BT-Drucksache 15/3083

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -15/2700, 15/2952, 15/3082- Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der im Dezember 2002 vorgenommenen Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen

Vom 5. Mai 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3083
15. Wahlperiode 05. 05. 2004

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Eberhard
Otto (Godern), Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Dr. Christel
Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun
Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther
Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 15/2700, 15/2952, 15/3082 –

Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der im Dezember 2002 vorgenommenen
Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des
menschlichen Lebens auf See und des Internationalen Codes für die
Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
dass sich die deutsche Seeverkehrswirtschaft mit über 100 Mio. Euro aktiv an
der Sicherung zur Abwehr terroristischer Angriffe beteiligt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– sicherzustellen, dass bei hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der Gefahren-

abwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen die Kosten entweder vom Bund
oder den Ländern übernommen und nicht auf die Seeverkehrswirtschaft ab-
gewälzt werden.

– sich energisch dafür einzusetzen, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Seeverkehrswirtschaft gegenüber den Partnerländern durch unter-
schiedliche Auslegung der Regelungen des ISPS-Codes nicht verschlechtert.

Berlin, den 5. Mai 2004
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Drucksache 15/3083 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Begründung
1. Durch den Beschluss der IMOwerden ab dem 1. Juli 2004, nach Schätzungen
des Verbandes, Kosten in Höhe von 55 Mio. Euro in diesem Jahr und 34 Mio.
Euro in den Folgejahren auf die deutschen Reeder zukommen. Dabei ist zu be-
rücksichtigen, dass die von den Reedern umzusetzenden Maßnahmen zur Ge-
fahrenabwehr vornehmlich der Eigensicherung und damit durchaus auch dem
Schutz des Staates und seiner Bürger vor Terroranschlägen dienen.
2. Nach Einschätzungen von Experten werden die Kosten der deutschen Hafen-
anlagenbetreiber für die Umsetzung der IMO-Regelungen im ersten Jahr bei
deutlich über 50 Mio. Euro liegen. Auch in den Folgejahren ist mit Kosten zu
rechnen. Es ist nicht vertretbar, den Unternehmen darüber hinaus noch Kosten
für hoheitliche Maßnahmen aufzuerlegen. Diese Kosten sind vielmehr vom
Bund bzw. den Ländern zu tragen. Auch in diesem Fall ist zu berücksichtigen,
dass die Hafenanlagen nicht unmittelbar bedroht sind, sondern die von den An-
lagenbetreibern umzusetzenden Maßnahmen dem Schutz des Staates vor weite-
ren Terroranschlägen dienen.

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