BT-Drucksache 15/2515

Durchführung messtechnischer Prüfungen von Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräten

Vom 11. Februar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2515
15. Wahlperiode 11. 02. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Rainer Funke, Rainer
Brüderle, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga
Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael
Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt,
Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun
Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Hans-
Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Durchführung messtechnischer Prüfungen von Funkanlagen und
Telekommunikationsendgeräten

Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
(FTEG) regelt das Inverkehrbringen und Betreiben von Funkanlagen und Tele-
kommunikationsendeinrichtungen sowie die gegenseitige Anerkennung ihrer
Konformität. Dabei handelt es sich um die Umsetzung europäischer Richtlinien
u. a. mit dem Ziel, ein einheitliches europäisches Konformitätsbewertungs-
system einzuführen. Die Überprüfung der Konformität von im Markt befind-
lichen Geräten verbleibt nach diesem Gesetz in der Verantwortung des jeweili-
gen Mitgliedslandes. Die Durchführung der Marktüberwachung obliegt in
Deutschland der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP). Die RegTP führt die für die Marktüberwachung notwendigen mess-
technischen Untersuchungen für Funk, EMV und Gesundheitsparameter in
eigenen Labors durch.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wer ist für die Durchführung der Marktüberwachung in den anderen EU-

Ländern zuständig?
2. Wer (private akkreditierte oder staatliche Labors) führt die messtechnischen

Prüfungen in den anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union durch?
3. Waren bei der RegTP Neuinvestitionen notwendig, um die messtechnischen

Untersuchungen in vollem Umfang durchzuführen?
4. Sind darüber hinaus weitere Investitionen der RegTP notwendig, um die

messtechnischen Untersuchungen in vollem Umfang durchzuführen?
5. Wenn ja, wie hoch liegen die Investitionskosten?
6. Wie hoch liegen die Betriebskosten der Labors der RegTP?

Drucksache 15/2515 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland private akkre-
ditierte Labors, die diese Messungen durchführen könnten?

8. Sieht die Bundesregierung grundsätzlich eine Gefahr für die Unabhängig-
keit der Messergebnisse, wenn die Messungen durch private Labors durch-
geführt würden?

9. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung konkrete Anhaltspunkte da-
für, dass private Labors ihre Messergebnisse an Dritte weitergeben könnten
oder dass die Unabhängigkeit der akkreditierten Labors begründet infrage
gestellt werden muss?

10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die
messtechnischen Prüfungen durch private Labors effizienter geleistet wer-
den könnten als durch die RegTP?

11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Bundesrechnungshof
die technischen Beschaffungsvorhaben der RegTP überprüft?

12. Wenn ja, gibt es schon Ergebnisse einer solchen Überprüfung?

Berlin, den 11. Februar 2004
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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