BT-Drucksache 15/2004

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/1880- Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 12. November 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2004
15. Wahlperiode 12. 11. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/1880 –

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der
Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen
die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen
und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 (2001)
und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

A. Problem
Im Anschluss an die Anschläge von New York und Washington am 11. Septem-
ber 2001 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit seinen Resolutionen
1368 (2001) und 1373 (2001) die Notwendigkeit unterstrichen, die durch terro-
ristische Handlungen verursachten Bedrohungen des Weltfriedens und der in-
ternationalen Sicherheit mit allen Mitteln im Einklang mit der Satzung der Ver-
einten Nationen zu bekämpfen, und die Staaten zu diesem Zwecke zu dringen-
der Zusammenarbeit aufgefordert. Die Bundesregierung hat vor diesem Hinter-
grund auf der Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen,
des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der genannten Resolutionen des
Sicherheitsrates am 7. November 2001 für zunächst zwölf Monate den Einsatz
bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Re-
aktion auf terroristische Angriffe gegen die USA beschlossen, dem der Deut-
sche Bundestag nach Kenntnisnahme einer zu Protokoll gegebenen Erklärung
des Bundesministers des Auswärtigen vom 14. November 2001 (Bundestags-
drucksache 14/7447 vom 14. November 2001) am 16. November 2001 zuge-
stimmt hat (Bundestagsdrucksache 14/7296 vom 7. November 2001). Am
6. November 2002 hat die Bundesregierung erstmals die Fortsetzung des Ein-
satzes für weitere zwölf Monate beschlossen, der der Deutsche Bundestag
am 15. November 2002 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 15/37 vom
6. November 2002).
Trotz sichtbarer Fortschritte in den vergangenen Monaten insbesondere in
Afghanistan und in der Region um das Horn von Afrika ist der Kampf gegen
den internationalen Terrorismus noch nicht beendet. Das Selbstmordattentat auf
deutsche ISAF-Soldaten am 7. Juni 2003 in Kabul und die zunehmenden Akti-
vitäten neu formierter Gruppierungen von Taliban und Al Qa’ida in Ost- und
Südafghanistan sind ebenso wie die Anschläge auf ein Restaurant in Casa-
blanca im Mai 2003, auf das Marriott-Hotel in Djakarta im August 2003 und

Drucksache 15/2004 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

auf Wohnanlagen in Riad im Mai und erneut im November 2003 ein sichtbarer
Beleg für die fortdauernde Bedrohung, der sich die gesamte internationale Ge-
meinschaft gegenübersieht.
Die Verhütung und Bekämpfung terroristischer Aktivitäten stellt damit weiter-
hin eine Herausforderung für die internationale Gemeinschaft und somit auch
für Deutschland dar. Der Einsatz auch militärischer Mittel im Rahmen der Ope-
ration ENDURING FREEDOM und ACTIVE ENDEAVOUR bleibt dabei un-
verzichtbar. Das erfordert die fortgesetzte, lageabhängige Bereitstellung ausge-
wählter militärischer Kapazitäten durch Deutschland auf der Grundlage der bis-
herigen Beschlüsse des Deutschen Bundestages. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass der Einsatz von ABC-Abwehrkräften der internationalen Anti-Terror-
Koalition in Kuwait von den USA beendet wurde. Der personelle Umfang der
bereitgestellten Kräfte ist durch Absenkung der Personalobergrenze von 3900
auf bis zu 3100 Soldaten entsprechend anzupassen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2004

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/1880 anzunehmen.

Berlin, den 12. November 2003

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Drucksache 15/2004 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Friedbert Pflüger,
Dr. Ludger Volmer und Dr. Rainer Stinner

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/1880 in seiner 73. Sitzung am 7. November
2003 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend, an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungsaus-
schuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und Humani-
täre Hilfe, an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung zur Mitberatung sowie an den Haus-
haltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 32. Sitzung
am 12. November 2003 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung eines Mitglieds der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, den Antrag anzunehmen.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
25. Sitzung am 12. November 2003 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU, den An-
trag einschließlich der Protokollerklärung anzunehmen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 12. November
2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP, den Antrag anzu-
nehmen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am
12. November 2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP, den
Antrag anzunehmen.

III.
Der Bundesminister des Auswärtigen hat die Mitglieder des
Auswärtigen Ausschusses am 6. November 2003 über den
Antrag der Bundesregierung unterrichtet.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
27. Sitzung am 12. November 2003 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP, den Antrag einschließlich der nachstehend
aufgeführten Protokollerklärung des Bundesministers des
Auswärtigen anzunehmen.
Protokollerklärung des Bundesministers des Auswärtigen
zum Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung des Einsat-
zes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung
der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe ge-
gen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der
Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikver-
trages sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001)
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen“:
„Die Bundesregierung sichert zu, die von ihr geübte Man-
datspraxis fortzusetzen, d. h. die im Mandat gegebenen Ein-
satzmöglichkeiten wie bisher sehr zurückhaltend und den
tatsächlichen Anforderungen entsprechend in Anspruch zu
nehmen. Die Bundesregierung betont, dass die bei der erst-
maligen Beschlussfassung über den Antrag der Bundes-
regierung vom 7. November 2001 (Drucksache 14/7296)
vom Bundesminister des Auswärtigen im Auswärtigen Aus-
schuss abgegebene Protokollerklärung weiterhin uneinge-
schränkt Gültigkeit hat. Es wird mit Bezug auf diese Proto-
kollerklärung unterstrichen, dass Einsätze nur mit Zustim-
mung der jeweiligen Regierung stattfinden können und dass
weiterhin nicht geplant ist, in Ländern, in denen es derzeit
keine Regierung gibt, deutsche bewaffnete Streitkräfte ein-
zusetzen. Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bun-
destag ergänzend zu der zu Ziffer 7 vom Bundesminister
des Auswärtigen abgegebenen Protokollerklärung vom
14. November 2001 (Drucksache 14/7447) zu: Sollte sich
im Rahmen der Mandatspraxis eine Schwerpunktverlage-
rung ergeben – z. B. ein Einsatz über die bisherigen Einsatz-
gebiete hinaus oder eine signifikante Veränderung aller ein-
gesetzten Kräfte – wird die Bundesregierung den Bundestag
über Ort und Umfang der Einsätze vorab und detailliert un-
terrichten und die zuständigen Ausschüsse beteiligen.“

IV.
Der Haushaltsausschuss nimmt in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 12. November 2003
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

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