BT-Drucksache 15/3362

Reduzierung der zusätzlichen Flächennutzung für Verkehrs- und Siedlungszwecke

Vom 15. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3362
15. Wahlperiode 15. 06. 2004

Große Anfrage
der Abgeordneten Peter Götz, Klaus Minkel, Dirk Fischer (Hamburg),
Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber,
Dr. Peter Paziorek, Ulrich Petzold, Norbert Barthle, Dr. Rolf Bietmann,
Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Cajus Julius Caesar, Hubert Deittert,
Marie-Luise Dött, Enak Ferlemann, Dr. Maria Flachsbarth, Georg Girisch,
Ralf Göbel, Tanja Gönner, Josef Göppel, Holger Haibach, Ernst Hinsken,
Klaus Hofbauer, Volker Kauder, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst),
Eduard Lintner, Doris Meyer (Tapfheim), Henry Nitzsche, Günter Nooke,
Franz Obermeier, Anita Schäfer (Saalstadt), Wilhelm Josef Sebastian,
Gero Storjohann, Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter,
Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Reduzierung der zusätzlichen Flächennutzung für Verkehrs- und
Siedlungszwecke

Boden ist eine wertvolle Ressource. Unkontrollierte Flächennutzung für Ver-
kehrs- und Siedlungszwecke hat bedenkliche ökologische Konsequenzen. Aber
auch soziale Konsequenzen durch Leerstandsquartiere und Mobilitätszwänge
sowie ökonomische Konsequenzen durch hohe Infrastrukturkosten und Altlas-
tenbeseitigung sind zu beachten.
Die Debatte um die Reduzierung der zusätzlichen Flächennutzung für Verkehrs-
und Siedlungszwecke darf nicht emotionalisiert geführt werden. Sie würde sonst
zu Recht als unrealistisch und sachfremd empfunden werden. Bei den anstehen-
den Entscheidungen gilt es vor allem, eine sinnvolle Abwägung zwischen ver-
schiedenen Zielstellungen zu finden. Negative Auswirkungen auf die ohnehin
schlechte Wirtschaftsentwicklung in Deutschland müssen zwingend vermieden
werden.
Der bereits Anfang 1998 im Entwurf eines Schwerpunktprogramms des Um-
weltministeriums formulierte Anspruch nachhaltiger Reduzierung der zusätzli-
chen Flächeninanspruchnahme für Verkehrs- und Siedlungsflächen war daher
die richtige Abstraktion zur notwendigen Bewusstseinsschärfung und öffentli-
chen Auseinandersetzung mit diesem Thema. Die zwischenzeitlich stattgefun-
dene Diskussion auf Expertenebene hat vor allem die Erkenntnisse über die Be-
deutung des Themas befördert, jedoch auch die Vielzahl der komplexen
Interessenkollisionen aufgezeigt.
Die in den vergangenen Jahren erkennbare Reduzierung der zusätzlichen Flä-
cheninanspruchnahme ist keine generelle Trendwende. Sie geht vor allem auf
die Auswirkungen der konjunkturellen Schwäche zurück. Maßgebliche Ein-
flussfaktoren für den zusätzlichen Flächenverbrauch, wie z. B. die Anzahl der

