BT-Drucksache 15/3217

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/2723- Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 2002 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs

Vom 26. Mai 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3217
15. Wahlperiode 26. 05. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/2723 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen vom 9. September 2002
über die Vorrechte und Immunitäten
des Internationalen Strafgerichtshofs

A. Problem
Artikel 48 Abs. 2 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
(IStGH) verpflichtet die Vertragsstaaten, den Richtern, dem Ankläger, seinen
Stellvertretern sowie dem Kanzler des Gerichtshofs dieselben Vorrechte und
Immunitäten einzuräumen, wie sie die Leiter diplomatischer Missionen genie-
ßen. Dies geschieht über das Übereinkommen über Vorrechte und Immunitäten
des Internationalen Strafgerichtshofs, das zudem weiteren betroffenen Perso-
nengruppen (Mitarbeiter des IStGH, Anwälte, Sachverständige, Opfer und Zeu-
gen) die Vorrechte und Immunitäten einräumt, derer sie bedürfen, um als Ver-
fahrensbeteiligte vor dem IStGH ihre Rechte und Pflichten ungehindert wahr-
nehmen können.
Die Umsetzung des Übereinkommens in nationales Recht erfordert ein Ver-
tragsgesetz.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/3217 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/2723 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 26. Mai 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Dr. Christoph Zöpel
Berichterstatter

Dr. Wolfgang Bötsch
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3217

Bericht der Abgeordneten Dr. Christoph Zöpel, Dr. Wolfgang Bötsch,
Dr. Ludger Volmer und Harald Leibrecht

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetzent-
wurf auf Drucksache 15/2723 in seiner 105. Sitzung am
29. April 2004 an den Auswärtigen Ausschuss federführend
sowie an den Innenausschuss, an den Rechtsausschuss und
an den Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
38. Sitzung am 26. Mai 2004 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.
Das Votum des Rechtsausschusses hat nicht vorgelegen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am
26. Mai 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP bei drei Stimmenthaltungen aus der Fraktion der
CDU/CSU die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
40. Sitzung am 26. Mai 2004 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.

Berlin, den 26. Mai 2004
Dr. Christoph Zöpel
Berichterstatter

Dr. Wolfgang Bötsch
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

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