BT-Drucksache 15/2898

Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf die mittelständische Wirtschaft und insbesondere auf das Handwerk

Vom 31. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2898
15. Wahlperiode 31. 03. 2004

Große Anfrage
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Daniel Bahr
(Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger,
Dr. Heinrich L. Kolb, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther
Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela
Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Dr. Dieter
Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der FDP

Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf die mittelständische Wirtschaft und
insbesondere auf das Handwerk

Mit der Erweiterung um zehn neue Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 vollendet
die Europäische Union die umfangreichste Erweiterungsrunde ihrer Geschich-
te. Fast 15 Jahre nach dem Kalten Krieg überwindet Europa endgültig die Fol-
gen von Spaltung und Eisernem Vorhang. Nach der Erweiterung wird Europa
über den größten Binnenmarkt weltweit verfügen. Neben einer herausragenden
historischen Bedeutung bringt dieser viele wirtschaftliche Chancen aber auch
ernst zu nehmende und komplexe Anpassungsprozesse mit sich.
Mittel- bis langfristig ergeben sich aus der EU-Osterweiterung vor allem für
Deutschland große Wachstums- und Beschäftigungspotentiale. Deutschland
wird von der geographischen Nähe zu einem großen Teil des Erweiterungsge-
bietes über tiefere und intensivere Handelsbeziehungen insbesondere zu den
östlichen Nachbarländern wesentlich profitieren. Nach einer Studie des Deut-
schen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden auf mittlere Sicht von
den Beitrittsländern jährlich zusätzliche Wachstumsimpulse zwischen 0,3 %
und 0,5 % für die deutsche Volkswirtschaft ausgehen.
Allerdings ist die Sorge vor allem in den Grenzregionen über die Auswirkun-
gen kurzfristiger Anpassungsschocks sehr stark ausgeprägt. Gerade in den
strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands sind Ängste und Problemwahr-
nehmungen vorhanden, die ernst genommen werden müssen.
Die Arbeitslosenquoten im Jahr 2003 sind in den ostdeutschen Ländern be-
drückend hoch (z. B. Mecklenburg-Vorpommern: 21,7 %; Brandenburg:
19,1 %; Sachsen: 19,4 %). Dazu kommt, dass in den Grenzregionen Polens und
Tschechiens ebenfalls viele Menschen ohne Job sind. So beträgt die Quote in
Polen 16,6 % (in den Grenzregionen: 20,2 % Region Zachodniopomorskie und
21,4 % Region Lubuskie) und in der Tschechischen Republik 8,8 % (in den
Grenzregionen: 15,1 % Region Severozapad und 6,1 % Region Jihozapad).

Drucksache 15/2898 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Nach der EU-Osterweiterung ergeben sich für flexible Arbeitnehmer auf beiden
Seiten der Grenze ganz neue Möglichkeiten. Unabhängig von Übergangsrege-
lungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit dürften Wanderbewegungen in Rich-
tung Deutschland angesichts der unterschiedlichen Lohnniveaus wahrschein-
licher sein als in die umgekehrte Richtung.
Gerade das Handwerk könnte aufgrund seiner regionalen Verankerung von den
Anpassungslasten überdurchschnittlich betroffen sein. Angesichts des Beschäf-
tigungs- und Umsatzrückganges in den vergangenen Jahren aufgrund der kon-
junkturellen Lage und den schlechten wirtschaftspolitischen Rahmenbedingun-
gen ist das eine weitere schwerwiegende Herausforderung für das deutsche
Handwerk und die Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe. Die Dimen-
sion dieser Herausforderung wird deutlich, wenn man das unterschiedliche
Lohnniveau in Ostdeutschland und den Beitrittsstaaten, insbesondere in deren
Grenzregionen, betrachtet. Ein Handwerker in Ostdeutschland erhielt im Jahr
2001 einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 8,69 Euro (West-
deutschland 11,90 Euro). Im Jahr 2000 betrug ein solcher in Polen 3,15 Euro
und in Tschechien 2,20 Euro.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Chancen der EU-Osterweiterung
1. Welche Chancen sieht die Bundesregierung mit der Erweiterung der Euro-

päischen Union für die deutsche Volkswirtschaft?
2. Welche Wirtschaftsbereiche werden nach Auffassung der Bundesregierung

von den Vorteilen der Erweiterung besonders profitieren?
3. Welche Branchen werden nach Auffassung der Bundesregierung negativ

von der EU-Osterweiterung betroffen sein?
4. Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Chancen der Erwei-

terung des arbeits- und lohnkostenintensiven Handwerks in Deutschland
ein?

