BT-Drucksache 15/2670

Weichen stellen für eine bessere Beschäftigungspolitik - Wachstumsprogramm für Deutschland

Vom 9. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2670
15. Wahlperiode 09. 03. 2004

Antrag
der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Norbert Barthle,
Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Cajus Caesar, Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz,
Dr. Michael Fuchs, Dr. Reinhard Göhner, Kurt-Dieter Grill, Ernst Hinsken,
Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg,
Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik,
Dr. HeinzRiesenhuber, FranzRomer, Anita Schäfer (Saalstadt), Hartmut Schauerte,
Johannes Singhammer, Max Straubinger und der Fraktion der CDU/CSU

Weichen stellen für eine bessere Beschäftigungspolitik –
Wachstumsprogramm für Deutschland

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die rot-grüne Arbeitsmarktpolitik ist auf ganzer Linie gescheitert. Die pom-
pösen Wahlkampfversprechen der Hartz-Kommission aus dem Sommer 2002
haben sich als unseriöse Luftbuchungen erwiesen. Gut eindreiviertel Jahre nach
der Medien-Show zur Veröffentlichung des Hartz-Konzeptes zeigt sich, dass
die Menschen in unserem Land in die Irre geführt worden sind. Anstatt die
Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Jahren auf zwei Millionen zu halbieren,
sind die Arbeitslosenzahlen auf über 4,6 Millionen gestiegen. Zugleich sind die
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse seit der Vorlage des
Hartz-Berichtes im August 2002 bis heute um über 730 000 Jobs zurückgegan-
gen. Das Wirtschaftswachstum ist mit minus 0,1 Prozent in 2003 sogar unter
Null gesunken und damit deutlich unter der Beschäftigungsschwelle von 1,5
bis 2 Prozent geblieben.
Die Zahl der Existenzgründungen fällt seit dem Regierungswechsel stetig und
ist mittlerweile auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung ange-
langt. Hinzu kommt, dass auch der Saldo aus Unternehmensneugründungen
und Unternehmensschließungen seit 1998 um über 30 Prozent zurückgegangen
ist. Allein im vergangenen Jahr wurden nach diesem Saldo rund 50 000 Unter-
nehmen weniger als noch 1998 gegründet.
Besonders nachteilig wirkt sich die wirtschaftliche Entwicklung auf die neuen
Länder aus: Noch immer ist die industrielle Basis zu schmal und die Unterneh-
mensdecke zu dünn und zu kleinteilig. Es fehlen insbesondere Großbetriebe
und Großforschungseinrichtungen. Zudem bewerten über 30 Prozent aller ost-
deutschen Betriebe ihre Ertragslage mit schlecht bis sehr schlecht. Die Folge ist
eine mit 19,4 Prozent (Februar 2004) exorbitant hohe Arbeitslosenquote bei
einer Unterbeschäftigung von etwa 30 Prozent. Ohne die ständig wachsende
Zahl an Berufspendlern und sinkende Erwerbsfähigenzahlen wäre die Arbeits-

