Vom 11. März 2004
Deutscher Bundestag Drucksache 15/2692
15. Wahlperiode 11. 03. 2004
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/2545 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen vom 19. August 2002
zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens
zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und
der Europäischen Weltraumorganisation über den
Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen
A. Problem
Die der Europäischen Weltraumorganisation (EWO/ESA) in jüngerer Zeit
übertragenen Aufgaben im Bereich der Weltraumtechnologie und ihrer welt-
raumtechnischen Anwendungen machen es erforderlich, geheimhaltungsbe-
dürftige Informationen und Material zwischen den Vertragsstaaten (einschließ-
lich der von diesen entsprechend beauftragten Wirtschaftsunternehmen) und
den Organen und Einrichtungen der EWO/ESA auszutauschen. Dies trifft ins-
besondere auf die bereits angelaufene Entwicklungsphase des Satellitennaviga-
tionsprogramms Galileo zu, des ersten Großprogramms, an dem die Organe der
Europäischen Union und EWO/ESA gemeinsam beteiligt sind.
Der Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen setzt ein Rechtsinst-
rument voraus, das die Basis für gemeinsame, angemessene Geheimschutz-
normen und -verfahren bildet. Mit diesem Instrument wird ein gemeinsames
Schutzniveau für geheimhaltungsbedürftige Informationen innerhalb der Orga-
nisation und ihren Vertragsstaaten gewährleistet, zu dessen Wahrung sich die
Vertragsstaaten und die EWO/ESA verpflichten. Damit kann jede Vertrags-
partei darauf vertrauen, dass ihre die EWO/ESA betreffenden Geheimnisse
auch innerhalb der Organisation als Ganzes wirksam geschützt werden.
Aus den gemeinsamen Geheimschutznormen und -verfahren ergibt sich die Ver-
pflichtung der Vertragsstaaten, alle ihre Staatsangehörigen einer Sicherheits-
überprüfung zu unterziehen, die in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit Zu-
gang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH und
höher benötigen. Dies schließt auch die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland
ein, Beschäftigte deutscher Nationalität bei ESA-Organen und -Einrichtungen,
die Zugang zu Informationen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIAL und
höher erhalten sollen, auf Antrag des ESA-Organs einer entsprechenden Sicher-
Drucksache 15/2692 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
heitsüberprüfung zu unterziehen. Die Sicherheitsüberprüfung deutscher Staats-
bürger für die ESA wird nach den Vorschriften des Sicherheitsüberprüfungs-
gesetzes (SÜG) vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), zuletzt geändert durch
Artikel 7 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher
Vorschriften vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322), durchgeführt.
B. Lösung
Nach dem vorgelegten Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen gemäß
Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Über-
einkommens geschaffen werden.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
C. Alternativen
Keine
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Vollzugsaufwand
Kein Vollzugsaufwand.
E. Sonstige Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise sowie das Preisniveau, insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2692
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/2545 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 10. März 2004
Der Innenausschuss
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Vorsitzende
Frank Hofmann (Volkach)
Berichterstatter
Dorothee Mantel
Berichterstatterin
Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin
Ernst Burgbacher
Berichterstatter
Drucksache 15/2692 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach), Dorothee Mantel,
Silke Stokar von Neuforn und Ernst Burgbacher
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
15/2545 wurde in der 94. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 4. März 2004 zur Beratung an den Innenausschuss
federführend sowie an den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung
überwiesen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner 31. Sitzung am 10. März
2004 einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf anzuneh-
men.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
32. Sitzung am 10. März 2004 abschließend beraten und
ihm einstimmig zugestimmt.
Berlin, den 10. März 2004
Frank Hofmann (Volkach)
Berichterstatter
Dorothee Mantel
Berichterstatterin
Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin
Ernst Burgbacher
Berichterstatter