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Haushalte in Deutschland als auch die Wohnfläche pro Kopf steigen tendenziell
sogar.
Die Diskussion um die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrs-
flächen erfährt jedoch zunehmend mehr Aufmerksamkeit. Dies ist nicht zuletzt
auf öffentlich geäußerte Vorstellungen und Ideen zurückzuführen, die einschnei-
dende Veränderungen bei bisherigen städtebaulichen Entwicklungsmöglichkei-
ten für die Kommunen und Investoren zur Folge hätten.
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung meint in seinem Entwurf der Empfehlun-
gen für Maßnahmen zum „Ziel-30-ha“, dass das bunte Mosaik von Problem-
diagnosen und Lösungsvorschlägen die nicht ausgetragenen Interessenkonflikte
und letztlich auch konzeptionelle Unstimmigkeiten widerspiegeln würde.
Es wird immer deutlicher, dass es bisher nicht gelungen ist, einen gesellschaft-
lichen Konsens über Qualitäten und Quantitäten bei der Frage der Reduzierung
der Flächeninanspruchnahme zu erzielen. Ursächlich sind u. a. die befürchteten
negativen Auswirkungen auf das Investitionsverhalten und somit auf die ge-
samtwirtschaftliche Entwicklung sowie die unterlassene Konkretisierung und
Differenzierung der Zielstellung. Letzteres wird allein auch dadurch deutlich,
dass beispielsweise die Schaffung ökologisch wertvoller Ausgleichsflächen als
zusätzliche Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen ge-
wertet werden und sich angesichts erkennbarer Entlastungen auf Grund demo-
graphischer Entwicklungen mit all ihren Folgen die Notwendigkeit weiterer, be-
sonders restriktiver Regulierungen im Planungsbereich kritisch hinterfragen
lässt.
Im Rahmen der „Perspektiven für Deutschland“ hat die Bundesregierung im
April 2002 das Ziel, die tägliche Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und
Verkehrsflächen von ca. 130 ha/Tag auf 30 ha/Tag bis zum Jahr 2020 zu senken,
bestätigt, ohne dabei jedoch die inzwischen sich als sinnvoll erwiesene Konkre-
tisierung und Differenzierung vorzunehmen. Die bisherigen Veröffentlichungen
zeigen auch, dass es an einer belastbaren Datenbasis fehlt und klare Definitions-
und Bewertungsschwierigkeiten in Bezug auf die Flächeninanspruchnahme
gibt. Insofern muss vor der Entscheidung über Maßnahmen auch die unterlasse-
ne Konkretisierung und Differenzierung der Zielstellung vorgenommen werden.
Neuere Erkenntnisse über den eigentlichen Umfang versiegelter Flächen, aktu-
elle Prognosen über die Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung sowie die
wachsenden Erkenntnisse über die Ergebnisse von Stadtumbauprozessen müs-
sen dabei besser berücksichtigt werden. Es muss eine realistische Zielstellung
entwickelt werden, die die Problematik der zusätzlichen Flächeninanspruchnah-
me auf das Thema der Bodenversiegelung konzentriert sowie die ökologisch hö-
herwertige Umnutzung von Flächen besser berücksichtigt und fördert.
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wurde von der Bundesregierung gebeten,
langfristige Handlungsmöglichkeiten zur Verminderung der Flächeninanspruch-
nahme vorzuschlagen. Diese wurden im April 2004 in einem ersten Entwurf der
Öffentlichkeit präsentiert. So wird u. a. die Einführung einer neuen Abgabe auf
die Neuerschließung von Gewerbe- und Wohnflächen und die Übertragung der
Städtebauförderungskompetenz ausschließlich auf die Länder vorgeschlagen.
Ebenso wird für die Überführung der Raumordnung in die konkurrierende Ge-
setzgebungskompetenz des Bundes plädiert, wobei gleichzeitig eine Planungs-
pflicht im Verhältnis zwischen Ländern und Bund geschaffen werden soll. Zu
den Mindestinhalten sollen auch Art und Maß der zulässigen zusätzlichen Flä-
cheninanspruchnahme gehören. Einen immer wieder diskutierten Systemwech-
sel von der Raumplanung zu einer marktwirtschaftlichen Zuteilungsökonomie
mit Flächenausweisungszertifikaten hält der Rat für Nachhaltigkeit dagegen
nicht für sinnvoll. Die bisher vorliegenden Stellungnahmen zeigen, dass es be-
gründetenWiderstand gegen einzelne Vorschläge gibt. Die Überarbeitung dieses

