BT-Drucksache 15/2783

Situation von Heimtieren und exotischen Wildtieren in Deutschland sowie Stand der Vorbereitungen einer Verordnung zum Halten bestimmter wild lebender Tiere in Zirkusbetrieben

Vom 24. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2783
15. Wahlperiode 24. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Gudrun
Kopp, Dr. Volker Wissing, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrich Heinrich, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela
Piltz, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und
der Fraktion der FDP

Situation von Heimtieren und exotischen Wildtieren in Deutschland sowie Stand
der Vorbereitungen einer Verordnung zum Halten bestimmter wild lebender Tiere
in Zirkusbetrieben

Als Heimtiere werden in Anlehnung an Artikel 1 Abs. 1 des Europäischen
Übereinkommens vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren Tiere
bezeichnet, die der Mensch insbesondere in seinem Haushalt und als Gefährten
hält oder die für diesen Zweck bestimmt sind. Im Tierschutzbericht 2003 der
Bundesregierung wird ausgeführt, dass in Deutschland mehr als 90 Millionen
Heimtiere gehalten werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Zierfische,
Vögel, Katzen, Hunde und Kleinnager. In der gesellschaftlichen und poli-
tischen Diskussion finden eine tierschutz- und artgerechte Unterbringung von
Heimtieren nur eine nachgeordnete Beachtung.
Der Handel und das Halten von exotischen Wildtieren in Deutschland stellt ein
bislang zu wenig beachtetes Problem des Tier- und Artenschutzes dar.
Der Bundesrat hat in einem Beschluss vom 17. Oktober 2003 (Bundesrats-
drucksachen 595/03 und 595/1/03) die Bundesregierung zu einem verbesserten
Tierschutz in folgenden drei Punkten aufgefordert:
1. Dem Bundesrat unverzüglich eine Rechtsverordnung gemäß § 13 Abs. 3

Satz 1 des Tierschutzgesetzes zuzuleiten, die das Halten von Tieren wild
lebender Arten, und zwar insbesondere von Affen, Elefanten und Groß-
bären, in Zirkusbetrieben, mit entsprechenden Übergangsregelungen für
vorhandene Tiere grundsätzlich verbietet;

2. dem Bundesrat unverzüglich eine Rechtsverordnung gemäß § 16 Abs. 5
Nr. 5 des Tierschutzgesetzes zur zentralen Erfassung von mobilen Tier-
schauen und Zirkusbetrieben mit Tierhaltung zuzuleiten;

3. dem Bundesrat unverzüglich eine Rechtsverordnung gemäß § 2a Abs. 1b
des Tierschutzgesetzes zur Kennzeichnung der in mobilen Zirkusbetrieben
und Tierschauen vorhandenen Wildtiere sowie zur Art der Durchführung der
Kennzeichnung zuzuleiten.

Die Bundesregierung ist dem Beschluss des Bundesrates zur Vorlage der
genannten Rechtsverordnungen bislang nicht nachgekommen.

Drucksache 15/2783 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:
I. Heimtiere
1. Wie viele der mehr als 90 Millionen Heimtiere, die in Deutschland gehal-

ten werden, sind Zierfische, Vögel, Katzen, Hunde und Kleinnager?
2. Welche tierschutzrelevanten Probleme bestehen nach Auffassung der Bun-

desregierung für die genannten Tierarten?
3. Sind die tierschutzrelevanten Probleme aus Sicht der Bundesregierung so

gravierend, dass sich ein gesetzlicher Handlungsbedarf ergibt?
Wenn ja, welcher?

4. Welche Länder haben dem Europäischen Übereinkommen vom 13. No-
vember 1987 zum Schutz von Heimtieren wie die Bundesrepublik
Deutschland durch das Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom
13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren vom 1. Februar 1991 eine
entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben?

5. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einzuleiten, um eine
weitere Harmonisierung des unterschiedlichen Tierschutzrechts und damit
eine Verbesserung des Tierschutzes zu erreichen?

6. Weshalb ist die Konkretisierung der grundsätzlichen Bestimmung des § 2
Tierschutzgesetz für die Haltung, Pflege und Unterbringung von Heimtie-
ren auf die Tierschutz-Hunde-Verordnung vom 2. Mai 2001 beschränkt
worden?

7. Sind Konkretisierungen für weitere Heimtierarten unter Tierschutzaspekten
erforderlich?
Wenn nein, weshalb nicht?

8. Welche tierschutzrelevanten Probleme sind der Bundesregierung bei der
Unterbringung von Tieren in Tierheimen bekannt?

9. Beabsichtigt die Bundesregierung Initiativen zur Verbesserung des Tier-
schutzes in Tierheimen?
Wenn ja, welche?

10. Wie bewertet die Bundesregierung z. B. die Unterbringung von Katzen und
anderen Tieren in Tierheimen hinsichtlich des notwendigen Platzbedarfs
und von Rückzugsmöglichkeiten?

11. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um das nationale Tierschutz-
recht im Bereich der Haustiere fortzuentwickeln?

12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Zucht, Ausbildung, Haltung und dem Handel von Heimtieren?

13. Plant die Bundesregierung die Vorlage eines Kleintierzuchtgesetzes?
Wenn ja, wann?

II. Exotische Wildtiere
14. Welche und wie viele exotische Wildtiere – untergliedert nach Tierarten –

werden in Deutschland gehalten?
15. Welche tier- und artenschutzrechtlichen Probleme entstehen durch den

Handel und die Haltung von exotischen Wildtieren?
16. Wie bewertet die Bundesregierung ein Haltungsverbot von exotischen

Wildtieren in Privathaushalten auf der Grundlage des § 13 Tierschutz-
gesetzes?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2783

17. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Verkauf von Wildtieren
gesetzlich zu regeln?
Falls ja, um welche Art von Auflagen und Kontrollen soll es sich dabei
handeln und sind Auktionen und Tierbörsen sowie der Internethandel
davon betroffen?

18. Wie bewertet die Bundesregierung ein Verbot des Verkaufs von Wild-
tieren?

19. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Umsatz durch den illegalen
Handel – nach Tierarten unterteilt – mit exotischen Tieren ist?

20. Welche Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Tierhandels plant die
Bundesregierung?

III. Wild lebende Tiere in Zirkusbetrieben
21. Weshalb hat die Bundesregierung bislang noch keine Verordnungsentwürfe

zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus und
zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters vorgelegt?

22. Wann ist spätestens mit der Vorlage der geforderten Rechtsverordnungen
zu rechnen?

23. Ist es zutreffend, dass die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft, Renate Künast, verfassungsrechtliche Bedenken
gegen eine Verbotsregelung anführt (Tierrechte Nr. 27/Februar 2004)?

24. Wie bewertet die Bundesregierung in diesen Zusammenhang das im
Grundgesetz verankerte Recht auf Berufsfreiheit in Abwägung mit dem
seit 2002 im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz?

25. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Staatsziel Tierschutz eine
Einschränkung der freien Berufswahl rechtfertigt?

26. Bestehen seitens der Bundesregierung weitere Bedenken hinsichtlich der
vom Bundesrat geforderten Rechtsverordnungen?
Wenn ja, welche?

Berlin, den 23. März 2004
Hans-Michael Goldmann
Dr. Christel Happach-Kasan
Gudrun Kopp
Dr. Volker Wissing
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrich Heinrich
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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