BT-Drucksache 15/2219

Parkraumbewirtschaftung in die Hand der Städte und Gemeinden

Vom 10. Dezember 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2219
15. Wahlperiode 10. 12. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Birgit Homburger, Horst Friedrich (Bayreuth),
Ernst Burgbacher, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Christoph Hartmann (Homburg), Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch,
Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Parkraumbewirtschaftung in die Hand der Städte und Gemeinden

Die Parkraumbewirtschaftung ist weitgehend bundeseinheitlich geregelt. Im
Rahmen von Deregulierungsbemühungen wurde erst kürzlich die Gebühren-
erhebung und -gestaltung an Parkuhren und Parkautomaten geändert, um im
Bereich der Parkraumbewirtschaftung Bürokratie und aufgesetzte Rahmen-
bedingungen abzubauen. Neueste Überlegungen gehen dahin, die gesamte Park-
raumbewirtschaftung in die Hand der Städte und Gemeinden zu legen. Eine
staatliche Reglementierung dieses Bereiches erscheint nicht erforderlich, da
die Kommunen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung ohnehin in eigener
Verantwortung an den straßenrechtlichen Widmungszweck, den garantierten
Gemeingebrauch und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden sind. Mit
einer regional geregelten Parkraumbewirtschaftung könnte individueller auf die
Probleme jeder einzelnen Kommune reagiert werden.
Die Parkraumbewirtschaftung ist im Straßenverkehrsgesetz und in der Straßen-
verkehrsordnung detailliert geregelt. Die Regelung des Straßenverkehrs gehört
seit jeher zu den staatlichen Aufgaben und nicht zu den Angelegenheiten des
gemeindeeigenen, durch Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) geschütz-
ten Wirkungskreises. Ausgeführt wird sie durch die örtlichen Straßenverkehrs-
behörden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass bundeseinheitliche Regelungen

im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung notwendig sind, und wenn ja,
warum?

2. Gibt es Reformbestrebungen seitens der Bundesregierung, die Regelung der
Parkraumbewirtschaftung in die Hände der Städte und Gemeinden zu geben,
und wenn ja, welche?

3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wie könnte die Parkraumbewirtschaftung nach Ansicht der Bundesregie-

rung in die Hand der Städte und Gemeinden verlagert werden?
5. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung die Verlagerung auf die Kommune

ein Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Subsidiarität?

Drucksache 15/2219 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
6. Welche Regelungen müssten nach Ansicht der Bundesregierung geändert
werden, damit eine Parkraumbewirtschaftung auf kommunaler Ebene
möglich ist?

7. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bei den jetzigen bundeseinheit-
lichen Regelungen der Parkraumbewirtschaftung Probleme bei der Durch-
führung gibt, und wenn ja, welche?

8. Ist der Bundesregierung bekannt, ob hinsichtlich der Auslegung des Bun-
desrechts zur Parkraumbewirtschaftung Rechtsunsicherheit besteht, und
wenn ja, was sind die Hauptprobleme?

9. Sind Städte und Gemeinden nach Ansicht der Bundesregierung finanziell
und personell in der Lage, die Parkraumbewirtschaftung selbstständig zu
regeln und durchzuführen, und wenn nein, warum nicht?

10. Intensiviert nach Ansicht der Bundesregierung die Verlagerung der Park-
raumbewirtschaftung auf die kommunale Ebene auch den Wettbewerb
unter den Kommunen, und wie bewertet die Bundesregierung dieses?

11. Könnten die Kernaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung nach
Artikel 28 Abs. 2 GG auf den Bereich der Parkraumbewirtschaftung aus-
gedehnt werden, und wenn ja, wie könnte eine gesetzliche Regelung aus-
sehen?

12. Glaubt die Bundesregierung, dass Städte und Gemeinden in verantwort-
licher Weise eine eigene Parkraumbewirtschaftung regeln und durchführen
könnten?

13. Welche Maßstäbe würde die Bundesregierung an eine verantwortliche
Parkraumbewirtschaftung stellen?

Berlin, den 3. Dezember 2003
Gisela Piltz
Birgit Homburger
Horst Friedrich (Bayreuth)
Ernst Burgbacher
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Christoph Hartmann (Homburg)
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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