BT-Drucksache 15/2218

Passagierdatensammlungen und Datenschutzrechte

Vom 10. Dezember 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2218
15. Wahlperiode 10. 12. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Daniel Bahr
(Münster), Rainer Brüderle, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting,
Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Passagierdatensammlungen und Datenschutzrechte

Im März 2003 ist ein US-Gesetz in Kraft getreten, das Fluggesellschaften bei
transatlantischen Flügen zur Weitergabe von Passagierdaten an US-Behörden
verpflichtet. Hinzu kommt, dass seit dem 1. Oktober 2003 nur noch Passagiere
mit einem „maschinenlesbaren Pass“ ohne Visum in die USA einreisen dürfen
und Passagiere in naher Zukunft einen Pass mit biometrischen Daten besitzen
müssen. Nach Ansicht des Europäischen Parlaments könnte hierin ein Verstoß
gegen geltendes EU-Datenschutzrecht liegen, da das Ziel der Datenbeschaffung
und -speicherung unklar sei, die Anzahl der weiterzugebenden Daten sowie der
Zeitraum für die Speicherung der Daten übertrieben erscheinen sowie die von
der US-Regierung vorgesehenen Zusagen unzureichend und in einem Gerichts-
verfahren nicht überprüfbar seien. Das Europäische Parlament fordert die EU-
Kommission daher in einer Entschließung vom 9. Oktober 2003 (vgl. Bundes-
ratsdrucksache 857/03) u. a. auf, unverzüglich Verhandlungen über ein inter-
nationales Abkommen einzuleiten, das datenschutzrechtlichen Anforderungen
genügt.
Bei einem Treffen im französischen La Baule am 19. und 20. Oktober 2003
haben die Innenminister von Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien und
Deutschland beschlossen, auch innerhalb der EU-Fluggesellschaften und andere
Transportunternehmen zur Weitergabe von Passagierdaten zu verpflichten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche EU-Bürger und -Unternehmen betreffenden Maßnahmen der US-

Regierung im internationalen Reiseverkehr zur Bekämpfung des Terroris-
mus und schwerer Verbrechen sind der Bundesregierung bekannt?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Maßnahmen im Hinblick auf ihre
Wirksamkeit und im Hinblick auf den Datenschutz?

3. Welche Daten müssen welchen US-Behörden von Fluggesellschaften über-
mittelt werden, und wie lange werden die Daten aufbewahrt?

Drucksache 15/2218 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
4. Welche Zusagen haben die USA der EU im Zusammenhang mit der Ein-
führung einer Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten gegeben,
und welche Rechtsqualität haben diese Zusagen?

5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene
ergriffen, um einen ausreichenden Datenschutz zu gewährleisten?

6. Hat es Gespräche des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Fischer,
und des Bundesministers des Innern, Otto Schily, mit den amerikanischen
Kollegen zu diesem Thema gegeben?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7. Zu welchem Zeitpunkt soll eine Pflicht zur Weitergabe von Passagierdaten
auch innerhalb der EU eingeführt werden?

8. Welches Ziel soll hiermit erreicht werden, und wie beurteilt die Bundesre-
gierung die Verhältnismäßigkeit der Datenerhebung im Hinblick auf diese
Zielsetzung?

9. Welche Daten sollen an welche Behörden weitergegeben werden, und wie
lange sollen die Daten aufbewahrt werden?

10. Wie sollen die betroffenen Personen unterrichtet werden?
11. Welche Mechanismen zur Korrektur möglicher Fehler und welche unab-

hängigen Kontrollorgane sind vorgesehen?
12. Sollen Reisebüros oder Reiseabteilungen in internationalen Konzernen,

deren originäre Aufgabe es ist, den Schutz ihrer Kundendaten zu gewähr-
leisten, verpflichtet werden, die erforderlichen Daten zu sammeln, zu spei-
chern und zu übermitteln?

13. Falls ja, wer soll in diesen Fällen für eventuell fehlerhafte Angaben verant-
wortlich gemacht werden?

14. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung durch die Einführung
von Passagierdatensammlungen?

15. Wer soll diese Kosten tragen?

Berlin, den 9. Dezember 2003
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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