Drucksache 15/2670 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

losigkeit sogar noch höher. Gleichzeitig stehen in den neuen Ländern gut
1,7 Millionen Arbeitslosen gerade einmal 45 000 offene Stellen gegenüber
Im Ergebnis dieser ökonomischen Talfahrt ist das Pro-Kopf-BIP (Brutto-
inlandsprodukt) in Deutschland insgesamt mittlerweile unter den Durchschnitt
der EU gefallen. Von der Lokomotive ist Deutschland zum nationalen und
europäischen Bremsklotz geworden.
Gut 18 Monate nach der Bundestagswahl zeigen diese bitteren ökonomischen
Kennzahlen, dass keines der vermeintlichen Reformmodule der Hartz-Kom-
mission auch nur in Ansätzen die wahlkampfgerecht verpackten Versprechun-
gen erfüllt hat.
Erstens: Die Personal-Service-Agenturen (PSA), das „Herzstück“ der Hartz-
Vorschläge, erweisen sich als teurer Totalausfall. Die Bundesregierung hatte
versprochen, dass allein durch dieses Instrument bis zu 500 000 Menschen eine
befristete Beschäftigung und jährlich bis zu 350 000 Arbeitslose eine dauer-
hafte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit finden würden („Klebeeffekt“).
Bis heute haben gerade einmal rund 7 700 Vermittlungen in Beschäftigung
stattgefunden – obwohl die Bundesagentur für Arbeit diese Maßnahme mit bis-
lang gut 230 Mio. Euro aus Beitragsmitteln subventioniert hat. Mit der Insol-
venz der Firma Maatwerk ist jetzt sogar jede fünfte PSA in Deutschland mit
rund 10 000 PSA-Teilnehmern pleite gegangen. Weitere PSA-Insolvenzen sind
zu erwarten.
Zweitens: Weitere 500 000 Arbeitslose sollten nach den Hartz-Plänen mit staat-
lichen Subventionen in „Ich-AGs“ den Schritt in die Selbständigkeit wagen.
Obwohl die Bundesregierung die für das erste Jahr sehr großzügig bemessenen
Staatsmittel ohne jede Prüfung und mit vollen Händen ausgibt, haben bislang
lediglich rund 100 000 Arbeitslose davon Gebrauch gemacht. 400 000 weniger
als von der Bundesregierung erwartet. Ab diesem Sommer – wenn die Subven-
tionen erstmals reduziert werden – wird sich zeigen, wie viele von diesen
Kleinstgründern auf dem freien Markt überhaupt bestehen können. Völlig
unklar ist zudem, in welcher Größenordnung sich durch die „Ich-AGs“ Wett-
bewerberverzerrungen ergeben haben und inwieweit lediglich durch Mitnah-
meeffekte Beitragsmittel ohne jeden zusätzlichen Beschäftigungseffekt ver-
schwendet worden sind.
Drittens sah das Hartz-Konzept den Aufbau eines „Job Floaters“ vor. Dieses
Instrument ist seit dem 1. November 2002 unter dem Titel „Kapital für Arbeit“
von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf den Weg gebracht und seit
März 2003 auf die Einrichtung von Ausbildungsplätzen ausgeweitet worden.
Anstatt der von der Hartz-Kommission versprochenen durchschnittlich 120 000
neuen Arbeitsplätze pro Jahr hat die KfW bis heute lediglich knapp 11 500
Vollzeitarbeitsplätze und rund 1 100 Ausbildungsplätze mit einem Mittelvolu-
men von rund 837,4 Mio. Euro subventioniert. Das ist weniger als zehn Prozent
des versprochenen Beschäftigungseffektes und eine im Umfang skandalöse
Subvention pro Arbeitsplatz von fast 73 000 Euro. Hinzu kommt, dass obwohl
der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für den Aufbau-
Ost, Dr. Manfred Stolpe, sich vom „Job Floater“ einen großen Beitrag zur spür-
baren Senkung der Arbeitslosenzahlen im Osten Deutschlands versprochen
hatte, bislang lediglich rund zehn Prozent der KfW-Mittel in die neuen Länder
geflossen sind.
Viertens sollte durch die Reform der Bundesagentur für Arbeit, durch verbes-
serte Vermittlung und ein modernes IT-System der „Nachschub nach Nürn-
berg“ gestoppt, bis zu 250 000 Arbeitslose im Jahresdurchschnitt weniger
gezählt und gut 100 000 neue Beschäftigungsverhältnisse neu geschaffen wer-
den. Anstatt der erhofften Erfolge und einer Entlastung der Beitragszahler
erweist sich insbesondere der Virtuelle Arbeitsmarkt (VAM) als Millionengrab.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2670