5. Liegen der Bundesregierung Umfragen über die Stimmung der Betriebe in
den grenznahen Regionen vor?

6. Wie schätzt die Bundesregierung – entweder basierend auf solchen Um-
fragen oder aufgrund anderer Untersuchungen – die Stimmung von Beleg-
schaften und Unternehmen in den grenznahen Regionen ein?

7. Wie stellt sich nach Auffassung der Bundesregierung das Stimmungsbild
im deutschen Handwerk dar?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Deutschen
Industrie- und Handelskammertages, Ludwig Georg Braun, dass die Unter-
nehmen die Chancen nutzen sollten, die in der EU-Osterweiterung liegen,
statt auf eine bessere Politik zu warten (Interview im TAGESSPIEGEL
vom 22. März 2004, S. 15)?

II. Handelsbeziehungen mit Beitrittsstaaten
9. Wie viele Güter und Dienstleistungen sind in den vergangenen zehn Jahren

in die einzelnen Beitrittsstaaten geliefert worden (bitte pro Jahr und Land
ausweisen)?

10. Wie war die Entwicklung der deutschen Nettoexporte nach Polen und
Tschechien, gestaffelt nach Importen und Exporten in den vergangenen
zehn Jahren?

11. Wie werden sich nach Einschätzung der Bundsregierung die Nettoexporte
nach Polen und Tschechien in den kommenden zehn Jahren entwickeln?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2898

12. Welche Rolle spielt der Handel von Handwerksleistungen bei den Handels-
beziehungen mit den anderen Beitrittsstaaten?

13. Wie hoch war das Volumen der Direktinvestitionen deutscher Unterneh-
men in den einzelnen Beitrittsstaaten in den vergangenen zehn Jahren (bitte
pro Jahr und Land ausweisen)?

14. Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung das Volumen der
Direktinvestitionen in Polen und Tschechien in den kommenden zehn Jah-
ren entwickeln?

III. Sozialabgaben, Löhne und Beschäftigung
15. Wie hoch sind die Sozialversicherungsabgaben in Deutschland, Polen und

der Tschechischen Republik?
16. Wie hoch liegen die Lohnnebenkosten im ostdeutschen, polnischen und

tschechischen Handwerk?
17. Welche durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeiten gelten in den ein-

zelnen Beitrittsländern?
18. Wie hoch liegen die aktuellen durchschnittlichen Bruttostundenlöhne in der

Gesamtwirtschaft in Deutschland (unterteilt nach West- und Ostdeutsch-
land) sowie jeweils in den einzelnen Beitrittsländern?

19. Wie hoch liegen die aktuellen Bruttostundenlöhne im Handwerk in
Deutschland (unterteilt nach West- und Ostdeutschland) sowie jeweils in
den zehn Beitrittsländern?

20. Was kostet eine Handwerkerstunde durchschnittlich in Westdeutschland, in
Ostdeutschland, in Polen und in der Tschechischen Republik?

21. Ist nachAuffassung derBundesregierungmit starkenMigrationsbewegungen
im Zuge der am 1. Mai 2004 erfolgenden EU-Osterweiterung zu rechnen?

22. Welche Wirtschaftsbereiche werden nach Auffassung der Bundesregierung
von Migrationsbewegungen am meisten betroffen sein?

23. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des ifo Instituts
für Wirtschaftsforschung Hans-Werner Sinn (WirtschaftsWoche Nr. 13
vom 18. März 2004, S. 37), dass die schon jetzt „katastrophal hohe Ar-
beitslosigkeit“ in vielen deutschen Grenzregionen weiter zunehmen wird?

24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung eines Berichts der „Wirtschafts-
Woche“ vom 18. März 2004, dass sich „Regionen wie die Lausitz bei star-
ren Löhnen weiter entleeren werden“?

25. Wie werden sich angesichts der enormen Lohnspreizung in den Grenz-
regionen nach Ansicht der Bundesregierung in den kommenden fünf bis
zehn Jahren die Löhne diesseits und jenseits der Grenze entwickeln?

26. Wie werden sich nach Ansicht der Bundesregierung die Löhne des Hand-
werks insbesondere in deutschen Grenzregionen in den kommenden zehn
Jahren entwickeln?

IV. Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit
27. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Standortverlagerung

deutscher Unternehmen in die neu aufzunehmenden EU-Mitgliedstaaten
vor?

28. Wie hoch ist der Anteil der Handwerksbetriebe, die bereits einen Standort-
wechsel vollzogen haben?

29. Wie hoch ist die „Rückkehrquote“ der Unternehmen, insbesondere auch
der Handwerksbetriebe, die einen Standortwechsel vollzogen haben?

Drucksache 15/2898 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

30. Nach welcher Zeit sind Betriebe zurückgekehrt und welche Erkenntnisse
liegen der Bundesregierung zu den Rückkehrgründen vor?

