BT-Drucksache 15/2683

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -15/2520, 15/2597, 15/2669- Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung

Vom 10. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2683
15. Wahlperiode 10. 03. 2004

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann,
Ulrike Flach, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Klaus Haupt,
Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 15/2520, 15/2597, 15/2669 –

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen
Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige
Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und
Futtermittel führt auf Seite 2 Punkt 16 aus, dass ,diese Verordnung Lebensmit-
tel und Futtermittel abdecken sollte, die „aus“ einem gentechnisch veränderten
Organismus (GVO), jedoch nicht solche, die „mit“ einem GVO hergestellt
sind‘. Damit stellt die EU-Verordnung klar, dass Zusatzstoffe zu Lebens- und
Futtermittel nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen, die mit Hilfe von
einem GVO hergestellt werden. Beispiele sind Vitamine und Aromen, die mit
Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert werden. Leci-
thin z. B., das mit einem GVO hergestellt wird, muss demzufolge ebenfalls
nicht gekennzeichnet werden. Im Widerspruch dazu hatte sich die Ministerin
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in einer Debatte zur
Kennzeichnung von GVO geäußert: „Auf der Zutatenliste muss dann nämlich
bei dem entsprechenden Bestandteil stehen, dass z. B. genetisch verändertes
Soja, genetisch veränderter Mais oder genetisch verändertes Lecithin benutzt
wurde.“ (Plenarprotokoll 15/92, Seite 8213).

Drucksache 15/2683 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 zur Kennzeichnung genetisch veränderter
Lebens- und Futtermittel 1:1 in nationales Recht umzusetzen. Wettbewerbsver-
zerrungen zu Lasten der heimischen Wirtschaft, Land- und Ernährungswirt-
schaft und zusätzliche Bürokratie, die für die Verbraucher keine verwertbaren
Informationen bringt, sind zu vermeiden.

Berlin, den 9. März 2004
Dr. Christel Happach-Kasan
Hans-Michael Goldmann
Ulrike Flach
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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