BT-Drucksache 15/3235

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/3175- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 27. Mai 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3235
15. Wahlperiode 27. 05. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/3175 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrück-
kehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo
auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens
zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen
der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A. Problem
Wie die gewaltsamen Auseinandersetzungen im März 2004 erneut gezeigt
haben, wird die Stabilität des Kosovo nach wie vor durch ethnische Gegen-
sätze, organisierte Kriminalität und politischen Extremismus gefährdet. Zentra-
ler Punkt der politischen Auseinandersetzungen ist die offene Statusfrage, die
durch den VN-Sicherheitsrat gelöst werden muss. Die Mitglieder der Kontakt-
gruppe haben ein Konzept entwickelt, das die Voraussetzungen für die Auf-
nahme von Statusverhandlungen mit der Erfüllung grundlegender demokrati-
scher und rechtsstaatlicher Standards formuliert. In einer Erklärung des VN-
Sicherheitsratspräsidenten wurde diese Position zuletzt am 30. April 2004
unterstrichen. Auch wenn es das Ziel der internationalen Gemeinschaft bleibt,
die Grundlagen für selbsttragenden Frieden und Demokratie in der Region zu
schaffen, die die Präsenz internationaler militärischer Kräfte nicht mehr länger
erforderlich macht, ist dieser Zeitpunkt noch nicht erreicht. Daher scheint eine
Fortführung der KFOR-Mission erforderlich.
Die Kräfte können eingesetzt werden, solange ein Mandat des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen und ein entsprechender Beschluss des NATO-Rats
sowie die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

Drucksache 15/3235 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3235

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/3175 anzunehmen.

Berlin, den 27. Mai 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Drucksache 15/3235 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Friedbert Pflüger,
Dr. Ludger Volmer und Dr. Werner Hoyer

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/3175 in seiner 110. Sitzung am 26. Mai
2004 an den Auswärtigen Ausschuss federführend sowie an
den Innenausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Vertei-
digungsausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte
und Humanitäre Hilfe und an den Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung
sowie an den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT über-
wiesen.

II.
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 38. Sitzung
am 26. Mai 2004 beraten und empfiehlt einstimmig die An-
nahme.
DerRechtsausschusshat denAntrag in seiner 48. Sitzung am
26. Mai 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP gegen eine Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.
DerVerteidigungsausschusshat denAntrag in seiner 38. Sit-
zung am 27. Mai 2004 beraten und empfiehlt mit den Stim-

men der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 40. Sitzung am 26. Mai 2004
beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat denAntrag in seiner 40. Sitzung am26.Mai
2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU,BÜNDNIS 90/DIEGRÜNENund FDP ge-
gen eine Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

III.
DerAuswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 40. Sit-
zung am 26. Mai 2004 anberaten. Er empfiehlt in seiner
41. Sitzung am 27. Mai 2004 mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP die Annahme.

IV.
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 27. Mai 2004
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

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