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Entwurfs ist für die Sommermonate geplant, die Bundesregierung möchte im
September ihren Fortschrittsbericht verabschieden.
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung beklagt, dass es kein zentrales politisches
Forum zur politischen Auseinandersetzung um das Ziel-30-ha gäbe und würdigt
dabei nicht, dass mit der Schaffung des Parlamentarischen Beirats für nachhal-
tige Entwicklung dies gesichert werden sollte.
Die Arbeit der Bundesregierung bei der Vorbereitung ihres Fortschrittsberichts
auf Grundlage der Empfehlungen des Rates für Nachhaltige Entwicklung soll
durch Fragestellungen begleitet werden, die eine kritische Prüfung der Zielstel-
lung und deren Realisierung umfassen sowie auch Antworten auf die klaren In-
teressenkonflikte mit anderen gesellschaftlichen Zielen einfordern. Bei einer
isolierten Konzentration auf das 30-ha-Ziel sind erhebliche negative Auswir-
kungen auf andere Bereiche zu erwarten. Dazu gehören die Sicherung der Woh-
nungssituation, die Sicherung derWirtschaftsentwicklung und die Sicherung der
Mobilität für die Menschen. Die zunehmenden bauplanungsrechtlichen, insbe-
sondere ökologisch begründeten Restriktionen werden von vielen Grundstücks-
eigentümern bereits jetzt als massive Einschränkung der Baufreiheit empfun-
den, wie sie über die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes gewährleistet wird.
Den wachsenden Ansprüchen der Bürger an ihre persönliche Wohnsituation
muss auch in Zukunft entsprochen werden können. Dazu gehört der Wunsch
zum Bau oder Erwerb und Ausbau des Eigenheims ebenso wie der Trend zur hö-
heren Wohnfläche pro Kopf. Die mit diesen Ansprüchen verbundenen Poten-
ziale für die Bauwirtschaft müssen auch künftig realisiert werden können.
Weitere Einschränkungen der kommunalen Planungshoheit würden nicht nur
den Zielen zur Entbürokratisierung, Deregulierung und Dezentralisierung
Deutschlands widersprechen, sie bergen auch ein politisches Problem, das in der
wachsenden Frustration kommunaler Mandatsträger seinen Ausdruck findet.
Ohne die Auflösung derartiger Interessenkonflikte fehlt es für die Umsetzung
der Vorschläge am erforderlichen breiten gesellschaftlichen Konsens.
Der besondere Zusammenhang des Ziels der Reduzierung zusätzlicher Flächen-
inanspruchnahme mit den aktuellen städtebaulichen Herausforderungen muss
deutlich besser herausgearbeitet werden. Hier kann es gelingen, durch den Ein-
satz wirksamer Anreizsysteme die ökologische Zielstellung mit den aktuellen
städtebaulichen Aufgaben zu verbinden. Dazu zählen vor allem die Bewältigung
ökonomischer Risiken bei der öffentlichen Infrastruktur aus der demographi-
schen Entwicklung und die stärkere Aktivierung innerstädtischer Brachflächen.
Eine Verlagerung der Städtebauförderungskompetenzen auf Länderebene würde
die Möglichkeiten des Bundes zur Ausschöpfung von Synergieeffekten durch
gesamtstaatliches Handeln erheblich reduzieren. Die Studien zum Bevölke-
rungsrückgang in Städten belegen, dass es sich dabei um eine gesamtdeutsche
Problematik handelt, die nicht nur regional gelöst werden kann und derzeit nur
den Beginn einer sich verstärkenden Entwicklung darstellt. Gerade der notwen-
dige Rückbau und die Anpassung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur als Fol-
ge des Bevölkerungsrückgangs sind eine gesamtstaatliche Herausforderung,
wenn wenigstens die Gefahr der Eigendynamik von unvermeidlichen Schrump-
fungsprozessen gebannt werden soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Statistische Grundlagen
1. Wie hoch ist der derzeitige Anteil von Siedlungs- und Verkehrsflächen in

Deutschland?

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2. Aus welchen einzelnen Nutzungsarten setzt sich die Siedlungs- und Ver-
kehrsfläche anteilig zusammen und wie sind sie im Einzelnen ökologisch zu
bewerten?

3. Wie hoch ist derzeit der Anteil des versiegelten Bodens an den Siedlungs-
und Verkehrsflächen?

4. Wie hat sich die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflä-
chen seit 1990 in Deutschland entwickelt?

5. Wie hat sich der Anteil versiegelten Bodens an den Siedlungs- und Ver-
kehrsflächen seit 1990 in Deutschland entwickelt?

6. Wie hat sich die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwe-
cke allein durch die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen jährlich seit 1990
entwickelt?

7. Wie wird die Umnutzung von Flächen – z. B. die Entsiegelung und Begrü-
nung von Brachflächen – bei der Ermittlung der zusätzlichen Flächeninan-
spruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen berücksichtigt?

