BT-Drucksache 15/2326

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Jürgen Gehb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/1096- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gesetz zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf)

Vom 13. Januar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2326
15. Wahlperiode 13. 01. 2004

Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Rött-
gen, Dr. Jürgen Gehb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/1096 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(Gesetz zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf)

A. Problem
Anlass für die Reform des Schuldrechts war die Umsetzung der EG-Richtlinie
1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garan-
tien für Verbrauchsgüter vom 25. Mai 1999. Sie verlangt einen besonderen
Schutz der Verbraucher beim Kauf typischer Gebrauchsgegenstände. Dass vor
allem die Bestimmung des § 444 BGB im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
eine grundsätzliche Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf verursacht, ist
in zahlreichen wissenschaftlichen Aufsätzen in der Fachpresse diskutiert wor-
den. Das Problem wurde auch im Bundesministerium der Justiz erkannt, das im
Januar in einem Schreiben an den Bundesverband der Deutschen Industrie eine
rechtlich unverbindliche Interpretationshilfe zur Bestimmung des § 444 BGB
gab. Damit bleibt die Lösung des Problems jedoch den Gerichten überlassen.
Ein rechtssicherer Zustand ist nur durch eine gefestigte höchstrichterliche
Rechtsprechung erreichbar, die sich erst nach Jahren herausbilden kann und ge-
rade im international ausgerichteten Geschäft des Unternehmenskaufs schwie-
riger zu vermitteln ist als eine klare gesetzliche Regelung. Deswegen ist nach
Auffassung der Fraktion der CDU/CSU eine gesetzliche Klarstellung nötig.

B. Lösung
Der Entwurf zielt darauf ab, die Rechtsunsicherheit im Haftungsrecht bei
Unternehmenskäufen zu beseitigen, die durch das am 1. Januar 2002 in Kraft
getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz entstanden ist. Denn die geltende
Fassung des § 444 BGB verbietet die Beschränkung oder den Ausschluss der
Haftung für solche Fälle, in denen der Verkäufer eine Garantie für die Beschaf-
fenheit einer Sache übernommen hat. Diese Bestimmung stellt das in der Praxis
des Unternehmenskaufs entwickelte und sachgerechte Haftungssystem in
Frage. In Unternehmenskaufverträgen wird in den meisten Fällen die gesetz-
liche Haftung für Sachmängel des verkauften Unternehmens vollständig aus-
geschlossen.

Drucksache 15/2326 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Stattdessen übernimmt der Verkäufer Garantien für bestimmte Umstände – zum
Beispiel Betriebsgenehmigungen oder die Vollständigkeit der offen gelegten
Schuldpositionen –, die bei der vor Unternehmenskäufen üblichen Bestands-
aufnahme („due diligence“) ermittelt wurden, und beschränkt gleichzeitig die
Haftung dafür. In Fachkreisen ist umstritten, ob diese übliche Haftungs-
beschränkung nach der neuen Fassung des § 444 BGB noch möglich ist.
Der Entwurf beschränkt das Verbot, die Haftung für Garantieerklärungen ein-
zuschränken oder auszuschließen, im Einklang mit der EG-Richtlinie auf den
Bereich des Verbrauchsgüterkaufs entsprechend der nach früherer Rechtslage
in § 11 Nr. 11 AGBG geregelten Sachverhalte und auf den konkret vereinbarten
Inhalt der Garantie. Das Verbot, die Haftung wegen arglistig verschwiegener
Mängel zu beschränken oder auszuschließen, bleibt davon unberührt.

C. Alternativen
Beibehaltung der bisherigen Regelung.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2326

Bericht des Vorsitzenden des Rechtsauschusses Andreas Schmidt (Mülheim)

I.
Die Fraktion der CDU/CSU hat gemäß § 62 Abs. 2 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einen Zwi-
schenbericht des Rechtsausschusses über den Stand der Be-
ratungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gesetz zur Beseitigung der
Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf) – Drucksache
15/1096 – beantragt. Die Voraussetzungen für die Bericht-
erstattung liegen vor.

II.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf in seiner
56. Sitzung am 3. Juli 2003 in erster Lesung beraten und zur
federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwie-
sen sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft
und Arbeit, den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft und den Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union.

III.
Die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit und für Ver-
braucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft haben
zu dem Gesetzentwurf bisher noch keine abschließende
Stellungnahme abgegeben.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat die Vorlage in seiner 29. Sitzung am
15. Dezember 2003 abschließend beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP beschlossen, die Ableh-
nung des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

IV.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 25. Sitzung am 24. Sep-
tember 2003 einvernehmlich beschlossen, eine öffentliche
Anhörung durchzuführen. Diese öffentliche Anhörung ist
bisher noch nicht terminiert worden.

Berlin, den 13. Januar 2004

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

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