BT-Drucksache 15/2274

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1959- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des MAD-Gesetzes (1. MADGÄndG)

Vom 19. Dezember 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2274
15. Wahlperiode 19. 12. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (11. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1959 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des MAD-Gesetzes
(1. MADGÄndG)

A. Problem
Das Aufgabenspektrum des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) bei beson-
deren Auslandsverwendungen der Bundeswehr zum Schutz deutscher Bundes-
wehrangehöriger im Einsatzgebiet soll ergänzt werden, um bei Auslandsver-
wendungen der Bundeswehr ein vergleichbares Schutzniveau für die Truppe
und das Bundeswehrkontingent wie im Inland zu erreichen. Die automatisierte
Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Personalführungs- und Infor-
mationssystem der Bundeswehr an den MAD soll auf eine gesicherte Rechts-
grundlage gestellt werden.

B. Lösung
Der MAD wird ausdrücklich beauftragt, auch bei besonderen Auslandsverwen-
dungen der Bundeswehr oder humanitären Maßnahmen die eingesetzten Trup-
penteile abzuschirmen, um die Einsatzbereitschaft und Sicherheit der Angehö-
rigen des deutschen Kontingents zu gewährleisten. Der MAD wird ermächtigt,
bei der Identifizierung betroffener Bundeswehrangehöriger das Personalfüh-
rungs- und Informationssystem der Bundeswehr zu nutzen.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Der Bund, die Länder und die Gemeinden werden nicht mit zusätzlichen Kos-
ten belastet.

Drucksache 15/2274 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten
Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen, ent-
stehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere
das Verbraucherniveau, sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2274

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1959 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 10. Dezember 2003

Der Verteidigungsausschuss
Reinhold Robbe
Vorsitzender

Rainer Arnold
Berichterstatter

Thomas Kossendey
Berichterstatter

Drucksache 15/2274 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Rainer Arnold und Thomas Kossendey

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf – Bundes-
tagsdrucksache 15/1959 – in seiner 75. Sitzung am 13. No-
vember 2003 in erster Lesung beraten und zur federführenden
Beratung an den Verteidigungsausschuss und zur Mitbera-
tung an den Innen- sowie den Rechtsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf hat in erster Linie klar stellenden Cha-
rakter. Er weitet jetzt ausdrücklich das Aufgabenspektrum
des MAD bei besonderen Auslandsverwendungen der Bun-
deswehr auf den Schutz deutscher Bundeswehrkontingente
im Einsatzgebiet aus. Der Gesetzentwurf sieht vor, die deut-
schen Bundeswehrkontingente im Einsatzgebiet wie im In-
land durch den MAD abzuschirmen, um die Einsatzbereit-
schaft und die Sicherheit der Angehörigen des deutschen
Kontingents zu gewährleisten. Dabei arbeitet der MAD eng
mit dem Bundesnachrichtendient (BND) zusammen.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 26. Sitzung
am 10. Dezember 2003 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und bei
einer Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen,
dem Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1959 zuzustimmen.
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 35. Sitzung
am 10. Dezember 2003 beraten und empfiehlt einstimmig,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1959 anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
27. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten. Der Berichter-
statter der Fraktion der SPD begrüßte den neuen Gesetz-
entwurf, der einen besseren Schutz der Soldaten im Aus-
landseinsatz durch den MAD garantiere. Das geänderte Ge-
setz schaffe durch die Möglichkeit des Zugriffs auf die ent-
sprechenden Datenbanken innerhalb Deutschlands mehr
Rechtssicherheit.
Aus Sicht des Berichterstatters der Fraktion der CDU/CSU
hätte man sich eine Gesetzesänderung eher auf der Basis des
ersten Entwurfs vorstellen können. Der neue Entwurf weise
Mängel auf, die man aus Sicht seiner Fraktion hätte beseiti-
gen müssen. Der Hauptmangel bestehe darin, dass die Tätig-
keit der MAD-Mitarbeiter auf die Liegenschaften der Bun-
deswehr im Ausland beschränkt bleiben müsse. Daher be-
stehe keine Möglichkeit, auf einheimische Quellen zurück-
zugreifen. Dadurch hätten sie keine Möglichkeit, durch
bessere Aufklärung einen besseren Schutz der Soldaten zu
erreichen. Aus diesem Grunde könne seine Fraktion dem
Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Der Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
stellte fest, dass die Änderung des MAD-Gesetzes garan-
tiere, dass die im Ausland eingesetzten Bundeswehrsoldaten
den notwendigen Schutz bekämen. Die vorgesehenen Ein-
schränkungen halte er für notwendig; es dürfe keinen zwei-
ten Auslandsnachrichtendienst geben. Wünschenswert wäre
gewesen, wenn der Verteidigungsausschuss sich im Vorfeld
mit der Problematik intensiv befasst hätte.
Seitens der Fraktion der FDP wurde erklärt, dass man dem
Gesetzentwurf grundsätzlich zustimme, obwohl die von der
Regierungskoalition und der Fraktion der CDU/CSU geäu-
ßerten Einwände nachvollziehbar seien.

Berlin, den 10. Dezember 2003
Rainer Arnold
Berichterstatter

Thomas Kossendey
Berichterstatter

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