8. Welche statistischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Um-
fang des jährlichen Flächenrecyclings?

9. Über welche statistischen Informationen verfügt die Bundesregierung zur
differenzierten Inanspruchnahme „neuer“ Flächen bzw. Flächen mit urbaner
und industrieller Vornutzung?

10. Auf Grund welcher Datenbasis ermittelt die Bundesregierung den Flächen-
verbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen, bzw. den Umfang versiegel-
ter Flächen?

11. Ist dabei eine bundeseinheitliche Erfassung der Flächeninanspruchnahme
für Siedlungs- und Verkehrsflächen bzw. des Zuwachses versiegelter Flä-
chen gewährleistet?

12. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der statistischen Datenbasis bei der
Erfassung der Entwicklung von Verkehrs- und Siedlungsflächen hält die
Bundesregierung für erforderlich?

II. Politische Zielstellung zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
13. Welche unmittelbaren Gefahren gehen vom festgestellten Zuwachs an Sied-

lungs- und Verkehrsflächen für den Boden als Ressource aus und wie ist in
diesem Zusammenhang die Wirksamkeit der Maßnahmen zum ökologi-
schen Ausgleich zu beurteilen?

14. Inwieweit lassen sich diese Gefahren den einzelnen Nutzungsarten – auch
in Abhängigkeit von der Frage der Versiegelung – zuordnen?

15. Sind diese Gefahren allgemeingültig oder gelten sie erst im Zusammenhang
mit dem Erreichen einer bestimmten Dichte an Siedlungs- und Verkehrsflä-
chen innerhalb einer Region?

16. Inwieweit steht ein Zuwachs von Verkehrs- und Siedlungsflächen, die nicht
versiegelt sind, dem Ziel des Ressourcenschutzes entgegen?

17. Welcher Unterschied in Bezug auf den Ressourcenschutz besteht zwischen
nicht versiegelten Siedlungs- und Verkehrsflächen, wie z. B. Garten- oder
Ausgleichsflächen einerseits und land- und forstwirtschaftlich genutzten
Flächen andererseits, der die Einbeziehung von Garten- und Ausgleichsflä-
chen in das 30-ha-Ziel rechtfertigt?

18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Zielstellung zur zusätz-
lichen Flächeninanspruchnahme nicht apodiktisch ist und auf den Zuwachs

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3362

an versiegelten Flächen konkretisiert werden sollte, bzw. warum wurde eine
Konkretisierung und Differenzierung bisher nicht vorgenommen?

19. Hält die Bundesregierung eine differenzierte Betrachtung des 30-ha-Ziels
zwischen städtischen Ballungszentren und ländlichen Räumen für geeignet,
um den unterschiedlichen Gegebenheiten und Handlungserfordernissen
Rechnung zu tragen?

20. Welche Zielkonflikte sieht die Bundesregierung zwischen Wohnraumbe-
darf, Wirtschaftswachstum, Verkehrsentwicklung und Flächeninanspruch-
nahme?

21. Wie möchte die Bundesregierung mit den in der Antwort zu Frage 20 be-
schriebenen Zielkonflikten umgehen?

22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung
des Rates für Nachhaltigkeit, dass die Interessenkonflikte in Bezug auf das
30-ha-Ziel nicht ausgetragen seien und konzeptionelle Unstimmigkeiten be-
stünden?

III. Konsequenzen für den Wohnungsbau
23. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil versiegelter Flächen für

reine Wohnzwecke an der täglichen zusätzlichen Flächeninanspruchnahme
für Siedlungs- und Verkehrsfläche ein?

24. Mit welchem jährlich erforderlichen Zuwachs an Wohnungen rechnet die
Bundesregierung im Zeitverlauf bis 2020, um die derzeit gefestigte Woh-
nungsmarktsituation in Deutschland nicht zu gefährden?

25. Wie wirkt sich der jährlich erforderliche Zuwachs an Wohnungen 2020 auf
die Entwicklungen der täglichen zusätzlichen Flächeninanspruchnahme
aus?