Nach der ersten Ausschreibung wurde für den VAM noch mit Kosten in Höhe
von 35 Mio. Euro gerechnet. Mittlerweile geht die neue Führung der Bundes-
agentur für Arbeit von Gesamtkosten von mindestens 165 Mio. Euro aus.
Hinzu kommen die Beitragsmittel, die der ehemalige BA-Vorsitzende, Florian
Gerster, für Kommunikationsberatung unter Verstoß gegen das Vergaberecht
vergeben hat.
Fünftens sollten jugendliche Arbeitslose über Ausbildungszeitwertpapiere ge-
fördert und in den Arbeitsmarkt integriert werden. Bis heute hat die Bundes-
regierung keinerlei Initiative ergriffen, um dieses Versprechen auch nur in An-
sätzen zu verwirklichen.
Sechstens sollte nach dem Hartz-Konzept ein „Masterplan“ beschlossen
werden, um die „Profis der Nation“ zur Schaffung von mehr Beschäftigung
anzuregen. Der dramatische Beschäftigungsrückgang zeigt, dass auch hier
lediglich weitere 50 Mio. Euro aus Steuermitteln ohne erkennbare Erfolge ver-
braucht worden sind.
Das Scheitern des gesamten Hartz-Konzeptes reiht sich damit nahtlos in die
ebenfalls desaströsen Ergebnisse der rot-grünen Finanzpolitik, dem Versagen in
den sozialen Sicherungssystemen, dem politischen Offenbarungseid insbeson-
dere für Ostdeutschland und dem Maut-Skandal ein. In keinem wirtschafts- und
beschäftigungsrelevanten Bereich ist es der Bundesregierung gelungen, die
Weichen tatsächlich auf mehr Wachstum und mehr Arbeitsplätze zu stellen. Im
Gegenteil. Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes leiden unter
den fatalen Auswirkungen der rot-grünen Politik. Viele Millionen Arbeitslose
finden keine Beschäftigung und sind gegen ihren Willen auf Sozialtransfers an-
gewiesen. Viele Hunderttausend junge Menschen haben kaum eine Chance auf
einen betrieblichen Ausbildungsplatz, müssen in Staatseinrichtungen Vorberei-
tungskurse absolvieren, ohne dadurch eine echte Lehrstellenperspektive und
eine Chance für einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. Rund
27 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte müssen durch hohe
Beiträge für die Sozialkassen und Steuern für die rot-grünen Fehlleistungen
aufkommen und so eine Reduzierung ihrer verfügbaren Einkommen hin-
nehmen. Gleichzeitig erwirtschaften lediglich ein Drittel aller Unternehmen
überhaupt noch Gewinne, ein Drittel geht plusminus Null aus dem Geschäfts-
jahr und ein Drittel aller Unternehmen schreibt sogar rote Zahlen.
Es ist zutiefst besorgniserregend, dass deutsche Unternehmen – aufgrund von
Standortnachteilen in Deutschland – in den kommenden Jahren jährlich rund
50 000 Arbeitsplätze im Ausland schaffen wollen. Anstatt mit positivem Elan
und Engagement in unser Land zu kommen, kehren immer mehr Leistungs-
träger Deutschland den Rücken zu.
Die Bundesregierung darf diese Abwärtsspirale nicht weiter tatenlos hinneh-
men. Sie muss das Scheitern ihrer Politik eingestehen, um so den Weg für einen
Neuanfang freizumachen. Die Union hat hierfür klare und erfolgversprechende
Alternativen auf den Tisch gelegt. Es ist Zeit, dass diese Vorschläge umgesetzt
werden. Es ist Zeit für Taten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. ihr Scheitern in der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Finanz-, Verkehrs- und So-

zialpolitik einzugestehen und damit die Voraussetzung für einen Neuanfang
in allen beschäftigungsrelevanten Politikbereichen zu ermöglichen;

2. die deutsche Wirtschaft – sowohl den Mittelstand als auch die Großbetriebe –
bei Steuern, Abgaben und Bürokratiekosten nachhaltig und spürbar zu entlas-
ten;

Drucksache 15/2670 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3. ein Konzept mit speziellen Vorschlägen vorzulegen, wie die Wirtschafts-
und Beschäftigungssituation der neuen Länder signifikant und dauerhaft
verbessert werden kann. Hierzu zählen u. a. eine rasche und konsequente
Verbesserung der Infrastruktur – insbesondere der Verkehrswege – sowie
eine effiziente und effektive Struktur- und Regionalförderung auf natio-
naler wie europäischer Ebene auch über die aktuelle Förderperiode von
2006 hinaus;