31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über geplante Standort-
wechsel deutscher Unternehmen, insbesondere auch von Handwerksbetrie-
ben, in die Beitrittsländer vor?

32. Hält die Bundesregierung die Regelungen in den ratifizierten Beitrittsver-
handlungen über die Branchen, die unter die Übergangsregelungen bei der
Dienstleistungsfreiheit fallen, als Rechtsgrundlage für die Anwendung und
Durchführung der Übergangsregelungen im Dienstleistungsbereich für
ausreichend?

33. Wie und von welchen Institutionen soll in Zweifelsfällen eine Eingruppie-
rung von Unternehmen aus den Beitrittsländern unter die Übergangsrege-
lungen erfolgen?

34. Plant die Bundesregierung eine dem „Gesetz über den Arbeitsmarktzugang
im Rahmen der EU-Erweiterung“ vergleichbare Gesetzesinitiative zur Um-
setzung der in den Beitrittsverträgen vorgesehenen Übergangsregelungen
für Deutschland im Bereich der Dienstleistungsfreiheit, und wenn ja, wann
soll diese vorgelegt werden und was beinhaltet sie?

35. Welche Ausnahmen werden den Beitrittsländern im Rahmen der Werkver-
tragskontingente eingeräumt?

36. Welche Ausnahmen werden den Beitrittsländern im Rahmen des kleinen
Grenzverkehrs eingeräumt?

37. Welche Ausnahmen werden den Beitrittsländern im Rahmen der saisonalen
Arbeitsausübung durch osteuropäische Arbeitnehmer eingeräumt?

38. Was plant die Bundesregierung für den Fall, dass die Übergangsbestim-
mungen umgangen bzw. nicht eingehalten werden?

39. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die einheitliche
Anwendung der Übergangsbestimmungen durch die zuständigen Behörden
zu gewährleisten?

40. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Vermeidung von Um-
gehungskonstellationen, wie die Gründung einer Gesellschaft in einem
Mitgliedstaat, der keine Übergangsregelungen anwendet, wobei die Gesell-
schaft Personal aus den Beitrittsländern beschäftigt, das dann grenzüber-
schreitend Dienstleistungen in Deutschland erbringt?

41. Dürfen Betriebe aus den Beitrittsländern, die eine Dienstleistung erbringen,
die von den Übergangsregelungen im Dienstleistungsbereich erfasst wird,
mit ihrem Personal in Deutschland tätig werden, auch wenn sie auf die
Gründung einer Niederlassung verzichten?

42. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in Österreich ein besonderes Instru-
mentarium für die Überwachung der Einhaltung der Übergangsbestimmun-
gen geschaffen wurde?

43. Nach welchem konkreten Verfahren und bei welcher Behörde müssen
Selbständige aus den Beitrittsländern, die in Deutschland ihre Dienstleis-
tung erbringen, ihre Tätigkeit und das mitgebrachte Personal anmelden?

44. Welche Stellen sind in den Beitrittsländern für die Erteilung der EU-Be-
scheinigungen zuständig, die für die Anerkennung von Berufsqualifikatio-
nen bei den reglementierten Berufen Bedeutung haben?

V. EU-Osterweiterung und Tourismuswirtschaft
45. Welche Bereiche im Tourismus werden nach Auffassung der Bundesregie-

rung durch Wachstumsimpulse der Binnenmarkterweiterung und die Ein-
führung der allgemeinen Freizügigkeit profitieren?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2898

46. Plant die Bundesregierung die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT)
auch weiterhin mit ausreichenden Mitteln auszustatten, damit die DZT mit
ihren erfolgreichen Deutschland-Marketingaktivitäten dem prognostizier-
ten hohen Besucherstrom aus den acht osteuropäischen Beitrittsländern ge-
recht werden kann?

47. Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass Sparmaßnahmen nicht zu Las-
ten der erfolgreichen Arbeit der DZT insbesondere in den acht osteuropäi-
schen Ländern gehen?

48. Ist gewährleistet, dass die Übernahme und Anwendung des bestehenden
EU-Regelwerkes (gemeinschaftlicher Besitzstand, „acquis communau-
taire“) in den Beitrittsländern im Tourismusbereich sichergestellt ist?

49. Wenn nein, in welchen Bereichen sind Übergangsfristen notwendig?

VI. Politische Flankierung der EU-Osterweiterung
50. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung, um das auch nach Aus-

laufen der Übergangsfristen voraussichtlich bestehende Lohnkostengefälle
zu den neuen Mitgliedstaaten politisch zu flankieren?

51. Plant die Bundesregierung darüber hinaus konkrete Maßnahmen, um die
Betriebe bei der Vorbereitung auf die zukünftige Wettbewerbssituation zu
unterstützen?

