BT-Drucksache 15/3357

Ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee das Führen ihrer früheren Dienstgrade erlauben

Vom 16. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3357
15. Wahlperiode 16. 06. 2004

Antrag
der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Helga Daub, Jörg van Essen,
Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann,
JoachimGünther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan,
Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Markus
Löning, Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee das Führen ihrer früheren
Dienstgrade erlauben

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Den ehemaligen Soldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) der
ehemaligen DDR ist es nicht erlaubt, ihre früheren Dienstgrade mit dem Zusatz
„a. D.“ (außer Dienst) zu führen. Diese im Rahmen der deutschen Vereinigung
getroffene Regelung war aus vielerlei Gründen in den neunziger Jahren richtig
und notwendig. Heute jedoch entspricht sie nicht mehr den grundlegend geän-
derten Gegebenheiten.
Frühere Warschauer Pakt Staaten sind zwischenzeitlich Mitglieder der NATO
geworden. Deren ältere Soldaten, ausnahmslos alle im Dienstgrad Oberst oder
General, die zu Zeiten des Warschauer Paktes Verbündete der NVA-Soldaten
waren, haben heute in der NATO die gleichen Rechte wie die Soldaten der Bun-
deswehr. Richtigerweise wird nicht unterschieden zwischen denen, die schon zu
Warschauer Pakt Zeiten in den Streitkräften gedient haben, und denen, die erst
nach 1991 Soldat geworden sind. Deshalb ist es nicht länger zu rechtfertigen,
den ehemaligen Soldaten der NVA das Führen ihrer in der NVA erworbenen
Dienstgrade mit dem Zusatz „a. D.“ zu verwähren.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die ehe-
maligen NVA-Soldaten ihre früheren Dienstgrade mit dem Zusatz „a. D.“ führen
dürfen.

Berlin, den 15. Juni 2004
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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