BT-Drucksache 15/249

Belastungen von kleinen und mittleren Unternehmen durch überhöhte Strompreise

Vom 18. Dezember 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/249
15. Wahlperiode 18. 12. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Dr. Christian Eberl, Daniel
Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan,
Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina
Lenke, Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Belastungen von kleinen und mittleren Unternehmen durch
überhöhte Strompreise

Die Liberalisierung des Energiemarktes hat zu teilweise erheblichen Strom-
preissenkungen geführt. Hieraus wird verschiedentlich geschlossen, dass die
bereits vor der Liberalisierung durch energierechtliche Regelungen vorgese-
hene möglichst preisgünstige Energieversorgung nicht immer stattgefunden
habe. So sei beispielsweise seitens einzelner Energieversorgungsunternehmen
mittels unterschiedlicher Messmethoden für manche Kunden eine ungünstigere
Stromkostenberechnung vorgenommen worden. Zu den Leidtragenden gehör-
ten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es zu, dass ein Energieversorger im Sommer 2001 vom Landgericht

Berlin rechtskräftig dazu verurteilt wurde, einem Stromkunden gezahlte
Stromkosten zu erstatten, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung
dies?

2. Sind der Bundesregierung über den konkreten Fall hinaus vergleichbare
Urteile bekannt, und wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese?

3. Trifft es zu, dass Energieversorgungsunternehmen ohne gerichtliche Ausein-
andersetzungen kleineren gewerblichen Tarifkunden aufgrund gemeinsamer
Einflussnahme von Energieberatungsagenturen und Handwerkskammern ge-
zahlte Stromkosten erstattet haben?

4. Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
5. Sind der Bundesregierung (weitere) Projekte zwischen organisierten Interes-

senvertretern von KMU und Energieberatungsagenturen bekannt, im Rah-
men derer überhöhte Rechnungssummen ermittelt und mit Energieversor-

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gern über die Erstattung gezahlter überhöhter Stromrechnungen Einigung
erzielt werden konnte?

6. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für KMU, deren
entsprechende Interessen gegenüber Energieversorgern – im Rahmen beste-
hender Energieversorgungsverträge – geltend zu machen und durchzuset-
zen?

7. Wie wirken sich die vielfältigen Beschlüsse der Bundesregierung z. B. zur
Ökosteuer und zur Förderung regenerativer Energien auf die Strompreise für
Tarifkunden aus, insbesondere im Vergleich zu den mit der durch die Libera-
lisierung des Energiemarktes erzielten Preissenkungen?

Berlin, den 17. Dezember 2002
Birgit Homburger
Gudrun Kopp
Dr. Christian Eberl
Daniel Bahr (Münster)
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Christel Happach-Kasan
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb

Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Markus Löning
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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