BT-Drucksache 15/2158

Vorlage eines städtebaulichen Berichts

Vom 9. Dezember 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2158
15. Wahlperiode 09. 12. 2003

Antrag
der Abgeordneten Peter Götz, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald,
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber, Norbert Barthle, Renate
Blank, Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Ingrid Fischbach, Dr. Michael Fuchs,
Markus Grübel, Klaus Hofbauer, Volker Kauder, Werner Kuhn (Zingst),
Eduard Lintner, Klaus Minkel, Henry Nitzsche, Günter Nooke, Gero Storjohann,
Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter
und der Fraktion der CDU/CSU

Vorlage eines städtebaulichen Berichts

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Wandel in der Gesellschaft stellt auch veränderte Ansprüche an die bau-
liche Gestaltung des Lebensumfeldes. Nicht immer kann diesen Ansprüchen im
gleichen Tempo durch Baumaßnahmen nachgekommen werden. Erforderliche
städtebauliche Veränderungen sind durch private Investitionen allein oft nicht
umsetzbar.
Daher hat die staatliche Förderung städtebaulicher Maßnahmen in Deutschland
im Sinne des Subsidiaritätsgedanken eine langjährige und erfolgreiche Tra-
dition. Städtebauförderung ist nicht allein Standortförderung. Sie ist von großer
Bedeutung für die soziale Gemeinschaft, für die Wirtschaft und für die Kultur.
Die Ausgestaltung der Städtebaupolitik bedarf einer folgerichtigen Weiterent-
wicklung, in die auch die gewonnenen Erkenntnisse über den regional unter-
schiedlichen Handlungsbedarf einfließen, zumal die Länder starke eigene fach-
liche Kompetenzen haben, die eine verantwortungsvolle Wahrnehmung der
Aufgabe sicherstellen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen städtebaulichen Bericht bis zum 31. März 2004 vorzulegen.
Der Bericht soll:
– Aussagen über den aktuellen städtebaulichen Handlungsbedarf treffen und

aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung hierauf reagiert.
Dabei sind insbesondere die regional unterschiedlichen Herausforderungen
aus den prognostizierten demographischen Entwicklungen auf die Stadtent-
wicklung und die Möglichkeiten des Stadtumbaus zur Problembewältigung
bei Schrumpfungsprozessen in den alten und neuen Ländern darzustellen;

– Aussagen über die Wirksamkeit der Instrumente der bisherigen Städtebau-
förderung – auch im Verhältnis zum Mitteleinsatz – treffen und die Absich-

Drucksache 15/2158 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

ten der Bundesregierung für eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung der
Städtebauförderung darstellen.
Dazu ist eine Einschätzung über den künftigen Förderbedarf zu geben und
dazustellen, wie die Bundesregierung – unter der Voraussetzung einer Fort-
setzung der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommu-
nen – dem Erfordernis nach einer bedarfsgerechten Mittelverteilung durch
messbare Kriterien entsprechen möchte. Dabei sollen auch Mittel einer Ver-
einfachung der Abstimmungsprozesse zwischen Bund und Ländern und
Möglichkeiten einer Flexibilisierung der Städtebauförderung aufgezeigt
werden.

Berlin, den 9. Dezember 2003
Peter Götz
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Georg Brunnhuber
Norbert Barthle
Renate Blank
Hubert Deittert
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dr. Michael Fuchs
Markus Grübel
Klaus Hofbauer
Volker Kauder
Werner Kuhn (Zingst)
Eduard Lintner
Klaus Minkel
Henry Nitzsche
Günter Nooke
Gero Storjohann
Lena Strothmann
Volkmar Uwe Vogel
Gerhard Wächter
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

Begründung
Der Deutsche Bundestag hat im Januar 1976 die Bundesregierung beauftragt,
fortlaufend Berichte zu städtebaulichen Teilfragen und Entwicklungstendenzen
zu erstellen. Der letzte Bericht wurde 1996 dem Deutschen Bundestag vorge-
legt. Es bedarf daher einer aktuellen Berichterstattung der Bundesregierung. Es
stehen über die haushaltsmäßigen und programmatischen Änderungen hinaus
wichtige Entscheidungen über die Zukunft der deutschen Städtebauförderung
an.
Die Diskussion um eine Stärkung der Städtebauförderung und den Anschub des
Stadtumbaus „West“ ist vom Anspruch auf eine stärkere Bedarfsorientierung
getragen. Abgesehen von symptomatischen Beispielen fehlt es jedoch an einer
fundierten und zusammenhängenden Darstellung der Bundesregierung über die
Ergebnisse der Städtebaupolitik und den künftigen städtebaulichen Handlungs-
bedarf gegenüber dem Deutschen Bundestag. Im Haushalt wurden aber bereits

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2158

Weichen durch Verschlagung neuer Programme oder Ansatzänderungen ge-
stellt.
Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Auswirkungen der prognosti-
zierten demographischen Entwicklungen auf den Städtebau. Da diese regional
unterschiedlich verlaufen, muss eine künftige Zielstellung auf Bundesebene
immer differenzierter beschrieben werden. Die nur schleppend in Gang gekom-
menen Rückbaumaßnahmen in den neuen Ländern zeigen, dass notwendige
Reaktionen einen langen Vorlaufprozess haben. Frühzeitige Untersuchungen
können diesen Prozess beschleunigen.
Mit der Einsetzung der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundes-
rat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung ist der Diskussions- und
Entscheidungsprozess über die künftigen Finanzbeziehungen zwischen Bund
und Ländern in Gang gekommen. Der Bericht soll auch Entscheidungsgrundla-
gen für die anstehenden Diskussionen im Deutschen Bundestag bereitstellen.
Er muss aufzeigen, welche städtebaulichen Aufgaben für die verschiedenen
staatlichen Ebenen aus Sicht der Bundesregierung künftig noch bestehen, wie
deren Erfüllung wirkungsvoll organisiert werden und von welcher Ebene die
Erfüllung der Aufgaben künftig geleistet werden kann.
Vor diesem Hintergrund soll der erbetene Bericht die beschriebenen Inhalte
aufweisen und damit eine wichtige Grundlage für die fachliche und politische
Diskussion um die Städtebauförderung in Deutschland werden.

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