BT-Drucksache 15/2786

Arbeit und Befugnisse des Havariekommandos

Vom 24. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2786
15. Wahlperiode 24. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen,
Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus
Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Carl-Ludwig
Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der FDP

Arbeit und Befugnisse des Havariekommandos

Vor über einem Jahr hat das Havariekommando in Cuxhaven seine Arbeit auf-
genommen, doch bis heute gibt es Kritik daran, dass das Havariekommando
weder ausreichende Kompetenzen habe, noch umfassend zuständig sei.
So wurde in der Presse z. B. darüber berichtet (Bremer Nachrichten vom
31. Dezember 2003, Ostfriesen-Zeitung vom 11. März 2004), dass die „Andi-
net“ am 21. Dezember 2003 600 Giftfässer in niederländischen Gewässern ver-
loren habe, worüber die Niederländer das Havariekommando am 22. Dezember
2003 unterrichteten, doch die den niederländischen Gewässern am nächsten lie-
gende Insel Borkum wurde durch das Havariekommando nicht informiert, weil
man nicht zuständig sei.
In Fachdiskussionen wird immer wieder kritisiert, dass das Havariekommando
kein Durchgriffsrecht habe (z. B. Cuxhavener Nachrichten vom 10. Januar
2003), sondern dieses letztlich vom guten Willen aller Beteiligten abhänge.
Dies kommt z. B. durch § 9 Abs. 3 der Vereinbarung zwischen dem Bund und
den Küstenländern über die Einrichtung des Havariekommandos zum Aus-
druck, wo dem Leiter des Havariekommandos nur eine weitestgehende fach-
liche Unabhängigkeit eingeräumt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Befindet sich das Havariekommando zurzeit im vorläufigen Wirkbetrieb

oder im Wirkbetrieb, und wenn letzteres, seit wann?
2. Wodurch unterscheiden sich „Wirkbetrieb“ und „vorläufiger Wirkbetrieb“?
3. Sind die insgesamt 6 Fachbereiche des Havariekommandos immer noch am

Standort Cuxhaven dezentral in verschiedenen, teilweise mehrere hundert
Meter auseinanderliegenden Dienstgebäuden untergebracht?
Wenn nein, seit wann nicht mehr?
Wenn ja, aus welchen Gründen und wann ist mit einer zentralen Unterbrin-
gung zu rechnen?

Drucksache 15/2786 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

4. Gibt es eine Dienstanordnung an die Behörden des Bundes, unter welchen
Voraussetzungen das Havariekommando ein Durchgriffsrecht hat, wenn ja,
seit wann und wie lautet diese Dienstanweisung, wenn nein, warum nicht?

5. Gibt es in den Küstenländern eine Dienstanweisung an die Behörden des
jeweiligen Landes, unter welchen Voraussetzungen das Havariekommando
ein Durchgriffsrecht hat, wenn ja, seit wann, wenn nein, warum nicht?

6. Gibt es seit dem vorläufigen Organisationserlass vom 8. Januar 2003
inzwischen einen aktuelleren Organisationserlass oder einen endgültigen
Organisationserlass?
Wenn ja, mit welchem Datum, und wenn nein, warum nicht?

7. Wie lautet der derzeit gültige Organisationserlass?
8. Trifft es zu, dass es durch die Vereinbarung zwischen dem Bund und den

Küstenländern über die Einrichtung des Havariekommandos keine Ver-
schiebung in den Aufgabengesetzen des Bundes und der Länder gegeben
hat, sondern im Alltagsgeschäft nur ein Kompetenzzentrum geschaffen
wurde?

9. Trifft es zu, dass im Alltagsgeschäft die Wasser- und Schifffahrtsverwal-
tung für die Revierzentralen sowie die strom- und schifffahrtspolizeilichen
Aufgaben zuständig ist und im Havariefall, den der Leiter des Havariekom-
mandos ausrufen kann, für diese Aufgaben dann das Havariekommando
zuständig ist, also zwei parallele Organisationen dafür vorhanden sind?

10. Gibt es inzwischen die in § 7 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Bund
und den Küstenländern über die Einrichtung des Havariekommandos be-
absichtigte gemeinsame Dienstvorschrift über die Einzelheiten des Auf-
wachsens des Havariestabes?

11. Wer hat die Fach- und Rechtsaufsicht über das Havariekommando?
12. Welche öffentlichen Stellen wurden vom Havariekommando nach der Mel-

dung der Niederländer über den Unfall der „Andinet“ am 22. Dezember
2003 wann und aufgrund welcher Dienstanweisung informiert?

13. Welche Meldewege sind wo wie geregelt, damit die Schifffahrt und die
Fischerei vor potenziellen Gefahren wie die der schwimmenden Giftfässer
des Frachters „Andinet“ gewarnt werden?

14. In welcher Weise sind die Meldestrukturen bei Unfällen auf See durch das
Havariekommando verbessert oder verändert worden?

15. Handelte es sich bei dem Unfall der „Andinet“ am 21. Dezember 2003 um
eine „komplexe Schadenslage“, die das Aufwachsen des Havariekomman-
dos zum Havariestab gemäß § 1 Abs. 4 der Vereinbarung zwischen dem
Bund und den Küstenländern über die Einrichtung des Havariekommandos
auslösen müsste?

16. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat der Havariestab nach Eingang
der niederländischen Meldung am 22. Dezember 2003 unternommen?
Wenn nein, aufgrund welcher Erkenntnisse konnte für die Giftfässer eine
komplexe Schadenslage ausgeschlossen werden?

17. Trifft es zu, dass das Havariekommando vom Bundesamt für Seeschifffahrt
und Hydrographie Amtshilfe zur Berechnung der wahrscheinlichen Drift
der Giftfässer erbeten hatte und die Hilfe aus Kapazitätsgründen nicht
gewährt wurde?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2786

18. War beim Einlaufen der „Andinet“ in den Zuständigkeitsbereich des Hava-
riekommandos der Eintritt einer komplexen Schadenslage möglich, wenn
ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet, wenn nein, warum und auf-
grund welcher Informationen nicht?

Berlin, den 23. März 2004
Hans-Michael Goldmann
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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