BT-Drucksache 15/2959

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/2147- Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Maasübereinkommen vom 3. Dezember 2002

Vom 26. April 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2959
15. Wahlperiode 26. 04. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/2147 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Internationalen Maasübereinkommen vom 3. Dezember 2002

A. Problem
Das am 3. Dezember 2002 unterzeichnete Internationale Maasübereinkom-
men dient im Wesentlichen der zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenricht-
linie – Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1) – erfor-
derlichen überstaatlichen und überregionalen Zusammenarbeit im Einzugs-
gebiet der Maas. Ferner bildet das Übereinkommen die Grundlage für eine
grenzüberschreitende Koordinierung von Vorbeugungs- und Bekämpfungs-
maßnahmen gegen Überschwemmungen und Gewässerverunreinigungen im
Einzugsgebiet der Maas.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Abs. 2
Satz 1 des Grundgesetzes für eine Ratifizierung des Internationalen Maasüber-
einkommens vom 3. Dezember 2002 geschaffen werden.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/2959 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2147 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 26. April 2004

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
Vorsitzender

Petra Bierwirth
Berichterstatterin

Ulrich Petzold
Berichterstatter

Winfried Hermann
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2959

Bericht der Abgeordneten Petra Bierwirth, Ulrich Petzold, Winfried Hermann
und Michael Kauch

I.
Der Gesetzentwurf – Drucksache 15/2147 – wurde in der
86. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Januar 2004
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft sowie den Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen überwiesen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft sowie der Ausschuss für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen haben einstimmig empfohlen, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/2147 anzunehmen.

II.
Das am 3. Dezember 2002 unterzeichnete Internationale
Maasübereinkommen dient im Wesentlichen der zur Um-
setzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Richtlinie 2000/
60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens
für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasser-
politik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1) – erforderlichen überstaat-
lichen und überregionalen Zusammenarbeit im Einzugsge-
biet der Maas; Vertragsparteien sind die Bundesrepublik
Deutschland, das Königreich Belgien, die Region Brüssel-
Hauptstadt, die Region Flandern, die Region Wallonien, die

Französische Republik, das Großherzogtum Luxemburg
und das Königreich der Niederlande. Ferner bildet das
Übereinkommen die Grundlage für eine grenzüberschrei-
tende Koordinierung von Vorbeugungs- und Bekämpfungs-
maßnahmen gegen Überschwemmungen und Gewässerver-
unreinigungen im Einzugsgebiet der Maas.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach
Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für eine Rati-
fizierung des Internationalen Maasübereinkommens vom
3. Dezember 2002 geschaffen werden.

III.
Der Bundesrat hat in seiner 794. Sitzung am 28. November
2003 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes be-
schlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen
zu erheben.

IV.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/2147
in seiner Sitzung am 3. März 2004 beraten.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf – Drucksache
15/2147 – anzunehmen.

Berlin, den 26. April 2004
Petra Bierwirth
Berichterstatterin

Ulrich Petzold
Berichterstatter

Winfried Hermann
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

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