4. einen echten Neuanfang in der Steuerpolitik zu ermöglichen. Deutschland
braucht ein neuformuliertes Einkommensteuergesetz. Im Zentrum steht die
dringend notwendige Steuervereinfachung. Steuervergünstigungen und
Subventionen müssen abgebaut, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
beseitigt werden. Damit Steuervereinfachung nicht zu flächendeckender
Steuererhöhung führt, müssen auch die Steuersätze entsprechend gesenkt
werden. Nur in diesem Zweiklang wird unser Steuerrecht einfacher,
gerechter und leistungsfördernder. Der Eingangssteuersatz soll 12 Prozent
betragen und der Höchstsatz von 36 Prozent bei einem Einkommen von
45 000 Euro/90 000 Euro (ledig/verheiratet) erreicht werden;

5. dem Versprechen des Bundeskanzlers vom 14. März 2003 Taten folgen zu
lassen und eine gesetzliche Grundlage für betriebliche Bündnisse für
Arbeit zu schaffen;

6. im Tarifvertragsgesetz klarzustellen, dass es Unternehmen möglich ist,
Langzeitarbeitslose im ersten Jahr ihrer Beschäftigung unter Tarif zu ent-
lohnen;

7. das Kündigungsschutzgesetz für Neueinstellungen bei Unternehmen, die
weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, auszusetzen und eine Options-
regel gemäß dem Arbeitsmarktmodernisierungsgesetz (Bundestagsdruck-
sache 15/1182) auf den Weg zu bringen. Bei Neueinstellungen muss eine
Befristung bis zu vier Jahre möglich sein;

8. zu weit gehende Regelungen im Gesetz über Teilzeit und befristete
Arbeitsverhältnisse vom 21. Dezember 2001 auf das sinnvolle Maß zu
beschränken und dabei insbesondere den generellen Teilzeitanspruch auf
notwendige Betreuung von Familienangehörigen zu reduzieren. Der
Anspruch auf Teilzeit soll in Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten
keine Anwendung finden;

9. den Pro-rata-temporis-Grundsatz bei der Berücksichtigung von Teilzeitbe-
schäftigten bei Schwellenwerten für alle arbeitsrechtlichen Gesetze und
Verordnungen festzuschreiben;

10. die kostentreibenden Teile des Gesetzes zur Reform des Betriebsverfas-
sungsgesetzes zurückzunehmen;

11. klarzustellen, dass der Anspruch von Leiharbeitnehmern auf gleiche Ar-
beitsbedingungen und das gleiche Arbeitsentgelt erst nach zwölf Monaten
Beschäftigung greift;

12. die Anreize zur Frühverrentung abzuschaffen. Hierzu muss u. a. die Alters-
teilzeitförderung ebenso aufgehoben werden wie der erleichterte Bezug
von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose;

13. den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung durch Einsparungen bei der Bun-
desagentur für Arbeit schrittweise von derzeit 6,5 Prozent auf 5 Prozent zu
senken. Hierzu sind u. a. die Arbeits- und Strukturanpassungsmaßnahmen
in den alten Ländern vollständig zu streichen, die Mittel für PSA und „Ich-
AGs“ einzustellen sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung,
Trainingsmaßnahmen und Eingliederungszuschüsse so effizient und effek-
tiv wie möglich zu gestalten;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2670

14. das Arbeitszeitgesetz für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten entsprechend
der EU-Richtlinie zu flexibilisieren;

15. das Arbeitsstättenrecht für Kleinbetriebe mit bis zu 20 Beschäftigten mit
großzügigen Ausnahmeregelungen zu versehen;

16. Kleinbetriebe mit nicht mehr als 20 Beschäftigten grundsätzlich von statis-
tischen Auskunftspflichten zu befreien, es sei denn, die Daten werden in
automatisierten Verfahren erhoben und abgerufen;