26. Hält die Bundesregierung restriktivere Regulierungen im Planungsbereich
für Wohnungsbauten gerade mit Blick auf die Wohnraumprognosen für er-
forderlich?

27. Wenn ja, wie geht die Bundesregierung dabei mit ihrer Verantwortung für
die Entwicklung des Mietenmarktes um?

28. Wie lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung der notwendige Zu-
wachs an Wohnungen mit dem Ziel zur Reduzierung der zusätzlichen Flä-
cheninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen in Übereinstim-
mung bringen?

29. Welche Bedeutung räumt die Bundesregierung dem Instrument der zusätz-
lichen Baulandausweisung in ländlichen Regionen mit hohem Siedlungs-
druck ein, um jungen Familien Lebensperspektiven in ihren Heimatgemein-
den geben zu können?

30. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch eine restriktive
Bodenmanagementpolitik auf die Entwicklung der Baulandpreise?

31. Nimmt die Bundesregierung steigende Baulandpreise bei der Umsetzung
ihrer Strategie für eine nachhaltige Entwicklung billigend in Kauf?

32. Wie geht die Bundesregierung bei steigenden Baulandpreisen mit Zielkon-
flikten bei der Nachhaltigkeitsstrategie und ihren Bemühungen um kosten-
günstiges Bauen um?

33. Wie möchte die Bundesregierung die betroffenen Städte und Gemeinden bei
ihrer im Wohnungs- und Mietenbericht 2002 gemachten Feststellung unter-
stützen, dass den in einigen Wachstumsregionen sich andeutenden Woh-
nungsmarktanspannungen vor allem durch ein steigendes Wohnungsange-

Drucksache 15/3362 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

bot begegnet werden muss, das insbesondere ein ausreichendes
Baulandangebot voraussetzt?

34. Wie steht die in Frage 33 genannte Feststellung der Bundesregierung in
Übereinstimmung mit dem Ziel der Bundesregierung zur Reduzierung der
zusätzlichen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen?

IV. Zusammenhang zu den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen
im Städtebau

35. Wie wird sich der Umfang erforderlicher Stadtumbaumaßnahmen auf
Grund von Migration und Demographie nach Einschätzung der Bundesre-
gierung künftig entwickeln?

36. Sieht die Bundesregierung auf Grund dieser Prognose in der Bewältigung
des Stadtumbauprozesses auch in der Zukunft eine gesamtstaatliche He-
rausforderung?

37. Welche positiven Effekte erwartet die Bundesregierung aus den Stadtum-
bauprozessen, insbesondere aus den Rückbaumaßnahmen, auf die Errei-
chung des 30-ha-Zieles?

38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Folgekosten für die
öffentliche Infrastruktur, insbesondere die Ver- und Entsorgungsinfrastruk-
tur, auf Grund von Bevölkerungsrückgängen?

39. Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, dass die Folgekosten des Bevöl-
kerungsrückgangs für die öffentliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur von
den verbliebenen Einwohnern getragen werden müssen, einen Bedarf für
staatliches Handeln, um dem wachsenden Wegzugsdruck durch steigende
Wohnnebenkosten in den betroffenen Städten und Gemeinden entgegenzu-
wirken?

40. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Bürger von besonders
betroffenen Städten vor den durch Bevölkerungsschwund induzierten zu-
sätzlichen Kosten der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur zu schützen?

41. Warum nimmt die Bundesregierung die Anpassung der öffentlichen Ver-
und Entsorgungsinfrastruktur nicht in den Katalog der förderwürdigen
Rückbaumaßnahmen beim Stadtumbau auf?

42. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Fortschritte bei der
Umnutzung innerstädtischer Brachflächen?

43. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial an innerstädtischen
Brachflächen in Deutschland ein, das unter städtebaulichen Aspekten durch
eine erneute Nutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke (inkl. Begrünung)
aufgewertet werden sollte?

44. Wie stark schätzt die Bundesregierung den Einfluss bilanzpolitischer As-
pekte von Unternehmen ein, die im Besitz großer innerstädtischer Brachflä-
chen sind, bei denen sie aus wirtschaftlichen Gründen in Zeiten sinkender
Immobilienpreise von einer Verwertung absehen?

