BT-Drucksache 15/2325

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Caesar, Dr. Wolfgang Götzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/302- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Graffiti-Bekämpfungsgesetz - b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/63- Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz des Eigentums c) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -15/404- Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes -Graffiti-Bekämpfungsgesetzes- (... StrÄndG)

Vom 13. Januar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2325
15. Wahlperiode 13. 01. 2004

Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Caesar,
Dr. Wolfgang Götzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/302 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
– Graffiti-Bekämpfungsgesetz –

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/63 –

Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz des Eigentums

c) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/404 –

Entwurf eines…Strafrechtsänderungsgesetzes – Graffiti-Bekämpfungsgesetz –
(…StrÄndG)

A. Problem
Die Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben zum Ziel,
die sog. Graffiti-Schmierereien an öffentlichen und privaten Hauswänden und
an Einrichtungen der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen sowie der Deut-
schen Bahn AG mit strafrechtlichen Mitteln effektiver zu bekämpfen. Der Ge-
setzentwurf des Bundesrates soll darüber hinaus normverdeutlichend in Rich-
tung auf die meist jugendlichen Täter einwirken und die Aufgabe der Jugend-
und Stadtentwicklungspolitik in der Auseinandersetzung mit dem Phänomen
Graffiti betonen.

Drucksache 15/2325 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Lösung
Die Entwürfe der Fraktionen der CDU/CSU (Drucksache 15/302) und FDP
(Drucksache 15/63) sehen vor, die Tatbestände der Sachbeschädigung und der
gemeinschädlichen Sachbeschädigung um das Merkmal des „Verunstaltens“ zu
erweitern. Der Entwurf der Fraktion der FDP sieht darüber hinaus vor, den Tat-
beständen noch das Merkmal des größeren Beseitigungsaufwandes hinzuzufü-
gen. Die Gesetzentwürfe der beiden Fraktionen wollen unter dem Begriff des
Verunstaltens alle Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes der Sache
erfassen, wobei die Brauchbarkeit bzw. Sachsubstanz der Sache nicht be-
einträchtigt sein muss. „Verunstalten“ soll die nachteilige Veränderung einer
Sache, also auch Bemalen, Beschmutzen oder Beschmieren derselben beinhal-
ten. In Abgrenzung zum bisherigen Recht soll „Verunstaltung“ nicht eine Ein-
wirkung auf die Substanz der Sache voraussetzen, sondern den rechtswidrigen
Eingriff in die durch den Berechtigten gewählte Gestaltung. Lediglich bagatell-
hafte Veränderungen des Erscheinungsbildes sollen unerheblich bleiben.
Der Entwurf des Bundesrates (Drucksache 15/404) schlägt vor, die Tatbestände
der Sachbeschädigung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung um die
Worte „oder das Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen des Eigen-
tümers oder sonst Berechtigten nicht nur unerheblich verändert“ zu ergänzen.
Der Entwurf sieht den Tatbestand der Sachbeschädigung auch dann erfüllt,
wenn die Veränderung dem ästhetischen Empfinden eines Beobachters unter
Umständen mehr entgegenkommt als die ursprüngliche Gestaltung. Der Be-
rechtigte soll davor geschützt werden, dass ihm eine bestimmte Gestaltung der
Sache aufgezwungen wird.

C. Alternativen
Beibehaltung der bisherigen Regelung.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2325

Bericht des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (Mülheim)

I.
Die Fraktion der CDU/CSU hat gemäß § 62 Abs. 2 der
Geschäftsordnung einen Zwischenbericht des Rechtsaus-
schusses über den Stand der Beratungen der Gesetzentwürfe
– Drucksachen 15/302, 15/63 und 15/404 – beantragt. Die
Voraussetzungen für die Berichterstattung liegen vor.

II.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/302 in seiner 22. Sitzung am 30. Januar 2003, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/63 in seiner 17. Sitzung
am 20. Dezember 2002 und den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/404 in seiner 28. Sitzung am 20. Februar 2003 je-
weils in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Innen-
ausschuss und dem Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen überwiesen. Die Vorlagen auf Drucksache
15/302 und 15/404 hat der Deutsche Bundestag zusätzlich
zur Mitberatung dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
und dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und
Jugend überwiesen.

III.
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/302
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
26. Sitzung am10.Dezember 2003 beraten undmit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthal-
tung der Fraktion der FDP beschlossen zu empfehlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage
in seiner 43. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP beschlossen zu
empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend und der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen haben noch keine Stellungnahmen zu dem Ge-
setzentwurf abgegeben.
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/63
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
26. Sitzung am10.Dezember 2003 beraten undmit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat noch keine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abge-
geben.
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/404
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
26. Sitzung am10.Dezember 2003 beraten undmit den Stim-

men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthal-
tung der Fraktion der FDP beschlossen zu empfehlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage
in seiner 43. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetz-
entwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend und der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen haben noch keine Stellungnahmen zu dem Ge-
setzentwurf abgegeben.

IV.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 12. März
2003 beschlossen, zu den Gesetzentwürfen am 21. Mai
2003 eine öffentliche Anhörung durchzuführen. An der An-
hörung haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Hinsichtlich der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Pro-
tokoll der 19. Sitzung des Rechtsausschusses mit den anlie-
genden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.
Die für die 20. Sitzung am 20. Juni 2003 angesetzte Bera-
tung der Gesetzentwürfe wurde einvernehmlich vertagt und
die Durchführung eines erweiterten Berichterstatterge-
sprächs beschlossen.
In der 35. Sitzung am 10. Dezember 2003 beantragte die
Fraktion der SPD erneut die Vertagung der Gesetzentwürfe
bis zur Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs.

PD Dr. Stefan Braum Johann-Wolfgang Goethe-Uni-
versität, Lehrstuhl für Krimino-
logie und Strafrecht, Frankfurt
amMain

Karl-Georg Ernst Oberstaatsanwalt, Berlin
Mario Hein

MarkoMoritz

Kriminaloberrat, Landesschutz-
polizeiamt Berlin
Kriminaloberkommissar,
Landesschutzpolizeiamt Berlin

Dr. Markus Jäger Regierungsdirektor, Staats-
ministerium für Justiz, Dresden

Prof. Dr. Dr. Kristian Kühl Eberhard-Karls-Universität,
Lehrstuhl für Strafrecht, Straf-
prozessrecht und Rechtsphiloso-
phie, Tübingen

Detlef Manger Zentralverband der Haus-,
Wohnungs- und Grund-
eigentümer, Berlin

Norbert Weise Generalstaatsanwalt, Koblenz

Drucksache 15/2325 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Fraktion der SPD begründete den Vertagungsantrag
damit, dass innerhalb der Koalition bisher keine Einigung
darüber erzielt werden konnte, ob eine Neuregelung des
§ 303 Strafgesetzbuch erforderlich sei.
Die Fraktion der CDU/CSU widersprach dem Antrag, da
in dieser Angelegenheit schon seit einem Jahr beraten werde
und dies weder zu einer Einigung auf Seiten der Koalitions-
fraktionen noch gar zur Vorlage eines entsprechenden Ge-
setzentwurfs geführt habe.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte
Zweifel, ob eine gesetzliche Neuregelung des § 303 Straf-
gesetzbuch tatsächlich zu einem Rückgang der Sach-
beschädigungen durch Graffiti – Schmierereien führen
werde.
Der Rechtsausschuss beschloss daraufhin mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP,
die Beratung der Gesetzentwürfe zu vertagen.

Berlin, den 13. Januar 2004

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

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