BT-Drucksache 15/2434

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -15/1888- Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG)

Vom 28. Januar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2434
15. Wahlperiode 28. 01. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/1888 –

Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung
von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland
(Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz – RüstAltFG)

A. Problem
In ganz Deutschland gehen mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Ende des
Zweiten Weltkrieges weiterhin von Fliegerbomben und anderer Kriegsmunition
erhebliche Gefahren aus.
Besonders stark betroffene Länder sind mit dieser Situation hoffnungslos über-
fordert. In Brandenburg beispielsweise werden nach Schätzungen des Innen-
ministeriums auf 400 000 ha der Landesfläche noch Bomben, Granaten und
Minen aus dem Zweiten Weltkrieg vermutet.
Eine Kostenübernahme durch den Bund scheidet bisher nach der vom Bund als
ausreichend bezeichneten Staatspraxis aus, wenn es sich nicht um „reichs-
eigene“ Munition, sondern um Kampfmittel der früheren Alliierten handelt.
Ziel des Gesetzes ist es, eine Bundesfinanzierung der Bergung und Vernichtung
auch alliierter Munition zu erreichen.

B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/1888.

D. Kosten
Die Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/2434 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1888 abzulehnen.

Berlin, den 28. Januar 2004

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Walter Schöler
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Dr. Günter Rexrodt
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2434

Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Walter Schöler, Anja Hajduk und
Dr. Günter Rexrodt

I. Überweisung
In seiner 75. Sitzung am 13. November 2003 hat der Deut-
sche Bundestag den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1888
dem Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung und
an den Verteidigungsausschuss sowie an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Bundesrat hatte jeweils 1992 und 1997 Initiativen für
ein Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz beschlossen, die
dann aber von der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen
Bundestages abgelehnt wurden.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist das Ergebnis der Überar-
beitung eines 2001 vom Bundesrat beim Deutschen Bundes-
tag eingebrachten Gesetzentwurfs (Drucksache 14/7464).
Dieser ist in der 14. Wahlperiode des DeutschenBundestages
nicht mehr zur Abstimmung gelangt und damit der Diskonti-
nuität anheim gefallen.
Am 15. Mai 2002 hatte allerdings der Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages im Rahmen einer öffentlichen
Anhörung über den Gesetzentwurf des Bundesrates stattge-
funden. Hinsichtlich der Ergebnisse der öffentlichen Anhö-
rung wird auf das Protokoll über die 105. Sitzung des Haus-
haltsausschusses (14. Wahlperiode) verwiesen.
Ziel des Gesetzentwurfes auf Drucksache 15/1888 ist es, die
Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von Rüs-
tungsaltlasten zu regeln.
Der neue Gesetzentwurf enthält
– eine den neuen Erkenntnissen angepasste Begriffsbe-

stimmung, die die Feststellung ermöglicht, welcher
Sachverhalt als Rüstungsaltlast anzusehen ist,

– eine Bestimmung, für welche Maßnahmen in Bezug auf
Rüstungsaltlasten die Finanzierung geregelt werden soll,

– Regeln der Planung, der zufolge die dringlichen Pro-
bleme, die aus Rüstungsaltlasten entstehen, einer schnel-
leren Lösung zugeführt werden und die weniger dringli-
chen Probleme einer späteren Lösung überlassen werden
können,

– eine auf diesen Regeln aufbauende Finanzierungspla-
nung,

– Regeln zur Kostenträgerschaft und
– Festlegungen zum Aufbau einer Belastungsdatei.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1888 hat der Vertei-
digungsausschuss in seiner 28. Sitzung am 14. Januar 2004
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP bei drei Stimmenthaltungen von Mitgliedern der
Fraktion der CDU/CSU, die Vorlage abzulehnen.
In seiner 29. Sitzung am 28. Januar 2004 hat der Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit den Ge-
setzentwurf beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU die Vorlage
abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse imHaushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf des Bundes-
rates – Drucksache 15/1888 – in seiner 40. Sitzung am
28. Januar 2004 abschließend beraten und dabei dem Deut-
schen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Gesetzentwurf
abzulehnen.

Berlin, den 28. Januar 2004
Steffen Kampeter
Berichterstatter

Walter Schöler
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Dr. Günter Rexrodt
Berichterstatter

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