17. die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Berechnungs-, Aufzeich-
nungs- und Meldepflichten zu reduzieren, zu vereinfachen und zu verein-
heitlichen. Kleinunternehmen sind vom Verwaltungsaufwand bei der Ab-
führung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge umfassend zu
entlasten;

18. Kleinbetriebe von der Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften
und Betriebsärzten zu entbinden;

19. das Jugendarbeitsschutzgesetz so anzupassen, dass damit die Anreize zur
Einstellung von Jugendlichen und der Aufbau von Lehrstellen verbessert
werden;

20. auf die Tarifpartner einzuwirken, um potentielle Einstellungs- und Lehr-
stellenhemmnisse für junge Menschen in den Tarifverträgen abzubauen;

21. die Deregulierung bei den Ausbildungsverordnungen weiter voranzutrei-
ben. Insbesondere müssen weitere Ausbildungsgänge für theorieentlastete
Berufe geschaffen werden. Sollte hierzu kein Konsens der Sozialpartner
erreicht werden, muss das zuständige Ministerium entsprechende Entschei-
dungen treffen;

22. die Pläne zur Erhebung einer Ausbildungsplatzabgabe, zur massiven Er-
höhung der Erbschaftsteuer und zur Wiederbelebung der Vermögensteuer
endgültig einzustellen;

23. die Investitionskraft der Kommunen durch eine umfassende Gemeinde-
finanzreform zu stärken;

24. die Rechtsaufsicht in der Bundesagentur für Arbeit intensiver wahrzuneh-
men, um endlich einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Bei-
tragsmitteln zu gewährleisten;

25. die Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Aufbau eines Niedriglohn-
sektors zu schaffen, der auch so genannte einfache Tätigkeiten wieder
attraktiv macht. Hierzu gehört auch, dass denjenigen, die auf dem Arbeits-
markt keine Beschäftigung finden, Beschäftigungsmöglichkeiten – vorran-
gig auf dem ersten Arbeitsmarkt – angeboten werden müssen. Empfänger
von Arbeitslosengeld II, die solche Beschäftigungsangebote nicht anneh-
men, sollen nur noch stark reduzierte Leistungen erhalten;

26. seriöse Vorschläge vorzulegen, wie der Forschungsstandort Deutschland
wieder zu einem weltweit führenden Qualitätsmerkmal unseres Landes
wird;

27. ein umfassendes Konzept zur Energiepolitik vorzulegen, das den energie-
intensiven Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb nachhaltig
stärkt;

28. die Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht auf die Veränderung von Sanktio-
nen zu beschränken, sondern durch ein Maßnahmenbündel zu begegnen,
das auch die Ursachen der Schattenwirtschaft – insbesondere die hohe
Belastung bei Steuern und Abgaben – einbezieht;

29. die Ladenschlusszeiten von Montag bis Samstag vollständig freizugeben;

Drucksache 15/2670 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

30. durch mehr Flexibilität in Form von Öffnungsklauseln der Länder für
strukturschwache Regionen einen Beitrag zu leisten, damit insbesondere in
den deutschen Grenzregionen durch das zumindest zeitlich befristete Ab-
weichen von Bundesgesetzen dem erhöhten Wettbewerbsdruck, der sich
aus der EU-Osterweiterung ergibt, Rechnung getragen werden kann.

Berlin, den 9. März 2004
Karl-Josef Laumann
Dagmar Wöhrl
Norbert Barthle
Veronika Bellmann
Dr. Rolf Bietmann
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Cajus Caesar
Alexander Dobrindt
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Erich G. Fritz
Dr. Michael Fuchs
Dr. Reinhard Göhner
Kurt-Dieter Grill
Ernst Hinsken
Volker Kauder
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Wolfgang Meckelburg
Friedrich Merz
Laurenz Meyer (Hamm)
Dr. Joachim Pfeiffer
Hans-Peter Repnik
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Anita Schäfer (Saalstadt)
Hartmut Schauerte
Johannes Singhammer
Max Straubinger
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.