BT-Drucksache 15/2490

Abschaffung der Schaumweinsteuer

Vom 10. Februar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2490
15. Wahlperiode 10. 02. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Otto Bernhardt, Peter Bleser,
Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gitta Connemann, Leo Dautzenberg,
Albert Deß, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach, Ralf Göbel,
Helmut Heiderich, Ursula Heinen, Uda Carmen Freia Heller, Dr. Peter Jahr,
Bernhard Kaster, Julia Klöckner, Manfred Kolbe, Hans Michelbach,
Marlene Mortler, Stefan Müller (Erlangen), Peter Rzepka, Norbert Schindler,
Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Christian Freiherr von Stetten,
Thomas Strobl (Heilbronn), Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Abschaffung der Schaumweinsteuer

In Österreich wird mit der Steuerreform 2005 der Steuersatz für die Schaum-
weinsteuer auf Null gesenkt. Damit wird in Österreich eine Bagatellsteuer
de facto abgeschafft. Erwartet werden von dieser Maßnahme Absatzsteigerun-
gen, die Verringerung vonWettbewerbsverzerrungen und der Erhalt vonArbeits-
plätzen. In Deutschland wird die Schaumweinsteuer gleichwohl weiter erhoben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich das Aufkommen der in Deutschland erhobenen Schaumwein-

steuer in den letzten fünf Jahren entwickelt?
2. Wie hoch ist der mit der Erhebung der deutschen Schaumweinsteuer verbun-

dene Personal-, Verwaltungs- und Kostenaufwand der öffentlichen Verwal-
tung?

3. Welchen Personal-, Verwaltungs- und Kostenaufwand löst die Erhebung der
deutschen Schaumweinsteuer in den betroffenen Unternehmen aus?

4. Wäre eine Senkung des deutschen Schaumweinsteuersatzes auf Null oder
eine Abschaffung des deutschen Schaumweinsteuergesetzes rechtlich zu-
lässig?

5. In welchen gegenwärtigen und künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union wird eine Schaumweinsteuer oder eine vergleichbare Steuer erhoben?

6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Erhebung der deutschen
SchaumweinsteuerWettbewerbsverzerrungen auslöst, und wenn nein, warum
nicht?

7. Plant die Bundesregierung die Senkung des Schaumweinsteuersatzes auf
Null, und wenn nein, warum nicht?

8. Entfaltet die Schaumweinsteuer nach Auffassung der Bundesregierung
Lenkungswirkungen?

Drucksache 15/2490 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
9. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Erhebung der Schaumweinsteuer
angesichts der nicht konsequenten Ausgestaltung der Alkoholsteuern?

Berlin, den 9. Februar 2004
Dr. Michael Meister
Heinz Seiffert
Otto Bernhardt
Peter Bleser
Peter H. Carstensen (Nordstrand)
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Albert Deß
Georg Fahrenschon
Klaus-Peter Flosbach
Ralf Göbel
Helmut Heiderich
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Dr. Peter Jahr
Bernhard Kaster
Julia Klöckner
Manfred Kolbe
Hans Michelbach
Marlene Mortler
Stefan Müller (Erlangen)
Peter Rzepka
Norbert Schindler
Bernhard Schulte-Drüggelte
Kurt Segner
Christian Freiherr von Stetten
Thomas Strobl (Heilbronn)
Elke Wülfing
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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