BT-Drucksache 15/246

Förderung von außerschulischem Nachhilfeunterricht für Grundschulkinder durch den Garantiefonds Schul- und Bildungsbereich

Vom 18. Dezember 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/246
15. Wahlperiode 18. 12. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Christoph Hartmann (Homburg),
Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), Ernst
Burgbacher, Jörg van Essen, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann,
Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto
(Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Förderung von außerschulischem Nachhilfeunterricht für Grundschulkinder
durch den Garantiefonds Schul- und Bildungsbereich

Nach den Richtlinien zum Garantiefonds Schul- und Bildungsbereich (RL-GF-
SB) ist eine Förderung durch den Garantiefonds für außerschulischen Nachhil-
feunterricht im Hinblick auf den Erwerb der deutschen Sprache bei Schülerin-
nen und Schülern, die mit ihren Familien als Aussiedler aus dem Bereich der
früheren Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) zugewandert sind, für
Schulpflichtige ab Klassenstufe 5 möglich. Das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hatte mit Erlass vom 14. August 2000
festgelegt, dass darüber hinaus auch die Förderung von Grundschulkindern der
Klassenstufen 1 bis 4 möglich ist.
Die Garantiefondsmittel wurden im laufenden Haushaltsjahr nicht unerheblich
verringert. Dadurch kam es zum Abbruch sehr erfolgreicher Integrationsmaß-
nahmen bei Grundschulkindern. Selbst für bereits bewilligte Integrations-
sprachkurse in Vollzeit steht nicht fest, ob sie bis zum Ende des Schuljahres
2002/2003 finanziert werden können.
Dies steht in offensichtlichem Widerspruch zu der häufig erklärten Absicht der
Bundesregierung, gerade sprachliche Integration so früh wie möglich einsetzen
zu lassen. Diese Absicht muss selbstverständlich auch für Aussiedlerkinder gel-
ten. Die PISA-Untersuchung hat gezeigt, wie bedeutsam die sprachliche Inte-
gration im Hinblick auf Chancengerechtigkeit, aber auch im Hinblick auf das
Ausschöpfen des Begabungspotentials der Zugewanderten ebenso wie der Aus-
siedler und Aussiedlerinnen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der sprachlichen Integration

von Zuwanderer- und Aussiedlerkindern bei und wie ordnet sich dies in das
Gesamtkonzept der Zuwanderung ein?

2. Welche Gründe haben das BMFSFJ bewogen, zwischen Sprachanfängern
der Klassen 1 bis 4 und der Klassenstufen 5 und 6 zu unterscheiden und im

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Hinblick auf die sprachliche Integration der Kinder vordringlich die zweite
genannte Gruppe zu fördern?

3. Warum wurden die pädagogischen Grunderkenntnisse, dass Sprachförde-
rung und sprachliche Integration so früh wie möglich ansetzen sollten, in den
Richtlinien des Garantiefonds nicht hinreichend berücksichtigt?

4. Wie ist die Förderung der sprachlichen Integration für Kinder und Jugend-
liche durch außerschulische Maßnahmen in Zukunft unter den Bedingungen
des Zuwanderungsgesetzes geplant?

5. Wie ist die Anschlussfinanzierung der unter den Bedingungen des Garan-
tiefonds begonnen Fördermaßnahmen im Haushaltsjahr 2003 gesichert?

6. Welche Pläne bestehen, die Richtlinien unter den Bedingungen des Zuwan-
derungsgesetzes im Lichte der Erkenntnisse der PISA-Studie so zu fassen,
dass außerschulische Fördermaßnahmen so früh und so effektiv wie möglich
greifen?

7. Welche finanzielle Ausstattung ist für außerschulische Integrationskurse, die
in den vergangenen Jahren durch den Garantiefonds gefördert worden
wären, für die Zukunft vorgesehen?

8. Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, den betroffenen Fami-
lien und den Schulen und Institutionen, die sprachliche Integrationsmaßnah-
men anbieten, Planungssicherheit insbesondere für das kommende Jahr zu
gewähren?

Berlin, den 17. Dezember 2002
Horst Friedrich (Bayreuth)
Christoph Hartmann (Homburg)
Cornelia Pieper
Ulrike Flach
Birgit Homburger
Daniel Bahr (Münster)
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Dr. Heinrich L. Kolb

Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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