BT-Drucksache 15/2415

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Wolfgang Bosbach, Dr. Wolfgang Schäuble, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/301- Verbot des Klonens mit menschlichen Embryonen weltweit durchsetzen

Vom 28. Januar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2415
15. Wahlperiode 28. 01. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Wolfgang Bosbach,
Dr. Wolfgang Schäuble, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/301 –

Verbot des Klonens mit menschlichen Embryonen weltweit durchsetzen

A. Problem
Jedes Herstellen menschlicher Embryonen durch Zellkernübertragung in eine
entkernte Eizelle (Klonen) ist unabhängig von der dazu genutzten Technik und
dem damit verfolgten Zweck unvereinbar mit der universell gültigen Men-
schenwürde, deren Schutz Artikel 1 der Erklärung der Menschenrechte der Ver-
einten Nationen und Artikel 1 des Grundgesetzes gebieten. Die jetzt bekannten
Formen des Klonens, das reproduktive Klonen und das therapeutische Klonen
bzw. Forschungsklonen, sind bis zu dem Zeitpunkt teilidentisch, in dem die
Entscheidung getroffen wird, ob der neu entstandene Embryo eingepflanzt oder
zur Gewinnung von Stammzellen verwendet werden soll. Die Teilidentität lässt
keine Unterscheidung in ein reproduktives Klonen einerseits und in ein thera-
peutisches oder Forschungsklonen andererseits zu. Ein international verbindli-
ches Klonverbot existiert noch nicht. Eine entsprechende Konvention der Ver-
einten Nationen ist jedoch dringend geboten, um der schnell voranschreitenden
biowissenschaftlichen Forschung die rechtliche Grenze des noch ethisch Zuläs-
sigen vorzugeben. Das Zwei-Stufen-Modell, mit dem die deutsche Bundesre-
gierung in Abstimmung mit Frankreich versucht hat, zunächst eine Konvention
zum Verbot des reproduktiven Klonens und in einem zweiten Schritt Vor-
schläge zur Behandlung anderer Formen des Klonens von Menschen erwogen
werden sollte, ist gescheitert. Wegen des erkennbaren Widerspruchs der
nationalen zur international intendierten Rechtsauffassung sind bei vielen Län-
dern, die das Klonen menschlicher Embryonen ablehnen, Irritationen über die
wirklichen politischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland aufgetreten.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
– sich im Zusammenhang mit den gegenwärtig vertagten Verhandlungen der

Vereinten Nationen über ein Verbot des Klonens (menschlicher Embryonen)
mit allem Nachdruck für eine Vereinbarung einzusetzen, die jede Art des
Klonens menschlicher Embryonen verbietet,

– hierzu eine Verhandlungsposition festzulegen und international zu vertreten,
die mit der deutschen Rechtslage und Rechtsauffassung vollständig und
ohne Möglichkeit der Fehlinterpretation übereinstimmt,

Drucksache 15/2415 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

– deshalb mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Spanien und weiteren
Ländern, die sich bereits für das Verbot jedes Klonens menschlicher Embry-
onen eingesetzt hatten, eine gemeinsame Position zu erarbeiten und durch-
zusetzen.

B. Lösung
1. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/301 mit den Stimmen der

Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU

2. Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2415

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Antrag auf Drucksache 15/301 abzulehnen,
2. folgende Entschließung anzunehmen:

„Der Deutsche Bundestag bestärkt die Bundesregierung in ihrem Bemühen,
trotz der schwierigen internationalenVerhandlungen den am20. Februar 2003
von den Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
verabschiedeten Antrag ‚Neue Initiative für ein internationales Verbot des
Klonens menschlicher Embryonen starten‘ (Bundestagsdrucksache 15/463)
umzusetzen und sich dafür einzusetzen, dass rechtzeitig vor Beginn der weite-
ren Verhandlungen im Herbst 2004 auf einer Konferenz der internationale
Sachstand der medizinischen, juristischen und bioethischen Forschung zu-
sammengetragen wird, um eine einheitliche wissenschaftliche Grundlage für
die Konventionen zu erarbeiten.“

Berlin, den 14. Januar 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Dietmar Nietan
Berichterstatter

Dr. Andreas Schockenhoff
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Drucksache 15/2415 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dietmar Nietan, Dr. Andreas Schockenhoff,
Dr. Ludger Volmer und Harald Leibrecht

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/301 in seiner 66. Sitzung am 16. Oktober
2003 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend und an den Rechtsausschuss, an den Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend, an den Ausschuss für
Gesundheit und Soziale Sicherung, an den Ausschuss für
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, an den Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung so-
wie an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union zur Mitberatung überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 37. Sitzung
am 14. Januar 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU die
Ablehnung.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat den Antrag in seiner 25. Sitzung am 14. Januar
2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU die Ablehnung.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
den Antrag in seiner 49. Sitzung am 14. Januar 2004 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU die Ablehnung.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 30. Sitzung am 14. Januar
2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU die Ablehnung mit
folgendem Zusatz:
„Zugleich bittet er den Ausschuss, die Bundesregierung
trotz der schwierigen internationalen Verhandlungen in ih-
rem Bemühen zu bestärken, den am 20. Februar 2003 von
den Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN verabschiedeten Antrag ,Neue Initiative für ein
internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryo-
nen starten‘ (Bundestagsdrucksache 15/463) umzusetzen
und sich dafür einzusetzen, dass rechtzeitig vor Beginn der

weiteren Verhandlungen im Herbst 2004 auf einer Konfe-
renz der internationale Sachstand der medizinischen, juris-
tischen und bioethischen Forschung zusammengetragen
wird, um eine einheitliche wissenschaftliche Grundlage für
die Konventionen zu erarbeiten.“
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat den Antrag in seiner 22. Sitzung am
12. November 2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU die
Ablehnung.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat den Antrag in seiner 38. Sitzung am 14.
Januar 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU die Ableh-
nung.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
15/301 in seiner 30. Sitzung am 14. Januar 2004 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU die Ablehnung.
Der Auswärtige Ausschuss hat den in der 30. Sitzung am
14. Januar 2004 eingebrachten Antrag der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Der Deutsche Bundestag bestärkt die Bundesregierung in
ihrem Bemühen, trotz der schwierigen internationalen Ver-
handlungen den am 20. Februar 2003 von den Fraktionen
SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verab-
schiedeten Antrag ‚Neue Initiative für ein internationales
Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten‘ (Bun-
destagsdrucksache 15/463) umzusetzen und sich dafür ein-
zusetzen, dass rechtzeitig vor Beginn der weiteren Verhand-
lungen im Herbst 2004 auf einer Konferenz der internatio-
nale Sachstand der medizinischen, juristischen und bioethi-
schen Forschung zusammengetragen wird, um eine
einheitliche wissenschaftliche Grundlage für die Konventio-
nen zu erarbeiten.“
in seiner 30. Sitzung am 14. Januar 2004 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP die Annahme.

Berlin, den 14. Januar 2004
Dietmar Nietan
Berichterstatter

Dr. Andreas Schockenhoff
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

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