BT-Drucksache 15/3333

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/2424- Grundsätzliche Neuausrichtung der EU-Hilfsmaßnahmen für Südosteuropa

Vom 16. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3333
15. Wahlperiode 16. 06. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Daniel Bahr (Münster),
Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/2424 –

Grundsätzliche Neuausrichtung der EU-Hilfsmaßnahmen für Südosteuropa

A. Problem
1999 wurde der Stabilitätspakt für Südosteuropa als neues Instrument der prä-
ventiven Krisenregulierung geschaffen. Er sollte sowohl zur Koordination der
weltweiten Hilfe für die Region dienen, als auch zur Förderung der interregio-
nalen Zusammenarbeit. Trotz zahlreicher Erfolge, unter anderem das heute be-
stehende Freihandelsabkommen, hat sich seit Bestehen des Stabilitätspaktes die
Lage in den westlichen Balkanländern sehr unterschiedlich entwickelt. Haupt-
grund der Unzufriedenheit in der Bevölkerung ist heute die schlechte Wirt-
schaftslage. Die Arbeitslosigkeit beträgt gebietsweise über 50 Prozent. Ohne
eine wirtschaftliche Entwicklung der Region wird sich die Bevölkerung nicht
dauerhaft für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewinnen lassen. Deshalb
muss die Hilfe zukünftig hauptsächlich auf die Wirtschaftsförderung ein-
schließlich rechtlicher, institutioneller und infrastruktureller Rahmenbedingun-
gen ausgerichtet werden.
Nicht alle im Kölner Gründungsdokument des Stabilitätspaktes übernommenen
Verpflichtungen sind in die Realität umgesetzt worden. Die Bevölkerung vor
Ort ist lediglich Empfänger der Hilfsmaßnahmen, aber nicht Akteur im Stabili-
tätspakt. Darüber hinaus machen die sehr bürokratischen und intransparenten
Förderungsmodalitäten es lokalen Gruppen faktisch unmöglich, Projektmittel
erfolgreich zu beantragen. Der ursprünglich angestrebte Aufbau einer eigenver-
antwortlich agierenden Zivilgesellschaft wurde damit nicht erreicht. Die zu
komplexe und bürokratische Organisation des Stabilitätspaktes ohne eindeutige
Kompetenzverteilung verhindert eine klare Wahrnehmung seiner Tätigkeit in
der Bevölkerung Südosteuropas. Aufgrund dieser Entwicklung müssen Struk-
turen und Ziele der Hilfsmaßnahmen neu ausgerichtet werden. Eine effiziente
Mittelverwendung wird nicht möglich sein, wenn die Geberländer weiterhin
daran festhalten, über die Mittelvergabe selbständig zu entscheiden. Die Geber-
länder der Europäischen Union sollten diese Kompetenz an die Europäische
Agentur für Wiederaufbau abgeben, so dass gerade die Europäische Union in
Südosteuropa deutlich sichtbar wird.

Drucksache 15/3333 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3333

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/2424 abzulehnen.

Berlin, den 16. Juni 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Uta Zapf
Berichterstatterin

Karl-Theodor von und zu Guttenberg
Berichterstatter

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Drucksache 15/3333 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Uta Zapf, Karl-Theodor von und zu Guttenberg,
Marianne Tritz und Dr. Rainer Stinner

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/2424 in seiner 102. Sitzung am 1. April
2004 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe, an den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sowie an den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mit-
beratung überwiesen.

II.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 40. Sitzung am 26. Mai 2004
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 41. Sitzung am
16. Juni 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die
Ablehnung.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat den Antrag in seiner 47. Sitzung am 5. Mai
2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ablehnung.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
42. Sitzung am 16. Juni 2004 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion der FDP die
Ablehnung.

Berlin, den 16. Juni 2004
Uta Zapf
Berichterstatterin

Karl-Theodor von und zu Guttenberg
Berichterstatter

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

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