BT-Drucksache 15/3057

Zu dem Übereinkommen Nr. 185 der Internationalen Arbeitsorganisation über Ausweise für Seeleute und zur vereinfachten Freistellung vom Visumserfordernis

Vom 5. Mai 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3057
15. Wahlperiode 05. 05. 2004

Antrag
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth),
Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Dr. Christel Happach-
Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele,
Jürgen Türk, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Zu dem Übereinkommen Nr. 185 der Internationalen Arbeitsorganisation über
Ausweise für Seeleute und zur vereinfachten Freistellung vom Visumserfordernis

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 19. Juni 2003 hat die Internationale Arbeitskonferenz ohne Gegenstimmen
bei wenigen Stimmenthaltungen das Übereinkommen Nr. 185 angenommen,
durch das das Übereinkommen Nr. 108 über Personalausweise für Seeleute aus
dem Jahr 1958, das von Deutschland nicht ratifiziert worden war, neu gefasst
wird. Hauptzweck des neuen Übereinkommens ist die Ausstattung der See-
mannsausweise mit zusätzlichen Identitätsmerkmalen, wie biometrischen Da-
ten; hierdurch soll die Sicherheit des berufsbedingten Reiseverkehrs von Seeleu-
ten verbessert werden. Dabei stellt das Übereinkommen hohe Anforderungen an
die Fälschungssicherheit und die Überprüfbarkeit der festgehaltenen Angaben,
auf deren Realisierung strickt zu achten sein wird.
Geändert wurden gegenüber dem Übereinkommen Nr. 108 ferner Bestimmun-
gen, die die Ein- und Durchreise von Seeleuten betreffen und die der Hauptgrund
für die Nichtratifizierung des Übereinkommens durch Deutschland waren. Hier-
bei stand das Bestreben im Vordergrund, einen Ausgleich zu schaffen zwischen
den Interessen der Seeleute, in flexibler Weise und ohne hohe Kosten beim Auf-
enthalt ihrer Schiffe in Häfen an Land gehen oder zum Erreichen ihrer Schiffe
ein- und durchreisen zu können, und den Belangen der für die innere Sicherheit
verantwortlichen staatlichen Stellen, eine nicht genügend kontrollierte Einreise
von Angehörigen anderer Staaten wegen des damit verbundenen Sicherheitsri-
sikos zu vermeiden. So ist nach den Bestimmungen des Übereinkommens der
Landgang grundsätzlich ohne Visum möglich, während die Durchreise von der
Beantragung und Erteilung eines Visums vor der Einreise abhängig gemacht
werden kann. Da in deutschen Häfen regelmäßig die Besatzungen dort liegender
Schiffe ausgewechselt werden, besteht ein nach Auffassung des Deutschen Bun-
destages berechtigtes Interesse sowohl der betroffenen Seeleute als auch der
Reeder, dass diese Auswechselungen kostengünstig und ohne vermeidbaren
Verwaltungsaufwand durchgeführt werden können. Dieses Ziel soll dadurch

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erreicht werden, dass wegen der hohen Sicherheitsstandards der Seemanns-
ausweise von dem Erfordernis der Einholung eines Visums vor der Durchreise
verzichtet wird.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt
Der Deutsche Bundestag begrüßt das Ergebnis der erfolgreich abgeschlossenen
Verhandlungen zur Neufassung des IAO-Übereinkommens Nr. 108 (1958) über
Personalausweise für Seeleute und die Annahme des Änderungsübereinkom-
mens Nr. 185 durch die Internationale Arbeitskonferenz ohne Gegenstimmen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf
Der Deutsche Bundestag hat ein hohes Interesse daran, Reedern und Seeleuten
die Erleichterung des Landgangs, der Durchreise und des Schiffswechsels von
Seeleuten, wie in Artikel 6 des Übereinkommens Nr. 185 festgeschrieben ist,
schnellstmöglich zukommen zu lassen. Deshalb fordert der Deutsche Bundestag
die Bundesregierung auf, die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 185 zügig
zu prüfen und gegebenenfalls die entsprechenden Schritte zur Anpassung inner-
staatlicher Rechtsvorschriften zügig einzuleiten.

Berlin, den 5. Mai 2004
Hans-Michael Goldmann
Horst Friedrich (Bayreuth)
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Rainer Funke
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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