BT-Drucksache 15/2781

Neues Steuerformular für nicht buchführungspflichtige Unternehmer

Vom 24. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2781
15. Wahlperiode 24. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart,
Carl-Ludwig Thiele, Birgit Homburger, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga
Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael
Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt,
Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Neues Steuerformular für nicht buchführungspflichtige Unternehmer

Mit dem Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen und zur Verbesserung
der Unternehmensfinanzierung vom 31. Juli 2003 wurde u. a. die Umsatzgren-
ze, ab der ein gewerblicher Unternehmer buchführungspflichtig ist, von
260 000 Euro auf 350 000 Euro angehoben. Ziel dieser Änderung war, gerade
kleine mittelständische Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Der Gesetz-
entwurf der Bundesregierung (Bundesratsdrucksache 130/03) bemerkt: „Insbe-
sondere kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer werden dadurch
überproportional belastet, dass sie bereits bei geringen Einnahmen/Umsätzen
u. a. gegenüber den Finanzbehörden umfassende Aufzeichnungs- und Erklä-
rungsfristen erfüllen müssen. Vielfach muss bereits zur Erfüllung der elementa-
ren Buchführungspflichten die Hilfe von Steuerberatern hinzugezogen werden.
Die dadurch entstehenden Kosten stehen gerade bei kleinen und kleinsten Un-
ternehmen häufig in keinem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Umsät-
zen. Bürokratische Hürden sind damit ein wesentliches Hindernis auf dem Weg
zu einer erfolgreichen und auch für das Gemeinwesen nachhaltig ,profitablen‘
Geschäftstätigkeit.“
Ebenfalls mit dem Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen und zur Ver-
besserung der Unternehmensfinanzierung wurde festgelegt, dass nicht buchfüh-
rungspflichtige Unternehmen eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschrie-
benem Vordruck zu erstellen haben. Diese Standardisierung sollte einen Beitrag
zur Steuervereinfachung darstellen und dem Steuerpflichtigen nicht nur die Er-
füllung seiner Erklärungs- und Auskunftspflichten erleichtern, sondern auch
Nachfragen seitens der Finanzbehörden vermeiden.
Das Formular wurde im Bundessteuerblatt 2003 Teil I S. 502 veröffentlicht. Es
besteht aus zwei DIN-A-4-Seiten mit 82 Zeilen, die auszufüllen sind. Die An-
leitung zum Formular umfasst 5 DIN-A-4-Seiten.

Drucksache 15/2781 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche formellen Anforderungen galten bisher für die Einnahmeüber-

schussrechnung?
2. Auf welchem Vordruck und in welcher Weise wurde den Finanzbehörden

das Ergebnis der Einnahme-Überschuss-Rechnung bisher erklärt?
3. Worin sieht die Bundesregierung für die Unternehmen Vereinfachungs-

effekte durch das neue Steuerformular?
4. Inwiefern werden dem Unternehmer nach Auffassung der Bundesregierung

durch das neue Steuerformular die Erklärungs- und Aufzeichnungspflich-
ten erleichtert?

5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass viele seit dem 1. Januar
von der Buchführungspflicht befreite Unternehmer ohne die Hilfe eines
Steuerberaters nicht in der Lage sein werden, das Formular auszufül-
len?

6. Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung, dass die dadurch entstehenden
Kosten gerade bei kleinen und kleinsten Unternehmen häufig in keinem
Verhältnis zu den erzielten Umsätzen stehen dürften?

7. Falls nein, ist die Bundesregierung dann der Auffassung, dass die Mehrzahl
der betroffenen Unternehmer in der Lage ist, die Anleitung zum Vordruck
„Einnahmenüberschussrechnung – EÜR“ zu verstehen?

8. Setzt das Formular faktisch eine Buchführung voraus?
9. Falls ja, wie ist das mit der Anhebung der Buchführungsgrenzen in § 141

der Abgabenordnung zu vereinbaren?
10. Falls nein, warum sind dann Entnahmen und Einlagen aufzuzeichnen?
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich viele bis zum 31. De-

zember 2003 buchführungspflichtige Unternehmer, die nach der Anhebung
der Grenzen nicht mehr buchführungspflichtig sind, gezwungen sehen,
weiterhin wie bisher eine Buchführung zu erstellen?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass § 5
Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) für diese Fälle der freiwilligen
Buchführung die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
vorschreibt?

13. Hält es die Bundesregierung für zumutbar und praktikabel, dass selbst klei-
nere Unternehmen die Umsatzsteuer und die Vorsteuer getrennt als
Betriebseinnahme bzw. Betriebsausgabe aufzeichnen müssen?

14. Warum müssen selbst kleine Unternehmen, die unter den Gewerbesteuer-
freibetrag fallen und daher keine Gewerbesteuer zahlen, ihre kurz- und
langfristigen Verbindlichkeiten getrennt aufzeichnen?

15. Ist es üblich, betroffene Unternehmen, Unternehmensverbände oder die
steuerberatenden Berufe bei der Konzipierung von Steuerformularen zu
beteiligen?

16. Falls ja, wurden sie auch bei der Erstellung dieses Formulars einbezogen
und wie haben sie sich ggf. geäußert?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2781

17. Falls nein, warum wurden sie nicht beteiligt?

Berlin, den 24. März 2004
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Andreas Pinkwart
Carl-Ludwig Thiele
Birgit Homburger
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Markus Löning
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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