Vom 24. November 2003
Deutscher Bundestag Drucksache 15/2072
15. Wahlperiode 24. 11. 2003
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau
zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2004
– Drucksachen 15/1500, 15/1670, 15/1911, 15/1921, 15/1922, 15/1923 –
hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 12 26 Titel 882 01 ‚Zuweisungen für Investitionen an das Land Ber-
lin zur Förderung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt
Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“‘ werden die Erläuterungen wie
folgt ergänzt:
„Es werden keine Mittel zum Abriss des Palastes der Republik aufgewandt.“
Berlin, den 24. November 2003
Dr. Gesine Lötzsch
Petra Pau
Begründung
Der Abbruch des systematisch ruinierten Vorgängerbaus würde ein Unvermögen
offenbaren, mit dem politischen und kulturellen Erbe in der Mitte der Stadt um-
zugehen. Heute beschäftigt sich eine neueGenerationmit demGebäude. Die ers-
ten Projekte seiner Zwischennutzung, die Wiederbegegnung mit dem Palast in
diesemZwischenzustand, waren das kulturelle Ereignis des Sommers.Mit dieser
Zwischennutzung könnte man die Zeit bis zu einemAnschlussprojekt gut füllen.
Die Gefahr besteht, dass mit dem Abriss nicht nur die Ostdeutschen um einen
Identifikationspunkt betrogen werden, sondern auch diejenigen, die mit dem
Humboldt-Forum ein Zukunftsmodell etablieren wollen. Die Zwischennutzung
lohnt sich nur bei einer Dauer von zwei bis drei Jahren. Sie wäre das Pilotprojekt
dafür, in der Mitte der Stadt wieder einen Ort zu schaffen, den man gerne auf-
sucht. Wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ein neues Projekt zu realisie-
ren, sollte sie das Vorhandene nutzen. Das wäre auch ein Gebot der ökonomi-
schenVernunft.MitWerbemitteln oder durch eine künstlerischeGestaltung kann
für ein verträgliches Äußeres des Palastes gesorgt werden.