Vom 11. Februar 2004
Deutscher Bundestag Drucksache 15/2488
15. Wahlperiode 11. 02. 2004
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP
– Drucksache 15/1971 –
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts
(Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG)
2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/2403 –
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts
(Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG)
Drucksache 15/2488 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Heinz Köhler, Norbert Barthle, Alexander Bonde
und Otto Fricke
Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt, das
Kostenrecht transparenter und einfacher zu gestalten sowie
die Gerichts- und Anwaltsgebühren und die Entschädigungs-
sätze für Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetsche-
rinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen, Übersetzer, ehrenamt-
liche Richterinnen und ehrenamtliche Richter anzuheben.
Die Neuordnung der Gerichtsgebühren führt bei den
Ländern zu Mehreinnahmen in einer Größenordnung von
ca. 111 Mio. Euro, beim Bund zu Mehreinnahmen von
ca. 2 Mio. Euro. Soweit den Gemeinden landesrechtlich
keine Gebührenfreiheit zusteht, führt die Neuordnung der
Gerichtsgebühren bei den Kommunen zu Mehrbelastungen,
die im Einzelfall von der Art und dem Verlauf des gericht-
lichen Verfahrens abhängig sind.
Durch die Neuordnung des Rechtsanwaltsvergütungs-
rechts, der Vergütung von Sachverständigen, Dolmetsche-
rinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern
sowie der Entschädigung von Zeuginnen, Zeugen, ehren-
amtlichen Richterinnen und Richtern entstehen den Ländern
Mehrausgaben in Höhe von ca. 107 Mio. Euro. Dem Bund
entstehen Mehrausgaben von rund 1 Mio. Euro.
Der Wegfall des Ost-Abschlags führt für die neuen Länder
zu Mehreinnahmen von ca. 24 Mio. Euro.
Für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungs-
träger steigen die Kosten für die Inanspruchnahme von an-
waltlichen Dienstleistungen je nach Art und Umfang der In-
anspruchnahme.
Die Entwürfe wirken sich auf die Kosten der Wirtschaft und
für soziale Sicherungssysteme entsprechend dem Umfang
der Inanspruchnahme von Gerichten und anwaltlichen
Dienstleistungen aus. Im Bereich der nichtforensischen Tä-
tigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten hängt
die Auswirkung auch davon ab, in welchem Ausmaß von
der Möglichkeit der Gebührenvereinbarung Gebrauch ge-
macht wird.
In einigen Bereichen tritt keine Verteuerung ein beziehungs-
weise ist mit einem Sinken der Preise zu rechnen. Tenden-
ziell sind Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere
auf das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten, vor allem im
Bereich der Rechtsschutzversicherungen. Die Auswirkun-
gen können aber nicht quantifiziert werden.
Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe einver-
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Rechtsausschuss keine Änderungen mit we-
sentlichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.
Berlin, den 11. Februar 2004
Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender
Dr. Heinz Köhler
Berichterstatter
Norbert Barthle
Berichterstatter
Alexander Bonde
Berichterstatter
Otto Fricke
Berichterstatter