52. Welche Rolle spielt in diesen Planungen die Innovationspolitik?
53. Kommt die Stimme des innovativen Mittelstands in dem von der Bundes-

regierung einberufenen Innovationsbeirat hinreichend zur Geltung?
54. Wie schätzt die Bundesregierung die Innovationskraft des deutschen Hand-

werks ein?
55. Welche Instrumente der Geschäftsanbahnung und Kooperationsförderung

setzt die Bundesregierung ein, um kleinen und mittelständischen Unterneh-
men die Möglichkeit zu geben, die neuen Beitrittsländer zu erschließen?

56. Sind Erweiterungen dieser Maßnahmen geplant, und wenn ja, welcher Art
und mit welchem Volumen?

57. Plant die Bundesregierung spezielle Maßnahmen, um kleine und mittlere
Handwerksbetriebe bei der Erschließung der Märkte der neuen EU-
Mitgliedstaaten zu unterstützen, und wenn ja, welche über die bisherigen
Aktivitäten hinausgehenden Maßnahmen sind geplant?

58. Werden die beiden Exportförderprogramme des Bundes („Informations-
und Kontaktveranstaltungen im In- und Ausland“ und „Vermarktung Neue
Bundesländer“) schwerpunktmäßig in den Beitrittsländern durchgeführt,
um hier deutschen Betrieben die Möglichkeit zur Geschäftsanbahnung und
Kooperation zu geben?

59. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um nach dem Auslaufen
der aktuellen Förderperiode in der Europäischen Strukturpolitik einem dro-
henden Fördergefälle entlang der Grenzen zu Polen und der Tschechischen
Republik entgegenzuwirken?

VII. EU-Osterweiterung und Steuern
60. In welcher Rechtsform werden Handwerksbetriebe in den Beitrittsstaaten

mehrheitlich geführt?
61. Erheben Beitrittsstaaten eine Gewerbesteuer, und wenn ja, welche Beitritt-

staaten erheben eine Gewerbesteuer?

Drucksache 15/2898 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

62. Gibt es in den Beitrittsstaaten eine Vermögensteuer auf private und/oder
betriebliche Vermögen?

63. Wie hoch sind die Köperschaftsteuersätze in den Beitrittsstaaten?
64. Wie werden Dividenden in den Beitrittsstaaten besteuert?
65. Wie hoch ist die effektive Belastung der Körperschaften in Deutschland

und in den einzelnen Beitrittsstaaten insgesamt?
66. Wie hoch sind die Umsatzsteuersätze in den einzelnen Beitrittsländern?
67. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob alle Unternehmen in

den Beitrittsstaaten eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten
können?

68. Ist sichergestellt, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Unter-
nehmen aus den Beitrittsstaaten vom Bundesamt für Finanzen überprüft
werden kann?

69. Welche Beitrittsstaaten erheben eine Erbschaftsteuer auf privates und/oder
betriebliches Vermögen?

70. Gibt es Beitrittsstaaten, die die Erbschaftsteuer abgeschafft haben oder
deren Abschaffung planen?

71. Wie hoch sind die Einkommensteuersätze in den Beitrittsstaaten?
72. Gibt es Beitrittsstaaten, die einen linear-progressiven Tarif wie in Deutsch-

land anwenden, und wenn ja, welche sind dies?
73. Falls nein, wie sind die Einkommensteuertarife in den Beitrittsstaaten aus-

gestaltet bzw. in jenen Beitrittsstaaten, die keinen linear-progressiven Tarif
anwenden?

74. Wie hoch sind die Steuersätze für Zinseinkünfte in den Beitrittsstaaten?
75. Gibt es Beitrittsstaaten, die eine Abgeltungsteuer erheben, und wenn ja,

welche sind dies?

VIII. EU-Osterweiterung und Bildung
76. Wie beabsichtigt die Bundesregierung auf den zunehmenden Wettbewerb

der Bildungssysteme zu reagieren?
77. Wie stellt sich die Bundesregierung vor, das Thema Anerkennung beruf-

licher Qualifikationen neben bestehenden europäischen Initiativen zu be-
handeln?

78. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bildungszusammenarbeit mit den
Beitrittsstaaten auszubauen, und wenn ja, welche konkreten Programme
oder Modelle sind hier geplant?

79. Ist auch die Förderung der Einrichtung von Jugendwerken geplant, die
einen berufsorientierten Austausch oder generelle Jugendbegegnungen
zum Ziel haben?

80. Plant die Bundesregierung Programme zur Förderung des Lernens der je-
weils anderen Sprache?

Berlin, den 30. März 2004
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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