BT-Drucksache 15/2624

Verschlankung des Vergaberechts

Vom 3. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2624
15. Wahlperiode 03. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Daniel Bahr
(Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen,
Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich
Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald
Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion
der FDP

Verschlankung des Vergaberechts

Im Jahreswirtschaftsbericht 2004 wird die Verschlankung des Vergaberechts als
eine ausgewählte Maßnahme zum Abbau von Bürokratie benannt (Bundes-
tagsdrucksache 15/2405, S. 47). Gemäß einer Antwort des Staatssekretärs im
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), Georg Wilhelm
Adamowitsch, vom 6. Februar 2004 auf die schriftliche Frage 79 der Abgeord-
neten Gudrun Kopp auf Bundestagsdrucksache 15/2512 ist im vergangenen
Jahr eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet worden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann ist die Arbeitsgruppe „Verschlankung des Vergaberechts“ unter Lei-

tung des BMWA eingerichtet worden?
2. Wer ist Mitglied in dieser Arbeitsgruppe?
3. Hat die Arbeitsgruppe schon konkrete Vorschläge zur Verschlankung des

Vergaberechts vorgelegt?
4. Wenn ja, welche?
5. Wann plant die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetz-

entwurf zur „Verschlankung des Vergaberechts“ vorzulegen?
6. Wird die Bundesregierung bei der „Verschlankung des Vergaberechts“ die

Interessen des Mittelstands berücksichtigen und insbesondere für transpa-
rentere Vergabeverfahren und präzisere Vorgaben für losweise Vergaben sor-
gen?

7. Plant die Bundesregierung auch die Forderung des rot-grünen Koalitionsver-
trages nach der Berücksichtigung der „tatsächlichen Förderung der Gleich-
stellung von Frauen und Männern im Betrieb bei der Vergabeentscheidung
öffentlicher Aufträge“ (siehe Koalitionsvertrag 2002 bis 2006) gesetzlich
aufzugreifen?

Drucksache 15/2624 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
8. Kann nach Auffassung der Bundesregierung die Aufnahme eines solchen
Gleichstellungskriteriums zur Verschlankung des Vergaberechts beitragen?

9. Sind die Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien, nach denen unter anderem
bei der Auftragserteilung in Zukunft Umstände bei der Vergabeentschei-
dung berücksichtigt werden können, die nicht unmittelbar mit der Leistung
zu tun haben, dazu geeignet, das Vergaberecht zu verschlanken?

10. Beabsichtigt die Bundesregierung weitere vergabefremde Kriterien wie Ta-
riftreue, Frauenförderung oder Umweltverträglichkeit generell für das Ver-
gabeverfahren vorzuschreiben?

11. Wird die Bundesregierung es Modellregionen über Öffnungsklauseln ge-
statten, vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu treffen?

12. Inwieweit wird auf Bundesebene von der Möglichkeit des Einsatzes elek-
tronischer Beschaffungssysteme schon Gebrauch gemacht?

13. Hat der Einsatz elektronischer Beschaffungssysteme bereits zur Verein-
fachung des Vergabeverfahrens geführt?

14. Können nach Auffassung der Bundesregierung der Verzicht auf vom Bun-
desrecht abweichende landesgesetzliche Regelungen das Vergaberecht ver-
schlanken?

15. Wird sich die Bundesregierung zum Beispiel im Rahmen der Wirtschafts-
ministerkonferenz oder bei anderen Gelegenheiten dafür einsetzen, dass
Vergaberegelungen der Länder abgeschafft werden?

16. Plant die Bundesregierung eine Bündelung der verschiedenen Vergabe-
regelungen zum Beispiel in einem speziellen Vergabegesetz?

17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen Bauindustrie,
dass eine Abschaffung der Vergabeordnung (VOB/A) für öffentliche
Bauaufträge und deren Ersatz durch eine Rechtsverordnung mehr statt
weniger Bürokratie bedeuten würde (Presseinformation 22/2003 des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie vom 15. April 2003)?

18. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag zu Änderungen des Ver-
gaberechts unter 3.2.3. im „Positionspapier zur Situation und den Zu-
kunftsperspektiven der Bauwirtschaft in Deutschland“ (vgl. Ausschuss-
drucksache 15 (14) 75)?

Berlin, den 3. März 2004
Birgit Homburger
Gudrun Kopp
Rainer Brüderle
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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