15/3396 – 20 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

210. Wie hat sich die Jugendarbeitslosigkeit unter Jugendlichen mit Behinde-
rungen in den letzten zwei Jahren entwickelt?

211. Wie hat sich der Anteil der Schüler mit Behinderungen in Sonderschulen
bzw. Regelschulen in jüngster Zeit bzw. in den letzten zehn Jahren entwi-
ckelt?

212. Wie hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen, die
in stationären Einrichtungen leben, entwickelt?

213. Wie hat sich die Zahl der Studenten mit Behinderungen in den letzten zehn
Jahren entwickelt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um mehr
Jugendlichen mit Behinderungen zu ermöglichen, ein Hochschulstudium
zu absolvieren?

XIX. Kinder- und Jugendhilfe
214. Wie viele Kinder und Jugendliche leben nach Schätzungen der Bundes-

regierung auf der Straße?
Plant die Bundesregierung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit das Image
der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei Jugendlichen zu ver-
bessern?

215. Sind die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach Auffassung der
Bundesregierung in der Lage, den Problemen benachteiligter Kinder und
Jugendlicher zielsicher und effektiv zu begegnen?

216. Welche Ergebnisse hat das Programm „E&C“ (Entwicklung und Chancen
junger Menschen in sozialen Brennpunkten) bisher gezeitigt?

217. Liegen der Bundesregierung Daten über eventuelle Leistungsmissbräuche
von Kinder- und Jugendhilfe vor?
Wie wird die Benachteiligung tatsächlich hilfsbedürftiger Kinder und
Jugendlicher durch diese Missbräuche eingeschätzt?

218. Hält die Bundesregierung die Zuordnung junger Volljähriger mit see-
lischen Behinderungen zum Gesamtsystem der Sozial- und Rehahilfe für
sachgerecht?
Kann dieser Personenkreis auch weiterhin ausreichend die erforderlichen
Hilfen erhalten?

219. Wie haben sich in den letzten zehn Jahren die Kosten in den kommunalen
Haushalten im Bereich der Jugendhilfe, insbesondere auch imVergleich zu
anderen Haushalten entwickelt?

220. Welche Informationen und Zahlen über Prostitution von Kindern und Ju-
gendlichen in Deutschland liegen der Bundesregierung vor und was unter-
nimmt sie konkret, um diese zu verhindern?
Gibt es Fälle von Zwangsprostitution von Kindern und Jugendlichen in
Deutschland?
Rechnet die Bundesregierung durch die Osterweiterung der Europäischen
Union mit einem Anwachsen von Zwangsprostitution bei Kindern und
Jugendlichen, und wenn nein, worauf stützt sie diese Annahme?

XX. Jugend und Demographie
221. Von welcher Definition des Begriffs „Generationengerechtigkeit“ geht die

Bundesregierung aus?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 21 – Drucksache 15/3396

Inwieweit kommt diese Definition in ihrer Renten-, Gesundheits-, Pflege-
und Finanzpolitik zum Tragen?

222. Wie beurteilt die Bundesregierung für die gesetzliche Rentenversicherung
das Konzept der Generationenbilanzen?

223. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts des Pflegeurteils des Bun-
desverfassungsgerichts vom 3. April 2001 die Bedeutung der Kinderzahl
für die Generationengerechtigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Aus-
sagen des Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung am 25. März
2004 zu einem neuen Verständnis von Gerechtigkeit und zu einer über drei
Generationen hinweg reichenden Verantwortung?

224. Gibt es für Jugendliche Programme zur Aufklärung über die Folgen demo-
graphischer Entwicklung für ihre persönliche Lebens- und Finanzpla-
nung?
Inwieweit klärt die Bundesregierung speziell Jugendliche über Möglich-
keiten und Notwendigkeit privater Altersvorsorge auf?
Wenn sie dies nicht tut, warum nicht?

225. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Generationengerechtig-
keit“ im Hinblick darauf, dass die Staatsverschuldung dramatisch ansteigt
und das gesamtstaatliche Defizit weiterhin mehr als 3 Prozent des Brutto-
inlandsprodukts beträgt?

Berlin, den 15. Juni 2004
Andreas Scheuer
Maria Eichhorn
Thomas Dörflinger
Dr. Günter Krings
Dr. Maria Böhmer
Antje Blumenthal
Norbert Barthle
Helge Braun
Klaus Brähmig
Alexander Dobrindt
Georg Fahrenschon
Ingrid Fischbach
Eberhard Gienger
Tanja Gönner
Markus Grübel
Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Olav Gutting
Holger Haibach
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Klaus Hofbauer
Volker Kauder
Gerlinde Kaupa
Julia Klöckner
Kristina Köhler (Wiebaden)
Manfred Kolbe
Michael Kretschmer
Dr. Martina Krogmann
Peter Letzgus

Walter Link (Diepholz)
Dorothee Mantel
Dr. Conny Mayer (Baiersbronn)
Stephan Mayer (Altötting)
Maria Michalk
Bernward Müller (Gera)
Stefan Müller (Erlangen)
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Melanie Oßwald
Rita Pawelski
Daniela Raab
Dr. Peter Ramsauer
Peter Rauen
Katherina Reiche
Klaus Riegert
Hannelore Roedel
Albert Rupprecht (Weiden)
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Ole Schröder
Wilhelm Josef Sebastian
Marion Seib
Thomas Silberhorn
Jens Spahn
Christian Freiherr von Stetten
Antje Tillmann
Marco Wanderwitz
Willi Zylajew
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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