45. Wie wird dieses Potenzial bei der Entscheidung über Maßnahmen zur Errei-
chung des 30-ha-Ziels berücksichtigt?

46. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das vorhandene Poten-
zial bei den innerstädtischen Brachflächen durch verbesserte staatliche An-
reize auszuschöpfen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3362

V. Sicherung der kommunalen Planungshoheit
47. Welche konkreten Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung für den

gesetzlichen Rahmen von Bauplanung und Planverwirklichung im Zusam-
menhang mit dem 30-ha-Ziel?

48. Inwieweit berühren die von der Bundesregierung beabsichtigten Maßnah-
men zur Reduzierung der für Siedlungs- und Verkehrszwecke zusätzlich ge-
nutzten Flächen die kommunale Planungshoheit?

49. Wo sieht die Bundesregierung die Grenzen von Bestrebungen zur Kompe-
tenzstärkung der Raumordnung, um die kommunale Planungshoheit weiter-
hin zu gewährleisten?

50. Wie bewertet die Bundesregierung den zusätzlichen zentralen bürokrati-
schen Aufwand im Zusammenhang mit der von ihr angestrebten Stärkung
staatlicher Regionalplanung?

51. Wie steht die Bundesregierung zur Auffassung des Ausschusses für Bauwe-
sen und Städtebau und des Ausschusses für Wohnungswesen der Bauminis-
terkonferenz, dass die planerischen Instrumente zur Reduzierung der
Flächeninanspruchnahme für Verkehrs- und Siedlungszwecke im ausrei-
chenden Maße vorhanden sind und es sich bei den bestehenden Defiziten
um eine nicht auszuschließende Vollzugsschwäche handelt?

52. Erwartet die Bundesregierung von einer zusätzlichen Begründungspflicht
für Baumaßnahmen im Außenbereich geringere Bautätigkeiten bzw. geht
die Bundesregierung von zahlreichen Fällen sachlich unbegründeter oder
unzureichend begründeter Bauleitpläne aus?

53. Wie bewertet die Bundesregierung in Bezug auf das 30-ha-Ziel die Ergeb-
nisse des aktiven Flächenressourcenmanagements, wie es z. B. in Bayern
und auch Baden-Württemberg von den Kommunen durchgeführt wird?

VI. Konsequenzen für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
54. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil versiegelter bzw. nicht

versiegelter Flächen für Verkehrszwecke innerhalb der derzeitigen täglichen
zusätzlichen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwe-
cke?

55. Welchen Einfluss wird das 30-ha-Ziel auf die Entscheidungen zum Aus-
und Neubau der Verkehrsinfrastruktur haben?

56. Wie wurde das im Jahr 2002 von der Bundesregierung bekräftigte 30-ha-Ziel
bei der Entscheidung zum Bundesverkehrswegeplan 2003 berücksichtigt?

57. Wie geht die Bundesregierung mit dem Interessenkonflikt zwischen dem
Anspruch auf Mobilität in Deutschland auf Grundlage der Verkehrsprogno-
sen einerseits und dem 30-ha-Ziel andererseits um?

58. Mit welchem Zuwachs an Verkehrsfläche rechnet die Bundesregierung bis
2015, der sich allein aus einer Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans
2003 ergeben würde?

Berlin, den 15. Juni 2004
Peter Götz
Klaus Minkel
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)

Drucksache 15/3362 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Georg Brunnhuber
Dr. Peter Paziorek
Ulrich Petzold
Norbert Barthle
Dr. Rolf Bietmann
Renate Blank
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Cajus Julius Caesar
Hubert Deittert
Marie-Luise Dött
Enak Ferlemann
Dr. Maria Flachsbarth
Georg Girisch
Ralf Göbel
Tanja Gönner
Josef Göppel
Holger Haibach
Ernst Hinsken
Klaus Hofbauer
Volker Kauder
Norbert Königshofen
Werner Kuhn (Zingst)
Eduard Lintner
Doris Meyer (Tapfheim)
Henry Nitzsche
Günter Nooke
Franz Obermeier
Anita Schäfer (Saalstadt)
Wilhelm Josef Sebastian
Gero Storjohann
Lena Strothmann
Volkmar Uwe Vogel
Gerhard Wächter
Werner Wittlich
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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